Rentamt
Rentamt, auch Renterei oder Rentei, ist der Begriff, der seit dem Spätmittelalter für die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung (hauptsächlich Einkünfte aus Domänen) unter der Leitung eines Rentmeisters oder Rentamtmanns stand. Später bezeichnete „Rentamt“ eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen.
Rentamt in Bayern bis 1802
In Bayern, wo der Begriff besonders lange verwendet wurde, gingen die Rentämter als Verwaltungsbehörden aus den früheren Kastenämtern hervor, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergüter dienten. Auch die Vitztumsämter wurden 1507 im Zuge einer großen Verwaltungsreform nach dem Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) in Rentämter umgewandelt, die in Bayern neben der Finanzverwaltung dann auch für juristische, administrative und militärische Aufgaben zuständig waren. So waren die Rentämter beispielsweise die Mittelbehörden zwischen den Landgerichten der unteren Ebene und den Zentralbehörden in der jeweiligen Hauptstadt. Diese waren neben München noch die ehemaligen Residenzen der Teilherzogtürmer Straubing und Landshut sowie Burghausen. Später kam mit dem Gewinn der Oberpfälzer Gebiete im Westfälischen Frieden noch Amberg hinzu. Dagegen wurde Ingolstadt zur Landesfestung und Universitätsstadt.
Diese Funktion der fünf Rentämter als Mittelbehörden galt bis 1802.
Siehe auch
Rentämter in Bayern von 1802 bis 1919
Minister Montgelas ließ die Rentämter in Bayern im Zuge seiner umfassenden Verwaltungsreformen 1802 wieder in reine Finanzbehörden umwandeln, die dann von jeweils einem Rentbeamten (später: Rentamtmann) geleitet wurden und zur unteren Verwaltungsebene gehörten. Als mittlere Ebene war bei den Kreisregierungen (seit 1817 waren dies acht, siehe Verwaltungsgliederung Bayerns) jeweils eine Kammer der Finanzen eingerichtet. 1875 gab es 218 Rentämter, die den acht Kreisregierungen (Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz und Regensburg, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Aschaffenburg sowie Schwaben und Neuburg) unterstanden.[1]
Nach dem Ersten Weltkrieg wurden aus den Rentämtern im Königreich Bayern im Zuge der Einführung der Reichsfinanzverwaltung 1919 die Finanzämter als Reichsbehörden.
Weblinks
Literatur
- Rentamt, das In: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1087.
- Rentamt. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 14. Altenburg 1862, S. 46 (zeno.org).