Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist neben den Landesarbeitsgerichten in Köln und Hamm eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind 14 Kammern gebildet.[1] Präsidentin ist seit 2010 Brigitte Göttling.
Gerichtssitz und -bezirk
Das LAG Düsseldorf hat seinen Sitz in Düsseldorf. Es ist örtlich für die Arbeitsgerichtsbezirke in Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal zuständig.[2]
Gerichtsgebäude
Seit April 1987 ist das Landesarbeitsgericht gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf, dem Finanzgericht Düsseldorf und dem Sozialgericht Düsseldorf im Gebäude Ludwig-Erhard-Allee 21 untergebracht.
Aufgaben und Funktion
Das Landesarbeitsgericht bildet die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist somit für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der in seinem Bezirk gelegenen Arbeitsgerichte sachlich zuständig.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem LAG Düsseldorf ist, wie jedem Landesarbeitsgericht, allein das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind das Arbeitsgericht Düsseldorf, das Arbeitsgericht Duisburg, das Arbeitsgericht Essen, das Arbeitsgericht Krefeld, das Arbeitsgericht Mönchengladbach, das Arbeitsgericht Oberhausen, das Arbeitsgericht Solingen, das Arbeitsgericht Wesel und das Arbeitsgericht Wuppertal.
Geschichte
Die erste Frau an der Spitze des Gerichts war ab 1997 Angela Lemppenau-Krüger.
Seit 2010 ist Brigitte Göttling die Präsidentin.
Leitung
- 1958–1961: Herbert Monjau (* 13. August 1901)
- Ab 14. September 1966: Theodor Jungbluth (* 13. Oktober 1914)
- Ab 1. Juni 1979: Klaus Dieter Weber (* 1. Januar 1935)
- Ab 19. März 1997: Angela Lemppenau-Krüger
- Seit 25. Februar 2010: Brigitte Göttling[3]
Organisation
Am Gericht sind die haupt- und ehrenamtlichen Richter und Richterinnen in derzeit 14 Kammern beschäftigt.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen
- Pressemitteilung des Justizministeriums NRW
- http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/gvp/940rdienst2016.pdf@1@2Vorlage:Toter+Link/www.lag-duesseldorf.nrw.de (Seite+nicht+mehr+abrufbar,+Suche+in+Webarchiven) Datei:Pictogram+voting+info.svg Info:+Der+Link+wurde+automatisch+als+defekt+markiert.+Bitte+prüfe+den+Link+gemäß+Anleitung+und+entferne+dann+diesen+Hinweis.+