Arbeitsgericht Siegen
Das Arbeitsgericht Siegen, kurz ArbG Siegen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines von dreißig Arbeitsgerichten (ArbG) Nordrhein-Westfalens. Bei ihm sind drei Kammern gebildet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in der Kreisstadt Siegen. Der 1.841 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein[2] mit rund 427.000 Einwohnern. Im Gebäude des Amtsgerichts Olpe wird ein Gerichtstag abgehalten, der die Städte Olpe, Attendorn, Drolshagen, Lennestadt sowie die Gemeinden Wenden, Finnentrop und Kirchhundem umfasst.[3]
Gebäude
Das Gericht war bis zum Jahr 2014 38 Jahre lang im Unteren Schloss untergebracht, das nun jedoch von der Universität Siegen genutzt wird. Übergangsweise war das Arbeitsgericht 2014 für sechs Monate im Gebäude des Landgerichts zu finden, bevor an seinen aktuellen Standort in der Koblenzer Straße 7 umzog.[4]
Übergeordnete Gerichte
Dem ArbG Siegen ist das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen.
- Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009, letzter Zugriff am 1. August 2012.
- NRW-Justiz: Landesarbeitsgericht Hamm: Arbeitsgericht Siegen und Ambulanter Sozialer Dienst des Landgerichts Siegen in neuen Räumlichkeiten (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive), Pressemeldung vom 3. November 2014, letzter Zugriff: 2. Juni 2015.