Arbeitsgericht Oberhausen
Das Arbeitsgericht Oberhausen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind vier Kammern gebildet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Oberhausen in der Friedrich-List-Straße 18.
Das Arbeitsgericht Oberhausen ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Oberhausen und der Stadt Mülheim an der Ruhr. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Oberhausen sind das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
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