Gerichtsbezirk Passeier
Der Gerichtsbezirk Passeier (auch Gerichtsbezirk Passeyr) war ein dem Bezirksgericht Passeier unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Gerichtsbezirk umfasste das Passeier und gehörte zum Bezirk Meran. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.
Ehemaliger Gerichtsbezirk Passeier | |
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Basisdaten | |
Bundesland | Tirol |
Bezirk | Meran |
Sitz des Gerichts | St. Leonhard |
zuständiges Landesgericht | Bozen |
Fläche | 311,88 km2 (1910) |
Einwohner | 5.228 |
Aufgelöst | 1919 |
Abgetreten an | Italien |
Geschichte
Der Gerichtsbezirk Passeier wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die acht Gemeinden Moos und Stuls, Platt und Pfelders, Rabenstein, Ried, Schweinsteg, St. Leonhard, St. Martin und Walten.[1]
Der Gerichtsbezirk Passeier bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Meran, Glurns, Schlanders und Lana den Bezirk Meran,[3] wobei die Gerichtsbezirke Schlanders und Glurns ab dem 1. Oktober 1901 als eigenständiger Bezirk Schlanders abgespalten wurden.[4] Der Gerichtsbezirk wies 1869 eine Bevölkerung von 4.958 Personen auf.[5]
1910 wurden für den Gerichtsbezirk 5.228 Personen ausgewiesen, von denen 5.127 Deutsch (98,1 %) und 78 Italienisch oder Ladinisch (1,5 %) als Umgangssprache angaben.[6]
Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Passeier zur Gänze Italien zugeschlagen.
Gerichtssprengel
Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die fünf Gemeinden Moos, Platt, Rabenstein, St. Leonhard und St. Martin.
Einzelnachweise
- Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
- Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
- Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1901, LX. Stück, Nr. 139: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Schlanders in Tirol“
- k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 48
- k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 67
Literatur
- k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
- k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)