Landesarbeitsgericht Köln
Das Landesarbeitsgericht Köln ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist neben dem Landesarbeitsgericht Hamm und dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) und das jüngste des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind zwölf Kammern untergebracht.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichts ist die kreisfreie Stadt Köln. Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet des Regierungsbezirks Köln[2]. Das Gericht ist in der Blumenthalstraße 33 untergebracht.
Geschichte
Ein Gewerbegericht, Vorläufer des heutigen Arbeitsgerichts, gab es in Köln seit 1811. Das Landesarbeitsgericht Köln wurde 1982 errichtet.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem LAG Köln ist das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg.
Das Arbeitsgericht Aachen hält in Düren und Heinsberg, das Arbeitsgericht Bonn in Euskirchen und das Arbeitsgericht Siegburg in Gummersbach Gerichtstage ab.
Leitung
- Ab 1. März 1988: Leo Pünnel, * 14. Juni 1925
- 1. Juli 1990–2009: Udo Isenhardt, * 19. April 1944
- Seit 1. Januar 2010: Jürgen vom Stein
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen