Franz von Brühl
Franz Graf von Brühl (* 18. November 1852 auf Schloss Pförten, Kreis Sorau; † 10. Januar 1928 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Verwaltungsjurist.[1]
Leben
Franz war ein Sohn des Friedrich Stephan von Brühl (1819–1893) und dessen Ehefrau Paula, geborene Gräfin von Spee (1826–1889). Er hatte noch elf Geschwister, darunter Friedrich-Franz (1848–1911), Johannes Mauritius (1849–1911), preußischer Generalleutnant; Ferdinand (1851–1911), preußischer Generalmajor sowie Alfred (1862–1922), Maler und Kunstakademiedirektor.
Nach dem Abitur am Görres-Gymnasium in Düsseldorf studierte Brühl von 1872 bis 1875 Rechtswissenschaften in Bonn, Straßburg, Leipzig und Berlin. Nach dem Ersten Staatsexamen trat er 1875 in den Justizdienst des Königreichs Preußen und war als Referendar an mehreren Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Zwischenzeitlich war er Einjährig-Freiwilliger.[1]
Nach dem Zweiten Examen kam er 1882 als Gerichtsassessor an das Amtsgericht in Forst (Lausitz). Ab 1883 leitete er (zunächst kommissarisch) das Oberamt Gammertingen. 1885 wurde er zunächst wieder kommissarisch zum Landrat des Kreises Daun im Regierungsbezirk Trier berufen. 1889 wurde er Landrat des Kreises Koblenz und zugleich Polizeidirektor der Stadt Koblenz. 1896 kehrte er als Verwaltungsgerichtsdirektor und stellvertretender Regierungspräsident nach Sigmaringen zurück. Über 20 Jahre und den Ersten Weltkrieg, von 1899 bis 1919, war er Regierungspräsident der Hohenzollernschen Lande.[2] Seinen Ruhestand verbrachte er in Freiburg.[1]
1897 hatte er Aloysia von Gräfin von Quadt-Wykradt-Isny (1869–1952) geheiratet. Aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor.[1]
Ehrungen
- Eisernes Kreuz II. Klasse (1917)
- Roter Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub (1905)
- Ehrenkreuz I. Klasse des Fürstlichen Hausordens von Hohenzollern (1910)
- Stern zum Königlicher Kronen-Orden (Preußen) II. Klasse (1918)
Literatur
- Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Gräflichen Häuser. 1905. Achtundsiebzigster Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1904, S. 145–146.
- Wolfram Angerbauer (Red.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972. Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg. Theiss, Stuttgart 1996, ISBN 3-8062-1213-9, S. 199.