Arbeitsgericht Solingen

Das Arbeitsgericht Solingen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind vier Kammern gebildet.[1]

Arbeitsgericht Solingen

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Solingen in der Wupperstraße 32.

Das Arbeitsgericht Solingen ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Solingen und Wermelskirchen. Durch das Arbeitsgericht Solingen werden auswärtige Gerichtstage in Leverkusen abgehalten.[2] Dort werden Rechtsstreitigkeiten aus Leverkusen, Burscheid und Leichlingen (Rheinland) verhandelt. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Solingen sind das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
  2. Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012

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