Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»
Die Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» war eine Volksinitiative, die vom Egerkinger Komitee (einer antiislamischen Organisation[1]) mit Politikern der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) lanciert wurde.[2] Ziel der Initiative war ein landesweites Verbot von Minarettneubauten. Der Bundesrat und das Parlament empfahlen die Ablehnung der Initiative. Der Souverän nahm die Initiative am 29. November 2009 mit einem Volksmehr von 57,5 : 42,5 und einem Ständemehr von 19 ½ : 3 ½ an.
Initiative
Initiativkomitee und Zustandekommen
Im Zusammenhang mit dem Schweizer Minarettstreit lancierte das Egerkinger Komitee[2] mit Politikern der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) am 1. Mai 2007 die eidgenössische Volksinitiative Gegen den Bau von Minaretten (kurz: Minarett-Initiative), welche den Bau von Minaretten in der Schweiz untersagen wollte. Ursprünglich hatte das Initiativkomitee andere Aspekte in die Initiative einbeziehen wollen; so wurde im November 2006 mitgeteilt, «das Begehren solle sicherstellen, dass Zwangsehen, Anpassungen persönlicher Rachejustiz, Nicht-Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols sowie geschlechtsungleiche Auslegung der Schulpflicht von allem Anfang an unterbunden würden».[3] Das Initiativkomitee stand unter der Führung der Nationalräte Ulrich Schlüer (SVP), Walter Wobmann (SVP) und Christian Waber (EDU) und umfasste insgesamt sechzehn Personen. Davon waren vierzehn Mitglieder der SVP (unter anderem Oskar Freysinger, Thomas Fuchs, Jasmin Hutter und Lukas Reimann) und zwei Mitglieder der EDU.[4] Am 8. Juli 2008 reichten Vertreter des Initiativkomitees 113'540 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein.[5] Diese stellte am 29. Juli 2008 das formelle Zustandekommen der Initiative fest.[6]
Wortlaut der Initiative
Die Initiative hatte den folgenden Wortlaut.[7]
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 72 Abs. 3 (neu)
3 Der Bau von Minaretten ist verboten.
Der Artikel 72 der Bundesverfassung regelt das Verhältnis zwischen Kirche und Staat.
Argumente
Argumente der Befürworter
Nach Ansicht der Initianten hat ein Minarett eine politische Dimension. Das Minarett sei ein religiös-politisches Machtsymbol, welches einen undemokratischen Alleinvertretungsanspruch zum Ausdruck bringe. Die Praktizierung des Glaubens stehe dabei nicht im Vordergrund. Zudem sei damit zu rechnen, dass ein Akzeptieren von Minaretten dazu führen werde, zukünftig auch den Muezzinruf zulassen zu müssen. Darüber hinaus gehöre ein Minarett nicht notwendigerweise zu einer Moschee und ein Verbot beeinträchtige die Religionsfreiheit der Muslime nicht.[8]
Argumente der Gegner
Laut dem Islamwissenschaftler Reinhard Schulze gehört das Minarett «zur Moschee wie der Kirchturm zur Kirche». Die ersten Minarette seien bereits rund 60 Jahre nach dem Tod des Propheten Mohammed vor 1500 Jahren entstanden und seien damit fester Bestandteil der historischen Tradition des Islam. Die Existenz von 160 so genannten «Hinterhofmoscheen» ohne Minarette, die es in der Schweiz gäbe, sei eher ein Beweis für ein Schattendasein der Muslime in der Schweiz. Der Bau von Minaretten sei ein Beitrag der Muslime, aus dem Schattendasein herauszutreten und sich in der Schweiz heimischer zu fühlen.[9]
Rechtliche Beurteilung der Initiative
Religionsfreiheit
Ein Minarettverbot sei kein Verstoss gegen die Religionsfreiheit und gegen das Völkerrecht. Die Religionsfreiheit garantiere in erster Linie die freie Religionsausübung und diese würde durch ein Minarettverbot nicht tangiert, weil nicht Moscheen, sondern Minarette verboten würden. Die Bundesverfassung schreibe nur vor, Initiativen dürften das zwingende Völkerrecht nicht verletzen. Die Religionsfreiheit gehöre aber nach der aktuellen internationalen Auslegung nicht zum zwingenden Völkerrecht (Ius cogens). Die Religionsfreiheit stelle somit keine anerkannte Kategorie des zwingenden Völkerrechts dar. Dazu gehören hingegen Folterverbot, Genozidverbot, Sklavereiverbot, Recht auf Leben (in den Schranken von Art. 2 EMRK[10]) und Non-Refoulement-Prinzip.
