Gonterskirchen
Gonterskirchen ist ein Stadtteil der Gemeinde Laubach im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Gonterskirchen Stadt Laubach | |
---|---|
Höhe: | 183 (182–237) m ü. NHN |
Fläche: | 17,04 km²[1] |
Einwohner: | 696 (Mai 2011)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 41 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1970 |
Postleitzahl: | 35321 |
Vorwahl: | 06405 |
Panoramablick über Gonterskirchen |
Geografische Lage
Gonterskirchen liegt am Rande des Naturparks Vulkanregion Vogelsberg am Zusammenfluss des Schifferbachs in die Horloff, 4 km südöstlich von Laubach. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3138.
Geschichte
Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf im Jahre 1239.[1] In erhaltenen Urkunden wurde Gonterskirchen unter den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]
- de Gunthardskirche (1239), Gunterskirche[3]
- de Gunthardeskirchen (1241)
- Gunthardeskirgen (1288)
- Gunterskirchen (1340)
- Guntirskirchin (1379)
Über Jahrhunderte galt Gonterskirchen als das ärmste Dorf in der Grafschaft Solms-Laubach. Bedingt durch die weitläufigen Wälder entwickelte sich der Ort im Mittelalter zu einer Köhlergemeinde, zeitweilig übten fast alle Familien dieses Handwerk aus. Dazu kamen Nagelschmiede.
Am 1. Juni 1324 wird erstmals eine Mühle in Gonterskirchen erwähnt.[4]
Ab dem 18. Jahrhundert verdienten viele Männer ihr Geld als sogenannte Schmelzgänger in der bei Laubach gelegenen Friedrichshütte.
Die Grafen zu Solms-Laubach ließen in Gonterskirchen mit seinen ausgedehnten Wäldern und dem damit verbundenen Wildreichtum um 1750 ein Jagdhaus errichten.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die Gemeinde Gonterskirchen am 31. Dezember 1970 auf freiwilliger Basis in die Stadt Laubach eingemeindet.[5][6] Für den Stadtteil Gonterskirchen wurde, wie für die anderen eingemeindeten ehemals eigenständigen Gemeinden von Laubach, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[7]
Herrschaft
Schon in der Karolingerzeit erhielt die Abtei Hersfeld Besitz in der Wetterau und den angrenzenden nördlichen Gebieten. Hungen und Laubach wurden zu Zentren der „Hersfelder Mark“. Im Raum um Laubach finden sich im gleichen Zeitraum Schenkungen an das Kloster Fulda. Zu diesen Tradenten gehört auch ein nach 800 genannter „Presbyter“ Gunthard, in dem Steen den Gründer von Kirche und Ort Gonterskirchen sieht.[8]
Im 12. Jahrhundert erhielt der Vogt des Klosters Hersfeld, Kuno I. von Münzenberg, die Hälfte aller Nutzungsrechte im Gebiet um Ruppertsburg. Nach dem Aussterben der Münzenberger, 1255, gelangte das Gebiet auf dem Erbwege an die Herren von Hanau.
Ulrich zu Hanau und seine Frau Agnese erlaubten am 5. Dezember 1340 ihrem Sohn Ulrich den Verkauf von Burg und Dorf „Laupach“ zusammen mit den dazu gehörigen Gerichten und Dörfern, u. a. „Guntherskirchen“ und „Aeinhartshusen“.[9] Der bereits abgeschlossene Verkauf an dem Mainzer Erzbischof Heinrich III. von Virneberg[10] wurde durch Philipp den Älteren von Falkenstein, der mit einer von Hanau verheiratet war, abgetrieben. Zur Herrschaft Laubach gehörten 1341 u. a. Gonterskirchen und Einartshausen sowie die späteren Wüstungen Germanshausen und Horloff.[11] Nach dem Aussterben der Falkensteiner 1418 teilten sich die Brüder Bernhard und Johannes von Solms den gewaltigen Besitz.
1432 fiel Gonterskirchen infolge der Solms’schen Teilung an die Johannische Linie Solms-Lich.
