Arbeitsgericht Münster
Das Arbeitsgericht Münster ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und eines von dreißig Arbeitsgerichten Nordrhein-Westfalens. Bei ihm sind vier Kammern gebildet.[1] Jährlich werden im Durchschnitt etwa 2500 Fälle vor dem Gericht verhandelt.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in der westfälischen Stadt Münster. Der rund 1600 km² große Gerichtsbezirk umfasst den Kreis Warendorf und die kreisfreie Stadt Münster.[2] In den 14 Städten und Gemeinden leben rund 554.000 Einwohner.
Für die beiden Städte Ahlen und Beckum werden zudem Gerichtstage bei der Stadtverwaltung der Stadt Ahlen abgehalten.[3]
Gebäude
Das Gebäude des Arbeitsgerichts Münster befindet sich innerhalb Münsters Altstadt am Alten Steinweg 45, direkt gegenüber dem denkmalgeschützten Kiffe-Pavillon. Bis zum Umzug im August 2007 befand es sich im münsterschen Stadtteil Mecklenbeck an der Mecklenbecker Straße 229 in der Nähe des Übergangs der Bundesstraße 219 in die Autobahn A43. Das Gebäude der Stadtverwaltung für den Gerichtstag befindet sich an der Westmauer 10 in Ahlen.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Münster ist das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen
- Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012