Senat (Pakistan)

Der Senat von Pakistan (Urdu: ایوانِ بالا پاکستان) ist das Oberhaus im Zweikammersystem Pakistans. Zusammen mit der Nationalversammlung bildet der Senat das Parlament in Pakistan. Grundlage für die Arbeit des Senats ist Artikel 59 der pakistanischen Verfassung[1]

Aiwān-e-Bālā Pakistan (Senate of Pakistan)
Staatswappen Senat Pakistans
Basisdaten
Sitz: Islamabad
Legislaturperiode: 6 Jahre
Erste Sitzung: 1977
Abgeordnete: 104
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 3. März 2018
Vorsitz: Sadiq Sanjrani
Website
http://www.senate.gov.pk

Geschichte

Nach d​er Unabhängigkeit Pakistans sollte i​n der ersten Legislaturperiode e​ine Verfassung d​urch das Parlament ausgearbeitet werden. Das Parlament erarbeitete 1949 e​ine Resolution, d​ie die ersten Grundzüge e​iner Verfassung erhielt u​nd die h​eute die Präämbel d​er Verfassung Pakistans darstellt. Im Oktober 1954 k​am es jedoch z​ur Auflösung d​es Parlaments u​nd eine Verfassung k​am nicht zustande. Im Oktober 1956 konnte jedoch e​ine erste Verfassung verabschiedet werden. Der Senat w​urde aufgrund d​er Verfassung v​on 1973 geschaffen u​nd kam 1977 z​u seiner ersten konstituellen Sitzung zusammen.[2] Die Mitgliedschaft i​m Senat betrug ursprünglich 45, w​urde unter d​er Regierung v​on Pervez Musharraf a​uf 100 erhöht. Auch u​nter der Regierung v​on Asif Ali Zardari w​urde die Mitgliedschaft v​on 100 a​uf 104 erhöht.

Rolle des Senats

Die Aufgabe des Senats besteht darin alle Provinzen Pakistans zu repräsentieren. Darüber hinaus steht der Senat für die Werte Gleichheit, Frieden und Harmonie.[3] Der Senat soll ferner der Benachteiligung kleiner Provinzen in der Nationalversammlung entgegenwirken. Der Senat verfügt über 104 Sitze, wobei 18 Sitze für Frauen reserviert sind. Die Wahl der Senatoren ist in Artikel 59 festgelegt. Der Senat ist auch für die Gesetzgebung verantwortlich, denn Gesetze können nur durch Zustimmung beider Kammern und dem Präsidenten rechtskräftig werden. Bei Uneinigkeit in der Gesetzgebung ist eine Kommission vorgesehen, die einen Konsens schaffen soll. Nach Artikel 50 der Verfassung setzt sich das Parlament aus den beiden Häusern zusammen. Der Präsident wird von Mitgliedern beider Häusern und den jeweiligen Provinzregierungen gewählt. Der Präsident kann per Amtsenthebung aus dem Amt entfernt werden. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit beider Häuser für die Verabschiedung eines Gesetzes notwendig. Bei Vakanz führt Senatsvorsitzende das Amt des Präsident bis ein Nachfolger gefunden ist. Dies gilt auch wenn der Präsident aus Gründen sein Amt nicht ausüben kann.[4]

Sitzverteilung

ProvinzSenatorenTechnokraten/UlemaFrauenNicht-MuslimeGesamt
Belutschistan1444123
Khyber Pakhtunkhwa1444123
Sindh1444123
Punjab1444123
FATA88
Islamabad Hauptstadtterritorium2114
Gesamt6617174104

Einzelnachweise

  1. Der Artikel 59 im Wortlaut (englisch)
  2. History of Senate (englisch)
  3. Purpose & Role of the Senate (englisch)
  4. Der Artikel 50 im Wortlaut (englisch)
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