Gonterskirchen unter Klosterbesitz
Die Ritter Gottfried Strebekotz und Klas von Engelnhausen verkauften 1365 Gülten an das Kloster Haina zu Gonterskirchen, Wiemannshausen, Laubach und Nieder-Hindernau.[12] Es ist auch wohl dieser Besitz, den das Kloster 1528 an Graf Philipp von Solms-Lich für 2.000 fl. mit seinem Hof in Utphe samt Zinsen zu Ober-Bessingen, Ettingshausen, Gonterskirchen, Laubach und Trais-Horloff verkauft.[13]
Das Antoniterkloster Grünberg erhielt 1477 eine Stiftung u. a. aus dem Zehnten zu Gonterskirchen. Weiterhin konnten die Grünberger Antoniter 1489 vom Kloster Arnsburg dessen Güterbesitz in Gonterskirchen erwerben.[14]
Bis 1702 waren Ruppertsburg und Einartshausen Filialkirchen der Pfarrer zu Gonterskirchen; das Kirchenpatronat lag ursprünglich bei den Grafen zu Solms-Lich, seit 1548 bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts bei den Grafen zu Solms-Laubach. 1809 trat die Pfarrei Gonterskirchen zusammen mit Einartshausen der Unierten Kirche bei.
Wüstungen um Gonterskirchen
Um Gonterskirchen herum findet sich eine erstaunlich große Anzahl von Wüstungen[15]. Innerhalb der heutigen Gemarkung sind dies:
- Germanshausen
- Hartmannshausen
- Hindernau (auch „Nieder-Hinderna“ und „Ober-Hinderna“)
- Lauzendorf
- Horloff
- Selbach
Außerhalb der offiziellen Gemarkungsgrenzen, aber in näherer Umgebung von Gonterskirchen finden sich außerdem:
- Sorgenlos
- Buchholz
- Rutthardshausen
- Gersrode (auch „Hirschrod“)
- Winden (oder „Wynden“)
Die hohe Anzahl von Wüstungen und Auflassungen ist in vielen Fällen mit dem Bestreben der Grafen zu Solms-Laubach zu erklären, kleinere Ortschaften gewaltsam in die Kernstadt Laubach einzugemeinden. Ein besonders grausamer Fall dieser Form von gewüsteten Dörfern ereignete sich, einer Sage nach, um ca. 1400, als der damalige Graf von Laubach in einer Nacht sieben Dörfer zwischen Laubach und Schotten zerstören ließ. Wahrscheinlicher als die Zerstörung in einer Nacht ist allerdings, dass die Dörfer zwischen 1412 und 1432 zerstört oder aufgegeben wurden und die Bewohner nach Laubach umsiedeln mussten.[16]
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt die Territorien in denen Gonterskirchen lag bzw. die Verwaltungseinheiten denen es unterstand im Überblick:[1][17][18]
- vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Laubach (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Laubach (des Grafen Solms-Laubach)
- ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen (durch Rheinbundakte), Oberfürstentum Hessen, Amt Laubach (des Grafen Solms-Laubach)[19]
- ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Laubach (des Grafen Solms-Laubach)[20]
- ab 1820: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Laubach (Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Laubach des Grafen Solms-Laubach)
- ab 1822: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Hungen (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Laubach; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Laubach“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung)[21]
- ab 1837: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
- ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen
- ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten
- ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten
- ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten
- ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen (Provinzen 1937 aufgelöst)[22]
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen (seit 1946), Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- am 31. Dezember 1970 wurde Gonterskirchen als Stadtteil nach Laubach eingegliedert.
- ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis
- ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Gonterskirchen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Laubach zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Grafen Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Gonterskirchen zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Graf 1823.[23] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[24]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Laubach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[25]
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts, die Gemeinde Gonterskirchen wurde dem Sprengels des Amtsgerichts Gießen zugelegt.[26] Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Einwohnerentwicklung
• 1631: | 59 Untertanen, 10 Witwen[1] |
Gonterskirchen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2011 | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Einwohner | |||
1791 | 455 | |||
1834 | 462 | |||
1840 | 507 | |||
1846 | 500 | |||
1852 | 495 | |||
1858 | 500 | |||
1864 | 492 | |||
1871 | 515 | |||
1875 | 532 | |||
1885 | 501 | |||
1895 | 552 | |||
1905 | 559 | |||
1910 | 582 | |||
1925 | 540 | |||
1939 | 504 | |||
1946 | 758 | |||
1950 | 739 | |||
1956 | 626 | |||
1961 | 623 | |||
1967 | 633 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
2000 | ? | |||
2011 | 696 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[2] |
Religionszugehörigkeit
Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1830: | 455 evangelische Einwohner |
• 1961: | 542 evangelische, 77 römisch-katholische Einwohner |
Erwerbstätigkeit
Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1961: | Erwerbspersonen: 164 Land- und Forstwirtschaft, 138 Produzierendes Gewerbe, 28 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 21 Dienstleistung und Sonstiges. |
Politik
Ortsvorsteher ist Klaus Rühl (Stand Januar 2020).[27]
Sehenswürdigkeiten
- Evangelische Kirche
- Steinbruch Gonterskirchen
Vereine
- SV 1958 Gonterskirchen
Persönlichkeiten
- Georg Heinrich Melchior, geb. 1925 in Gonterskirchen, Naturwissenschaftler, Professor und Direktor, Heimatforscher, verstorben 2017
Literatur
- 750 Jahre Gonterskirchen. 1239–1988. = Laubacher Hefte 8, 2005.
