Arbeitsgericht Rheine
Das Arbeitsgericht Rheine, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind vier Kammern gebildet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Rheine in der Dutumer Straße 5.
Das Arbeitsgericht Rheine ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus dem Kreis Steinfurt. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Rheine sind das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
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