Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist das Obergericht der Arbeitsgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns. Es hat seinen Sitz in Rostock. Am 4. August 1992 wurde dort mit Roswitha Schmidt-Salveter erstmals eine Frau zur Gerichtspräsidentin berufen und übte dieses Amt bis 2003 aus. Ihr Nachfolger wurde Alfried Kampen.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landesarbeitsgericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der zugehörigen Arbeitsgerichte und somit das gesamte Gebiet des Bundeslandes.[2]
Gebäude
Das Gericht ist im selben, denkmalgeschützten[3] Gebäude wie das Landgericht Rostock, Sozialgericht Rostock und das Arbeitsgericht Rostock in der August-Bebel-Straße 15 untergebracht.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 6. Oktober 2014
mit Außenstelle Neubrandenburg |
Dem Landesarbeitsgericht ist das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Arbeitsgerichte Rostock, Schwerin und Stralsund.
Leitung
- 4. August 1992 – 2003: Roswitha Schmidt-Salveter, * 10. Februar 1939[4]
- Alfried Kampen
Weblinks
- Internetpräsenz des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Abgerufen am 8. Januar 2015.
Einzelnachweise
- § 5 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- § 5 Abs. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- Denkmalliste der Hansestadt Rostock (Memento vom 26. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 130 kB), S. 4.
- Justizministerin des Landes Mecklenburg Vorpommern, Arbeitsgerichte: Nachruf/Traueranzeige Roswitha Schmidt-Salveter. 2014, abgerufen am 14. Januar 2021.