Arbeitsgericht Bonn
Das Arbeitsgericht Bonn, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind sieben Kammern gebildet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Bonn am Kreuzbergweg 5 (Weststadt). In diesem mehrfach umgestalteten Gebäude, erbaut 1875 als Wohnhaus des Fabrikanten Hermann Bleibtreu, eröffnete am 1. April 1938 eine Außendienststelle der Staatspolizeistelle Köln, d. h. der Gestapo. Sie arbeitete dort vermutlich bis zum Frühjahr 1945. Gegen Kriegsende abgebrannt, wurde das Gebäude 1949 wiederaufgebaut und schließlich 1953 Sitz des Arbeitsgerichts.[2][3]
Das Arbeitsgericht Bonn ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Bonn, dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Sieg-Kreis (linksrheinischer Teil). Es hält in Euskirchen Gerichtstage ab.[4] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Bonn sind das Landesarbeitsgericht Köln und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn (Hrsg.): Broschüre 'Kreuzbergweg 5. Gestapo-Außendienstelle Bonn 1938 bis 1945' vom April 2013.
- Eintrag zu Ehemalige Gestapo-Außendienststelle im Kreuzbergweg in der Datenbank „KuLaDig“ des Landschaftsverbands Rheinland
- Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012