Arbeitsgericht Düsseldorf
Das Arbeitsgericht Düsseldorf, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind 15 Kammern gebildet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Düsseldorf in der Ludwig-Erhard-Allee 21.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Düsseldorf und dem Kreis Mettmann (ohne Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath). Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Düsseldorf sind das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
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