Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt
Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und das Landesarbeitsgericht (LAG) des Landes Sachsen-Anhalt. Seit Anfang 2017 ist Kathrin Thies Gerichtspräsidentin. Damit steht zum ersten Mal eine Frau an der Spitze dieses Gericht.
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichts ist Halle (Saale). Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet des gesamten Bundeslandes mit mehr als 2,4 Millionen Einwohnern.
Gerichtsgebäude
Das Gericht ist seit 1998 im Justizzentrum Halle Thüringer Straße 16 untergebracht. Das Justizzentrum Halle verfügt über 25 Verhandlungssäle und insgesamt rund 34.000 m² Bürofläche. Außer dem LAG beherbergt es die Staatsanwaltschaft, das Verwaltungsgericht, das Arbeitsgericht Halle, das Sozialgericht, das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt und das Amtsgericht Halle-Saalkreis.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt ist das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Arbeitsgerichte Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal. Für den früheren Bezirk des aufgehobenen Arbeitsgerichts Naumburg ist seit dem 1. Januar 2009 das Arbeitsgericht Halle zuständig. Der Bezirk des aufgehobenen Arbeitsgerichts Halberstadt wurde dem Arbeitsgericht Magdeburg zugewiesen.
Leitung
- Ab 7. Januar 1992: Wolfgang Pietzke (* 20. September 1939)
- Ab 30. August 2004: Christoph Gross[1]
- Bis 2012: Werner Zink; zwischen 2012 und Anfang 2017 war die Stelle unbesetzt.
- Seit Anfang 2017: Kathrin Thies[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- Berger: Ministerium für Justiz und Gleichstellung. Abgerufen am 26. Dezember 2020.
- Pressemitteilung Nr.: 008/2017. Abgerufen am 23. Februar 2017.