Urbar (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Urbar ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz. Der Rheinhöhenort gehört der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein an. Urbar war von 1974 bis 1999 ein Stadtteil der Stadt Oberwesel. 1999 wurde Urbar wieder eine selbständige Gemeinde.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Bundesland: | Rheinland-Pfalz | |
Landkreis: | Rhein-Hunsrück-Kreis | |
Verbandsgemeinde: | Hunsrück-Mittelrhein | |
Höhe: | 242 m ü. NHN | |
Fläche: | 3,55 km2 | |
Einwohner: | 713 (31. Dez. 2020)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 201 Einwohner je km2 | |
Postleitzahl: | 55430 | |
Vorwahl: | 06741 | |
Kfz-Kennzeichen: | SIM, GOA | |
Gemeindeschlüssel: | 07 1 40 155 | |
Adresse der Verbandsverwaltung: | Rathausstraße 6 55430 Oberwesel | |
Website: | ||
Ortsbürgermeister: | Heinz Link | |
Lage der Ortsgemeinde Urbar im Rhein-Hunsrück-Kreis | ||
Geographie
Urbar liegt zwischen St. Goar und Oberwesel nahe dem Rhein gegenüber der Loreley, mit direktem Blick auf den sagenumwobenen Loreleyfelsen.
Geschichte
Urbar wurde erstmals 1246 urkundlich erwähnt. In späteren Urkunden wurde er Vrbe (1311), villa Vrbere (1336), Vorbir (1338) und Urber (1385) genannt. Der Ortsname geht auf das mhd. „urvar“ (Stelle am Ufer, wo man ab- und anfährt) zurück.[2]
Urbar gehörte bis Ende des 18. Jahrhunderts zum Amt Oberwesel des Kurfürstentums Trier. Nach 1792 hatten französische Revolutionstruppen die Region besetzt und nach dem Frieden von Campo Formio (1797) annektiert. Von 1798 bis 1814 gehörte Urbar zum französischen Rhein-Mosel-Departement und war dem Kanton Sankt Goar und dem Arrondissement Simmern zugeordnet. Aufgrund der auf dem Wiener Kongress (1815) getroffenen Vereinbarungen kam die Region zum Königreich Preußen. Ab 1816 war die Gemeinde Urbar dem Kreis Sankt Goar im Regierungsbezirk Koblenz zugeordnet, der von 1822 an zur Rheinprovinz gehörte.
Nach dem Ersten Weltkrieg zeitweise französisch besetzt, ist der Ort seit 1946 Teil des damals neu gebildeten Landes Rheinland-Pfalz. Die selbständige Gemeinde schloss sich in einem stark umstrittenen Schritt mit einem Eingemeindungsvertrag vom 13./14. Dezember 1973 mit Wirkung des 17. März 1974 der Stadt Oberwesel an.[3] Am 13. September 1999 wurde Urbar wieder eine selbständige Gemeinde.[4]
Politik
Gemeinderat
Der Gemeinderat in Urbar besteht aus zwölf Ratsmitgliedern, die bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in einer Mehrheitswahl gewählt wurden, und dem ehrenamtlichen Ortsbürgermeister als Vorsitzendem.[5]
Bürgermeister
Ortsbürgermeister ist Heinz Link. Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wurde er mit einem Stimmenanteil von 82,58 % gewählt und ist damit Nachfolger von Thomas Stein, der nicht erneut angetreten war.[6]
Wappen
Blasonierung: „Blau, durch ein halbes goldenes Hochkreuz nach rechts, bedeckt mit einem halben roten Hochkreuz und einen silbernen Pfahl links zweimal gespalten, links im unteren blauen Feld eine goldene Traube, rechts in der blauen Flanke eine goldene Ähre.“ | |
Sehenswürdigkeiten
Mit dem Aussichtspunkt Loreleyblick Maria Ruh hat Urbar einen der schönsten Panoramablicke über das Mittelrheintal. Westlich des Ortes bietet der Aussichtsturm auf dem Spitzenstein eine umfassende Rundsicht auf die gesamte Umgebung.
- Aussicht vom Loreleyblick Maria Ruh auf die Loreley, die Burgen Katz und Maus sowie St. Goarshausen
- Deckeninschrift des Aussichtspavillons Loreleyblick Maria Ruh
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – Bevölkerungsstand 2020, Kreise, Gemeinden, Verbandsgemeinden (Hilfe dazu).
- Datenblatt bei regionalgeschichte.net
- Amtliches Gemeindeverzeichnis (= Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz [Hrsg.]: Statistische Bände. Band 407). Bad Ems Februar 2016, S. 175 (PDF; 2,8 MB).
- Amtliches Gemeindeverzeichnis (= Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz [Hrsg.]: Statistische Bände. Band 407). Bad Ems Februar 2016, S. 180 (PDF; 2,8 MB; siehe Fußnote 71).
- Der Landeswahlleiter RLP: Gemeinderatswahl 2019 Urbar. Abgerufen am 2. Oktober 2019.
- Der Landeswahlleiter RLP: Direktwahlen 2019. siehe Hunsrück-Mittelrhein, Verbandsgemeinde, 36. Ergebniszeile. Abgerufen am 2. Oktober 2019.