Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ist das höchste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen. Es befindet sich im Fachgerichtszentrum in der Leonhardtstraße in Hannover. Am 1. August 1979 wurde Hannemarie Kühler zur Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen berufen. Damit stand erstmals eine Frau an der Spitze eines oberen Gericht eines Bundeslandes. Seit 2014 wird das Amt des Präsidenten von Wilhelm Mestwerdt ausgeübt.

Gerichtsgebäude in Hannover, Leonhardtstraße

Gerichtssitz und -bezirk

Ehemaliges Gerichtsgebäude in der Siemensstraße in Hannover

Das Gericht hat seinen Sitz in Hannover. Es ist als Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig für sämtliche Arbeitsgerichte in Niedersachsen. Sein Gerichtsbezirk umfasst somit das gesamte Land Niedersachsen.

Leitung

Organisation

Im Jahr 2008 wurden 17 Kammern gebildet. Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der folgenden Arbeitsgerichte werden dabei vorab wie folgt zugeteilt:

  • Kammern 6, 8, 9 und 12: Arbeitsgerichte Wilhelmshaven, Stade und Lüneburg
  • Kammern 5, 11 und 13: Arbeitsgerichte Oldenburg und Emden
  • Kammern 2, 15 und 17: Arbeitsgericht Braunschweig
  • Kammern 4, 7 und 14: Arbeitsgerichte Göttingen und Verden
  • Kammern 3, 10 und 16: Arbeitsgerichte Osnabrück und Lingen

Rechtsmittel gegen Entscheidungen der übrigen Arbeitsgerichte werden auf alle Kammern verteilt.

Instanzenzug

Nachgeordnete Gerichte sind die Arbeitsgerichte in Braunschweig, Celle, Emden, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden und Wilhelmshaven. Rechtsmittelgericht für das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Niedersächsischer Landtag: Antwort auf eine Kleine Anfrage. Drucksache 12/4593, Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Engstler (CDU) (Drucksache 12/4240). 22. März 1992, abgerufen am 9. Januar 2021.

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