Freienseen

Freienseen ist ein Stadtteil der Gemeinde Laubach im mittelhessischen Landkreis Gießen, gelegen im Seenbachtal am Rande des Naturparks Vulkanregion Vogelsberg.

Freienseen
Stadt Laubach
Höhe: 279 m ü. NHN
Fläche: 15,33 km²[1]
Einwohner: 850 ca.[2]
Bevölkerungsdichte: 55 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. April 1972
Postleitzahl: 35321
Vorwahl: 06405
Nordseite der Evangelischen Kirche Freienseen
Nordseite der Evangelischen Kirche Freienseen

Geschichte

Erstmals urkundlich erwähnt wurde Freyenseen in einer Urkunde des Landgrafen Otto am 26. Januar 1312. Weitere historische Ortsnamen sind: Fryensehen (1340), Vriensende (1362), Freyensehena (1592).

Das Dorf behauptete, durch Kaiser Friedrich I genannt Barbarossa (1125–1190) den Titel eines „Freien Reichsdorfes“ erhalten zu haben und erwirkte im Jahre 1555 die Ausfertigung eines kaiserlichen Schutz- und Schirmbriefes durch die Kanzlei Karls V. Hiermit war jedoch nicht das tatsächliche Bestehen dieser Rechte bestätigt. Die Bewohner machten jedoch geltend, keiner Leibeigenschaft unterworfen zu sein und keinerlei Frondienste leisten zu müssen.[3] Diese Position verteidigten sie in insgesamt 48 Prozessen vor dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat[4], während der Laubacher Graf das Dorf als selbstverständlichen Teil seiner Herrschaft ansah und die Bewohner als Unsere ungehorsamen/rebellischen Untertanen zu Freyenseen bezeichnete.[5] Ein Nachweis für die Behauptung, die Reichsfreiheit durch Barbarossa oder einen anderen Kaiser erhalten zu haben, existiert nicht. Der Rechtshistoriker Bernhard Diestelkamp bemerkt dazu, dass die "überlieferten Schriftquellen keinen anderen Schluss zu[lassen], als dass das Dorf Freienseen Teil der solms-laubachischen Landesherrschaft war".[6]

Auch während der Gebietsreform in Hessen versuchte die Gemeinde Freienseen längere Zeit (jedoch erfolglos) ihre kommunale Selbstständigkeit anstelle der vorgesehenen Eingliederung in die Stadt Laubach zu bewahren.

Die Evangelische Kirche Freienseen wird auch „Dom des Seenbachtales“ genannt. Der gotische Wehrturm stammte aus dem 13. Jahrhundert. Das spätbarocke Kirchenschiff wurde 1773 vollendet. Die Orgel stammt aus dem Jahr 1797 von Johann Andreas Heinemann und seinem Schwiegersohn Johann Peter Rühl.

Vom 30. September 1903 bis zum 31. Mai 1959 war Freienseen mit der Seental-Eisenbahn an die Bahnstrecke Friedberg–Mücke angeschlossen. Erzabbau wurde von 1867 bis in die 1960er Jahre betrieben.

In der Zeit des Nationalsozialismus bestand am südlichen Ortsausgang von Freienseen ein Außenlager des Arbeitserziehungslagers Heddernheim.[7] Von 1942 bis 1945 waren hier in umzäunten Baracken bis zu 1.200 Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge der Gestapo untergebracht. Sie mussten unter anderem in einem ausgelagerten Rüstungsbetrieb der Frankfurter Firma VDO im neuen Freienseener Tunnel arbeiten.

Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in der Nähe des Dorfes zu einem Fliegermord. Am 24. Dezember 1944 wurde hierbei der Pilot eines abgestürzten amerikanischen Jagdflugzeugs nach seiner Gefangennahme durch den örtlichen NSDAP-Ortsgruppenleiter erschossen.[8]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die Gemeinde Freienseen am 1. April 1972 gegen den Widerstand der Bevölkerung[9] in die Stadt Laubach eingegliedert.[10]

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Freienseen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][11][12]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Freienseen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Laubach zuständig.

Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Grafen Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Freienseen zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Graf 1823.[17] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[18]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Laubach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[19] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts, die Gemeinde Freienseen wurde dem Sprengels des Amtsgerichts Gießen zugelegt.[20] Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

Freienseen: Einwohnerzahlen von 1830 bis 1967
Jahr  Einwohner
1830
 
1.058
1834
 
1.053
1840
 
1.074
1846
 
1.019
1852
 
923
1858
 
857
1864
 
822
1871
 
791
1875
 
784
1885
 
637
1895
 
638
1905
 
701
1910
 
704
1925
 
655
1939
 
629
1946
 
997
1950
 
995
1956
 
959
1961
 
972
1967
 
805
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]

Religionszugehörigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

 1830:1057 evangelische uns ein katholischer Einwohner
 1961:686 evangelische, 170 römisch-katholische Einwohner

Erwerbstätigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

 1961:Erwerbspersonen: 144 Land- und Forstwirtschaft, 195 Prod. Gewerbe, 36 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 45 Dienstleistung und Sonstiges.

Legende

Die Bewohner werden die Fräsch genannt, da sie der Sage nach für Barbarossas Nachtruhe sorgten, als dieser um 1160 Jagdausflüge in den Vogelsberg von seiner Residenz in Gelnhausen aus unternommen haben soll. Sie machten den quackenden Fröschen in den umliegenden Tümpeln mit Stecken und Stangen den Garaus als der Kaiser in der Befestigung von Freienseen, dem sogenannten Schlosshof, geweilt haben soll. Zur Belohnung habe Barbarossa dem Ort den Titel Freies Reichsdorf mit eigener Gerichtsbarkeit, eigenem Wappen und Marktrecht verliehen. Nachgewiesen ist diese Legende in gerichtlichen Zeugenaussagen ab 1555. Diestelkamp ordnet sie als eine Legitimationslegende ein: Sie offenbart eine gewisse Hilfslosigkeit gegenüber dem Umstand, dass Freienseen sich in der Tat im Besitz kaiserlicher Privilegien befand, ohne dass die Zeitgenossen sich erklären konnten, womit die Dorfbewohner sich diese verdient haben könnten.[21]

Politik

Ortsvorsteher ist Hermann Hans Hermannski (SPD).[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Freienseen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Die Stadtteile im Internetauftritt der Stadt Laubach, abgerufen im Februar 2016.
  3. Diestelkamp, Ein Kampf um Freiheit und Recht, Köln u. a. 2012, S. 17–19.
  4. Diestelkamp, Ein Kampf um Freiheit und Recht, Köln u. a. 2012, S. 3.
  5. Diestelkamp, Ein Kampf um Freiheit und Recht, Köln u. a. 2012, S. 21.
  6. Diestelkamp, Ein Kampf um Freiheit und Recht, Köln u. a. 2012, S. 3; abweichend dazu Erhard Nietzschmann: Die Freien auf dem Lande. Ehemalige deutsche Reichsdörfer und ihre Wappen. Melchior, Wolfenbüttel 2013, ISBN 978-3-944289-16-8, S. 32.
  7. „Freienseen, Stillgelegter Eisenbahntunnel, Rüstungsproduktion“. Topografie des Nationalsozialismus in Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  8. Koller, H.-P. (1995): Der Fliegermord von Freienseen: Eine Dokumentation. Gießen.
  9. Magistrat der Stadt Laubach: Die Laubacher Stadtteile. Abgerufen am 25. Juli 2013.
  10. Gerstenmeier, K.-H. (1977): Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. S. 301Melsungen
  11. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  12. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
  13. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 22, 438 f. (Online bei google books).
  14. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 f. (online bei Google Books).
  15. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
  16. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  17. Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
  18. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  19. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  20. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 c) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  21. Diestelkamp, Ein Kampf um Freiheit und Recht, Köln u. a. 2012, S. 11.
  22.  Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!
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