Arbeitsgericht Duisburg
Das Arbeitsgericht Duisburg, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind fünf Kammern gebildet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Duisburg in der Mülheimer Straße 54. Im selben Gebäude befindet sich auch das Sozialgericht Duisburg.
Das Arbeitsgericht Duisburg ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Duisburg. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Duisburg sind das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
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