Département de Rhin-et-Moselle
Das Département de Rhin-et-Moselle (deutsch: Rhein-Mosel-Departement) war eine von 1798 bis 1814 bestehende Verwaltungseinheit im heutigen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die im Verlauf der französischen Revolutionskriege nach dem Vorbild der französischen Départements gebildet wurde. Es umfasste einen etwa 40 Kilometer breiten Streifen am linken Rheinufer zwischen Bingen und Bonn und bestand aus 84 vormaligen Territorien, Herrschaften oder größeren Gütern der Reichsritterschaft.[1] Im Wesentlichen waren das die früheren kurtrierischen, kurkölnischen und kurpfälzischen Gebiete. Hauptstadt des Départements mit der Präfektur war Koblenz. Sitz der Präfektur in Koblenz war der von-der-Leyensche Hof am Kastorhof.
Geschichte
Das Département de Rhin-et-Moselle wurde von der Ersten Französischen Republik im Jahr 1798 in den bereits nach dem Ersten Koalitionskrieg 1794 eroberten Territorien des Heiligen Römischen Reichs eingerichtet, nachdem zuvor die Schaffung einer eigenständigen Cisrhenanischen Republik scheiterte. Die Annexion wurde durch den Frieden von Lunéville am 9. Februar 1801 völkerrechtlich legalisiert. Da die Franzosen aber durch den Friedensvertrag die rechtsrheinischen Gebiete räumen mussten, sprengten sie zuvor die alte kurtrierische Festung Ehrenbreitstein.
Nach Inkrafttreten der Verwaltungseinteilung erhielten die Städte und Gemeinden des Départements erstmals eine Zivilverwaltung. Ab 1802 wurden sämtliche Stifte und Klöster im Département säkularisiert. Im Konkordat von 1801 garantierte der Staat den Kirchen aber religiöse Toleranz. Mit Auflösung der kirchlichen Herrschaft und der Änderung der Besitzverhältnisse entstand eine neue Gesellschaftsordnung. Mit Übernahme des Code civil ab 1804 wurde ein modernes Rechtswesen eingeführt, das auf individuellen Freiheiten, der Gleichheit vor dem Gesetz, der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze, dem Schutz des Eigentums und der strikten Trennung von Kirche und Staat beruhte. Es galt in den linksrheinischen Gebieten auch nach der französischen Zeit noch weiter bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900. Das neue Rechtswesen löste die früher üblichen geheimen Inquisitionsprozesse ab und ersetzte sie durch öffentliche Anklageprozesse und Schwurgerichte. Des Weiteren wurde die männliche Bevölkerung der eroberten Gebiete zum Wehrdienst in der französischen Armee herangezogen und musste somit an den französischen Eroberungskriegen teilnehmen, so auch am Russlandfeldzug, wobei viele der Soldaten ums Leben kamen. Das französische Erbe in Verwaltung und Justiz, das auch in der preußischen Zeit beibehalten wurde, ermöglichte dort einen erheblich größeren Spielraum für freiheitliche Bestrebungen. Das Hambacher Fest von 1832 und die Revolution von 1848/49 wären ohne dieses Erbe kaum denkbar gewesen.
Das Département de Rhin-et-Moselle bestand bis 1814. Zuvor in der Neujahrsnacht auf das Jahr 1814 überquerten russische Truppen zusammen mit Blüchers Schlesischer Armee den Rhein bei Koblenz, Kaub und Mannheim. Die Franzosen räumten das Département und überließen es kampflos den Russen und Preußen. Danach wurde es kurzfristig als Teil des Generalgouvernement Mittelrhein verwaltet und schließlich 1815 auf dem Wiener Kongress dem Königreich Preußen zugewiesen. Preußen bildete aus den ihm zugefallenen Gebieten die kurzlebige Provinz Großherzogtum Niederrhein, den südlichen Vorläufer der Rheinprovinz.
Präfekten
Die Präfekten des Départements waren:
- Philippe Joseph Boucqueau (1800–1803)
- Mouchard de Chaban (1803–1805)
- Alexandre de Lameth (1805–1806)
- Adrien de Lezay-Marnésia (1806–1810)
- Jean Marie Thérèse Doazan (1810–1814)
Verwaltungseinheiten
Das Département gliederte sich in drei Arrondissements und zunächst 30, später 31 Kantone:[1]
- Arrondissement de Bonn: Kantone Adenau, Ahrweiler, Bonn-Stadt, Bonn-Land, Remagen, Rheinbach, Ulmen, Virneburg und Wehr
- Arrondissement de Coblence: Kantone Andernach, Boppard, Coblence, Cochem, Kaisersesch, Lutzerath, Mayen, Münstermaifeld, Polch, Rubenach (Rübenach), Treis und Zell
- Arrondissement de Simmern: Kantone Bacharach, Castellaun (Kastellaun), Kirchberg (Hunsrück), Kirn, Kreuznach, Sankt Goar, Simmern, Sobernheim, Stromberg (Hunsrück) und Trarbach
Siehe auch
Literatur
- Philippe Boucqueau: Mémoire statistique du Département de Rhin-et-Moselle, adressé au Ministre de l’Intérieur. An XII. Archives Nationales, Paris
- Albrecht Friedrich Ludolph Lasius: Der französische Kayser-Staat unter der Regierung des Kaysers Napoleon des Großen im Jahre 1812. Ein historisches-Handbuch, Erste Abteilung, Osnabrück bey Johann Gottfried Kißling, 1813, Seite 394 (Google Books)
Weblinks
- Arrêté relatif à la mise en activité de la Constitution dans les départements de la Roer, de la Sarre, de Rhin-et-Moselle et du Mont-Tonnerre (Erlass zur Inkraftsetzung der Verfassung in den Departements Roer, Saar, Rhein-Mosel und Donnersberg)
Einzelnachweise
- Portal Rheinische Geschichte beim Landschaftsverband Rheinland Artikel Rhein-Moseldepartement (Memento vom 24. Juni 2011 im Internet Archive)