Liste der Baudenkmäler in Am Hart

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler im Münchner Stadtteil Am Hart im Stadtbezirk 11 Milbertshofen-Am Hart aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung und ein Fotoalbum mit ausgewählten Bildern. Diese Liste ist Teil der Liste der Baudenkmäler in München. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Einzelbauwerke

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hugo-Wolf-Straße 68
(Standort)
Kindergarten und Kinderhort Vier erdgeschossige Pavillonbauten mit Schleppdach in versetzter Anordnung, 1953–54 nach Entwurf von Adolf und Helga Schnierle und Fritz Florin in Verbindung mit der Schule am Harthof errichtet. D-1-62-000-7941
weitere Bilder
Hugo-Wolf-Straße 70
(Standort)
Ehemalige Volksschule am Harthof, jetzt Balthasar-Neumann-Realschule Großzügiger Schulkomplex mit Mittelpunktsfunktion für die neue Stadtrandsiedlung, nach Entwurf von Adolf und Helga Schnierle und Fritz Florin in zwei Bauabschnitten 1953–55 und 1958–59 errichtet. D-1-62-000-7942
Rothpletzstraße 40
(Standort)
Ehemalige Volksschule mit öffentlichem Bad, Bücherei und Sozialeinrichtungen stattliche Vierflügelanlage mit hohem, dreigeschossigem Satteldachbau mit Dachreiter im Osten als Klassenraumtrakt und angesetztem, ein halbes Geschoss tiefer liegendem, zweigeschossigem Bauteil an drei Seiten des Hofes für die weiteren Einrichtungen sowie Turn- und Gymnastiksaal, Ecken jeweils durch Quaderung betont, von Hermann Leitenstorfer, 1938/39 D-1-62-000-10000

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Heinrich Habel, Helga Hiemen: München. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern - Regierungsbezirke. 3. verbesserte und erweiterte Auflage. Band I.1. R. Oldenbourg Verlag, München 1991, ISBN 3-486-52399-6.
Commons: Baudenkmäler in Am Hart – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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