Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte; bei ihm sind fünf Kammern gebildet.[1]
Zuständigkeit
Das Gericht ist örtlich zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus den Städten Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop mit zusammen ca. 460.000 Einwohnern. Damit gehört das Arbeitsgericht Gelsenkirchen zu den größten Gerichten seines Bezirks.[2] Die sachliche Zuständigkeit und damit die Abgrenzung des Zuständigkeitsfelds in Arbeitssachen zu zivilrechtlichen Streitigkeiten ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen sind das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Geschichte
Der Neuaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit wurde durch das Arbeitsgerichtsgesetz vom 30. März 1946 (Kontrollratsgesetz Nr. 21) initiiert. Bereits 1947 arbeitete auch in Gelsenkirchen ein Arbeitsgericht;[3] ab 1949 sind die Akten zugänglich.[4] Mit der grundgesetzlichen Verankerung der Selbstständigkeit einer dreizügigen Arbeitsgerichtsbarkeit 1949 und dem Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes 1953 wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 21 aufgehoben und die organisatorische Trennung zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und ordentlicher Justiz befestigt.[5]
Gerichtssitz
Das Gericht hat seinen Sitz in Gelsenkirchen und war seit 1993 im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Thyssen-Gießerei in der Bochumer Straße 86 untergebracht. Nach Fertigstellung des in unmittelbarer Nachbarschaft des bisherigen Gerichtssitzes am Gelsenkirchener Wissenschaftspark entstandenen neuen Justizzentrums Gelsenkirchen zog das Arbeitsgericht im Januar 2016 (zusammen mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen und dem Sozialgericht Gelsenkirchen) in den neuen Komplex an der Bochumer Straße 79 ein.[6]
Leitung
Direktorin des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen ist seit dem 19. Januar 2021 Renate Schreckling-Kreuz, die bereits seit 2009 als Kammervorsitzende am Arbeitsgericht Gelsenkirchen tätig und auch dessen Pressesprecherin war. Sie löste Stefan Kröner ab, der das Gericht seit 2016 leitete und im Herbst 2020 Direktor beim Arbeitsgericht Iserlohn wurde.[7] Seine Vorgängerin Ines Koch, die seit 2016 das Arbeitsgericht Münster leitet, hatte die Leitung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen von dessen langjährigem Direktor Friedrich-Wilhelm Heiringhoff übernommen, der das Gericht ab 1999 leitete und 2011 in den Ruhestand ging.[2][8]
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- Direktor des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen in den Ruhestand verabschiedet. In: lokalkompass.de vom 3. Januar 2012, abgerufen am 21. März 2017.
- Helga Grebing (Hrsg.): Lehrstücke in Solidarität: Briefe und Biographien deutscher Sozialisten 1945–1949 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Band 23). Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 1983, S. 100 (Brief von Emil Samorei vom 15. August 1947).
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Bestand Q 810.
- Geschichte der Arbeitsgerichtsbarkeit. Darstellung auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 2017), abgerufen am 9. April 2017.
- Jörn Stender: Logistische Herausforderung für Gelsenkirchener Gerichte. In: WAZ vom 7. Januar 2016, abgerufen am 21. Februar 2016.
- Landesarbeitsgericht Hamm: Renate Schreckling-Kreuz ist neue Direktorin des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen. Pressemitteilung auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2021, abgerufen am 23. Januar 2021.
- Stefan Kröner zum neuen Direktor des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen ernannt. Pressemitteilung auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. November 2016, abgerufen am 9. April 2017.