Königlich Bayerisches Gendarmeriekorps
Das Königlich Bayerische Gendarmeriekorps war als Gendarmerietruppe mit polizeilichen Aufgaben im Königreich Bayern betraut.
Geschichte
Das Korps bis 1863
Bereits seit Mitte des 18. Jahrhunderts gab es erste Bemühungen im Kurfürstentum Bayern um den Aufbau einer Polizeitruppe zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit. So versahen unter Kurfürst Karl Theodor Teile der Kavallerie unter der Bezeichnung „Militärischer Kordon“ polizeiliche Aufgaben.[1]
1805 wurden bayernweit landgerichtlich organisierte Polizeiwachen errichtet, deren Angehörigen einheitlich uniformiert und Polizeikordon genannt wurden. Durch eine königliche Verordnung von 1809 wurden diese dem Innenministerium unterstellt, die Disziplinaraufsicht übten aber weiterhin die Landrichter aus, als nächsthöhere Dienststelle wurden Generalkreiskommissariate errichtet. Durch diese Maßnahmen konnte die allgemeine Sicherheit jedoch nicht verbessert werden, was auf Personalmangel zurückzuführen war.
In der Konstitution von 1808 wurde die Errichtung einer Gensd’armerie festgelegt.[2] Aufgrund der prekären Finanzlage des Königreiches verzögerte sich ihr Aufbau, der 1808 begann und am 11. Oktober 1812 mit der Einigung des Innen-, Kriegs- und Finanzministeriums und dem Erlass eines Ediktes durch König Maximilian I. abgeschlossen wurde. Vorbild war, wie bei der praktisch zeitgleich gegründeten preußischen Landgendarmerie, die französische Gendarmerie impériale.
Die Gendarmerie stellte das 1. Korps der Armee[1], war aber aufgrund des großen Einflusses von Maximilian von Montgelas bis zu dessen Entlassung 1817 nicht dem Kriegsministerium, sondern dem Geheimen Ministerialbüro für Gendarmerie-Gegenstände unterstellt. 1817 wurden dem Kriegsministerium zusätzlich zu den Personalangelegenheiten und dem Disziplinarrecht die Aufgaben der Führung und Finanzierung der Gendarmerie übergeben. Die Kosten für die Gendarmerie wurden ab diesem Zeitpunkt aus dem Militäretat entnommen. Davor waren die Mittel von den Kreis- und Rentämtern aufgebracht worden.
Die Reformen von 1863 und 1867/68
Erst 1863 erhielt der bisher in Korporalsachtung stehende Gemeine die Bezeichnung Gendarme. Entsprechend wurden die Unteroffiziere höher gestuft; die Feldwebel, nun als Oberbrigadier bezeichnet, erhielten das der Junkerachtung entspreche Portepee sowie mit Einschränkungen die Ausrüstung und Uniform der Gendarmerieoffiziere.
Am 1. April 1867 wurden in Oberbayern, der Pfalz, der Oberpfalz und Mittelfranken Gendarmerieschulen errichtet, die aber bereits 1868 auf zwei (in München und Speyer) reduziert wurden. Vermutlich handelte es sich um die ersten Polizeischulen Deutschlands überhaupt, da Preußen erst 1899 zwei Gendarmerieschulen in Einbeck und Wohlau einrichtete.
Ein entscheidender Einschnitt im Verhältnis der Gendarmerie zum Militär und den Zivilbehörden erfolgte durch die Heeresreform 1868. Bayern war damit offenbar der letzte deutsche Staat, in dem die Gendarmerie im täglichen Dienstbetrieb dem Innenministerium und den nachgeordneten Zivilbehörden unterstellt wurde, während z. B. die sächsische Gendarmerie seit ihrer Gründung 1809 nie Teil des Militärs gewesen war und in Oldenburg oder Mecklenburg-Schwerin Mischformen existierten. Tatsächlich wurde sie völlig aus dem Militär ausgegliedert, blieb aber militärisch organisiert. Am 24. Juli 1868 verfügte König Ludwig II. die Neuorganisation der Gendarmerie diesseits des Rheins mit Ausnahme Münchens. Ab diesem Zeitpunkt oblag den Bezirksämtern und nicht mehr den Offizieren die Dienstaufsicht, diese waren jedoch noch für die Erziehung und den Dienstunterricht zuständig. Nunmehr war die Gendarmerie auch nicht mehr Teil der Königlich Bayerischen Armee, blieb jedoch militärisch organisiert. Sie unterstand der Militärstrafgerichtsbarkeit, in personeller und disziplinarischer Hinsicht weiterhin dem Kriegsministerium, in allen anderen dienstlichen Belangen dem Innenministerium. Die Kompanieeinteilung wurde beibehalten. An jedem Bezirksamt befand sich eine Gendarmeriestation, die von einem Oberbrigadier geführt wurde, der gleichzeitig der Brigade des Bezirks vorgesetzt war. Die Kompanien wurden entweder durch einen Hauptmann oder Major kommandiert. In München war jedem Stadtbezirk eine Brigade zugeteilt.
Während des Deutsch-Französischen Krieges wurden aus der Gendarmerie zwei Feldgendarmerieabteilungen à 67 Mann aufgestellt und den beiden bayerischen Armeekorps zugeteilt. Eine dritte Abteilung mit 40 Mann diente bei der General-Etappen-Inspektion. Kriegsverluste sind offenbar nicht eingetreten.
