Gendarmerie des Großherzogtums Sachsen
Die Gendarmerie des Großherzogtums Sachsen bildete von 1903 bis 1918 die Gendarmerie des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. Sie wurde 1847 noch als militärisches Gendarmeriekorps gegründet, vermutlich ab 1867 war sie einige der wenigen deutschen Gendarmerien mit rein zivilem Status.
Geschichte
Die Gendarmerie wurde am 1. Dezember 1847 als Gendarmeriekorps des damaligen Großherzogtums Sachsen-Weimar gegründet. Den militärischen Charakter verlor es vermutlich aufgrund der Militärkonvention mit dem Königreich Preußen vom 22. Februar 1867, als das Militärkontingent des Großherzogtums der Preußischen Armee angegliedert wurde. Vermutlich seit diesem Zeitpunkt unterstand es ausschließlich den Zivilbehörden. Bis zur Gründung des Gendarmeriekorps 1847 übte eine 24-köpfige Husarenabteilung, die hauptsächlich Ordonnanzdienste versah, nebenher den Gendarmeriedienst aus.
Aufgaben
Hauptaufgabe der Gendarmerie war die Unterstützung der unteren Polizei- und Verwaltungsbehörden bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit sowie die Verhütung und Aufklärung von Verbrechen und anderen Straftaten. Hinzu kam die Überwachung polizeilicher Vorschriften sowie die Anzeigenaufnahme. Dabei waren die lokalen Behörden angewiesen, die Gendarmerie zu unterstützen, andererseits sollten die Gendarmen eng mit den Behörden kooperieren.
Struktur und Personalstärke 1909
Die Gendarmen waren in allen fünf Verwaltungsbezirken des Großherzogtums stationiert. Chef der Gendarmerie war der Geheime Regierungsrat Dr. Johannes Schmid-Burgk, der als Referent beim Staatsministerium, Departement des Äußern und Innern angesiedelt war. Ihm sowie den fünf Gendarmerie-Oberwachtmeistern oblag die Dienstaufsicht über die Gendarmen. Dienstsitz war das Fürstenhaus Weimar in der Residenz Weimar.
Die Stärke der Gendarmerie betrug 1909 ausschließlich des Chefs:
- 1 Bürogendarm
- 5 berittene Gendarmerie-Oberwachtmeister als Führer jeweils eines Verwaltungsbezirks
- 12 berittene Gendarmen
- 52 Fußgendarmen
- 1 Wachtmeister und 6 berittene Ordonnanzen.
Diese waren auf die fünf Verwaltungsbezirke des Großherzogtums mit insgesamt 64 Gendarmeriestationen verteilt, die aufgrund der Personalstärke in der überwiegenden Mehrzahl Einzelposten waren:
1. Weimar (einschließlich der sieben Ordonnanzgendarmen)
2. Apolda
3. Eisenach
4. Dermbach
Bewaffnung und Uniform
Über die ursprüngliche Uniformierung und Bewaffnung ist nichts bekannt. Ob die Gendarmen eine Uniform analog zu den Ordonnanzhusaren trugen (was eher unwahrscheinlich ist) oder grüne Röcke und graue Hosen wie die großherzogliche Infanterie ist unbekannt. 1909 trugen die Gendarmen offenbar eine Uniform nach dem Muster der Königlich Preußischen Landgendarmerie. Sie könnte allerdings auch auf der grün-grauen Uniform des alten Bundeskontingents des Großherzogtums beruhen. Soweit bekannt, trugen die Ordonnanzgendarmen weiterhin die mehrmals modifizierte Husarenuniform nach dem Vorbild der preußischen Ziethen-Husaren.
Auflösung
Mit der Abdankung von Großherzog Wilhelm Ernst am 9. November 1918 im Zuge der Novemberrevolution wurde die Organisation vermutlich aufgelöst und ihre Mitglieder in die Gendarmerie des neuen Freistaats Thüringen integriert. Einzelheiten sind bislang (Stand 2019) nicht bekannt.
Siehe auch
Literatur
- Heinrich Ambros Eckert, Dietrich Monten: Das deutsche Bundesheer. Nach dem Uniformwerk aus den Jahren 1835 bis 1843. Harenberg, Dortmund 1990, ISBN 3-611-00132-5, S. 143.
- Sachsen-Weimar-Eisenach. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 17. Band, 6. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/ Wien 1907, S. 398–402.