- Hans Heinrich Kaminsky: Die frühesten Erwähnungen Gonterskirchens. In: Laubacher Hefte. 8, S. 12 f.
- Georg Heinrich Melchior: Die Gonterskirchener Volksschule vor 1800 als Beispiel für die Grafschaft Solms-Laubach. In: Laubacher Hefte. 17, 2005, S. 29–45.
- Georg Heinrich Melchior: Mühlenrecht und Mühlenpraxis am Beispiel der Solms-Laubachischen „Guntherßkircher“ Erbmühle unter dem Pfarrhof. In: Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins. NF 82, 1997, S. 137–275.
- Literatur über Gonterskirchen In: Hessische Bibliographie[28]
- Suche nach Gonterskirchen In: Archivportal-D der Deutschen Digitalen Bibliothek
Weblinks
- Die Stadtteile. In: Webauftritt der Stadt Laubach.
- Gonterskirchen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Gonterskirchen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt
- Landau, S. 174.
- Ferdinand Dreher, Das Testament des Angelus de Sassin, olim civis in Frideberg. In: Friedberger Geschichtsblätter 1 (1909), S. 35–57.
- Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Laubach, Landkreis Gießen vom 6. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 4, S. 141, Punkt 173 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3 MB]).
- Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB 770396321, OCLC 180532844, S. 301.
- Hauptsatzung. (PDF; 155 kB) § 6. In: Webauftritt. Stadt Laubach, abgerufen im August 2020.
- Jürgen Steen, Königtum und Adel in der frühmittelalterlichen Siedlungs-, Sozial- und Agrargeschichte in der Wetterau. Studien zum Verhältnis von Landnahme und Kontinuität am Beispiel einer Randlandschaft des Merowingerreichs, Ffm 1979 = Schriften des Historischen Museums Frankfurt am Main XIV, S. 186.
- Heinrich Eduard Scriba, Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landes- und Orts-Geschichte des Grossherzogthums Hessen. Band 2: Die Regesten der Provinz Oberhessen enthaltend, Darmstadt 1849.
- Heinrich Reimer, Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau und der ehemaligen Provinz Hanau. Teil 1. Leipzig 1891, 470.
- Wolf-Arno Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit. = Wetterauer Geschichtsblätter 13 (1964), S. 134–137.
- Albrecht Eckhardt, Klosterarchive: Regesten und Urkunde. 6, 1, Nr. 693 f. Marburg 1977.
- Friedrich Battenberg, Solmser Urkunden. Regesten zu den Urkundenbeständen und Kopiaren der Grafen und Fürsten von Solms im Staatsarchiv Darmstadt (Abteilungen B 9 und F 24 B), im gräflichen Archiv zu Laubach und im fürstlichen Archiv zu Lich. 1131–1913. Bd. 1–5, Darmstadt 1981–1986. Solmser Urkunden 3, Nr. 2654, 2680.
- Albrecht Eckhardt, Klosterarchive: Regesten und Urkunde. Die oberhessischen Klöster 3, 1, Nr. 489, und 3, 2, Nr. 489.
- Helge Braunroth: Sagen um Laubach. Dritte, schriftbildlich verbesserte Auflage 2018. Laubacher Tourismus- und Service GmbH, Laubach 2018, ISBN 978-3-00-061228-2.
- Leonard Volk: Die Wüstungen im Kreis Schotten. 1940.
- Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006 .
- Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
- Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 22, 438 f. (Online bei google books).
- Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 f. (online bei Google Books).
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
- Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
- Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 c) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- Ortsbeirat Gonterskirchen. In: Webauftritt. Stadt Laubach, abgerufen im August 2020.
- Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!