Am 1. April 1872 traten Veränderungen in der Dienstgrad- und Dienststellenbezeichnungen ein:
- Korps- bzw. Kompanie-Kommandant zu Chef;
- Oberbrigadier I. Klasse zu Oberwachtmeister;
- Oberbrigadier II. Klasse zu Wachtmeister;
- Brigadier zu Sergeant.
Die Stationskommandanten und Gendarmen behielten ihre Bezeichnungen und ihren Rang als Unteroffiziere bei.
Durch allerhöchste Verordnung vom 6. September 1873 wurde auch die Uniformierung entscheidend verändert, indem wie in den anderen deutschen Gendarmerien mit Ausnahme Sachsens und Mecklenburg-Strelitz’ der preußische Helm (Pickelhaube) eingeführt wurde. Der Waffenrock blieb dunkelgrün. Die Hosenfarbe war schwarz. Als Bewaffnung wurde ein Karabiner vom Typ Werder eingeführt.
1895 wurden probeweise Fahrräder eingeführt, 1896 für radfahrende Beamte ein Revolver statt des Säbels; im selben Jahr auch die Genehmigung für alle Gendarmen in gebirgigen Gegenden, Schneeschuhe (Ski) zu tragen; ebenfalls 1896 eine Bluse außer in München; 1901 Gendarmerie-Revolver M/99 sowie ein grauer Mantel nach Art der Armeemäntel.
Eine wesentliche Veränderung trat 1898 in München ein, indem die dortige Kompanie am 1. Oktober 1898 aufgelöst und durch eine Königliche Schutzmannschaft wie in Berlin und Dresden ersetzt wurde.[3] Sie erhielt eine blaue Uniform. Das am 1. Januar 1909 in Kraft getretene Beamtengesetz hatte auch Auswirkungen auf die Gendarmerie. Die Gendarmen waren nun Staatsbeamte, unterstanden allerdings disziplinarisch immer noch dem Kriegsministerium. Die Kompanien wurden in Abteilungen umbenannt und deren Chefs als Abteilungs-Kommandeure bezeichnet. Die Brigade wurde durch den Bezirk ersetzt.
Von 1814 bis 1912 im Dienst getötete Gendarmen
Bis 1912 wurden in Ausübung des Dienstes 32 Gendarmen getötet, davon:
- durch Schusswaffen: 15 (davon zwei im Jahr 1900 durch den Räuber Mathias Kneißl);
- durch Messerstiche: 12;
- erschlagen: 2.
Erster Weltkrieg, Novemberrevolution 1918
Über die Verwendung im Ersten Weltkrieg ist nichts bekannt. Offensichtlich wurde auch die bayerische Feldgendarmerie durch Gendarmen aufgestellt und vor allem durch leichte Kavallerie (in Bayern Chevauleger) verstärkt. Mit Ende des Ersten Weltkriegs und der Novemberrevolution wurde 1918 die Bezeichnung Königlich gestrichen und bei der Auflösung der Bayerischen Armee 1919 das Gendarmeriekorps in eine bürgerliche Einrichtung umgewandelt, deren oberste Dienstbehörde das Innenministerium war.[4] Das Polizeibeamtengesetz von 1928 brachte dann eine engere Anbindung der Gendarmerie an die übrigen uniformierten bayerischen Polizeikräfte (Schutzpolizei in den Großstädten München, Nürnberg-Fürth und Bayerische Landespolizei) und den Übergang zum Dienstverhältnis als Probe- und Lebenszeitbeamter.
Gliederung
Das Gendarmeriekorps sollte ursprünglich neben den Dienstposten für die Stäbe und Offiziere, 1.332 Infanteristen und 348 Kavalleristen umfassen.
Als Zentralkommando wurde in München ein Gendarmerie-Korps-Kommando unter Führung eines Generals errichtet, dem drei Legionen mit je einer Eskadron Kavallerie und vier Kompanien Infanterie unterstanden. Die Eskadronen und Kompanien unterteilten sich wieder in einzelne Brigaden. Für den Inn-, Isar- und Salzachkreis war die I. Legion in München, für den Iller-, Oberdonau- und Rezatkreis die II. Legion in Augsburg und für den Main-, Regen- und Unterdonaukreis die III. Legion in Regensburg zuständig.
Literatur
- Oberst Fritz Beck: Geschichte des Großherzoglich Hessischen Gendarmeriekorps 1763–1905. H. Hohmann, Darmstadt 1905.
- Hugo Schröder: Das Kgl. Bayer. Gendarmerie Korps 1812–1912. Kastner und Callwey, München 1912.
- Heinrich Ambros Eckert, Dietrich Monten: Das deutsche Bundesheer. Nach dem Uniformwerk aus den Jahren 1835 bis 1843, bearbeitet durch Georg Ortenburg. Harenberg Verlag, Dortmund 1990, ISBN 3-611-00132-5.
- Bernd Wirsing: Die Geschichte der Gendarmeriekorps und deren Vorläuferorganisationen in Baden, Württemberg und Bayern, 1750–1850. Universität Konstanz 1991 (Dissertation).
- Anton Gleißner: Die Königlich Bayerische Gendarmerie 1812–1919 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte Nr. 176). C.H.Beck, München 2021, ISBN 978-3-406-10791-7.
Quellen
Einzelnachweise
- Tobias Friedrich Kroeger: Zwischen eigenstaatlicher Souveränität und napoleonischem Imperialismus: Das bayerische Offizierskorps 1799-1815, S. 167.
- Konstitution von 1808
- Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, S. 50.
- Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, S. 51.