Staatsrecht gegen Völkerrecht
Befürworter argumentieren, die Debatte um die völkerrechtlichen Bedenken nehme einseitig die Meinung einiger Völkerrechtsexperten (z. B. Daniel Thürer[11]) auf. Es mache jedoch einen Unterschied, ob die völkerrechtlichen Bedenken der Minarett-Initiative aus einer staatsrechtlichen oder einer völkerrechtlichen Perspektive betrachtet würden. Völkerrechtler tendierten dazu, den Geltungsbereich des Völkerrechts auszudehnen.[12] Die staatsrechtliche Verfassungsrealität anerkenne nur einige Bestimmungen der EMRK und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) als zum ius cogens gehörig und nicht die Verträge als Ganzes. Artikel 18 des CCPR[13] in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2[14] könnten eine Handhabe gegen die Minarett-Initiative bieten. Die innerstaatliche Regelung bei Konflikten zwischen Verfassung und Völkerrecht sei unklar. Im Zweifelsfall müssten völkerrechtliche Verträge bei Annahme einer dagegen verstossenden Volksinitiative gekündigt werden.
Man könne die Meinung vertreten, der Katalog der zwingenden Normen des Völkerrechts sei auszudehnen. Es frage sich aber, nach welchen Kriterien dies geschehen solle. Denn wenn jeder Völkerrechtsvertrag der Verfassung übergeordnet werde, ergebe sich dadurch eine Schwächung des Selbstbestimmungsrechts und indirekt eine empfindliche Schwächung der Volksrechte. Dies könne zu einer faktisch weitgehenden Ausserkraftsetzung des politischen Rechts auf Total- und Teilrevision der Bundesverfassung führen. Deshalb sei auf eine zurückhaltende Ausweitung des ius cogens zu plädieren.
Mögliche Ungültigkeit der Initiative
Gegen der Initiative argumentieren, die Volksinitiative sei aus rechtlichen Gründen von der Bundesversammlung für unzulässig zu erklären. Gemäss Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung seien Initiativen, welche gegen zwingendes Völkerrecht (ius cogens) verstossen, ganz oder teilweise ungültig. Die Initiative widerspreche Grundprinzipien der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und einer weiten Auslegung des Begriffs des zwingenden Völkerrechts.[15][16]
Gefährdung der Religionsfreiheit
Die Initiative verletze die Religionsfreiheit und somit die EMRK und sei möglicherweise ein Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm.[17] Die Initiative widerspreche der Praxis der europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates.[18] Relevant für den Sachverhalt auf Ebene der EMRK sei einerseits Abschnitt 1 des Artikels 9, der u. a. die Freiheit der Religionsausübung unter Beachtung religiöser Gebräuche zusichere; andererseits aber auch Abschnitt 2, der gesetzliche Beschränkungen der Religionsfreiheit zulasse, sofern sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig seien, um u. a. den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer zu gewährleisten.
Für Marcel Stüssi, Rechtswissenschaftler der Universität Luzern, resultiert eine Pattsituation, wonach die Initiative unter Beachtung des Völkerrechts sowohl für gültig wie auch für ungültig erklärt werden könne, und es der Bundesversammlung frei stünde, sich für das eine oder andere zu entscheiden. Die Bundesversammlung, als ‹Wächterin über das gute und gerechte Recht›, sei kraft ihrer öffentlichen Autorität und Verantwortung geradezu verpflichtet, die rechtlichen und politischen Konsequenzen eines möglichen Minarettverbotes abzuschätzen und ihre Entscheide entsprechend sorgfältig und umsichtig auszurichten.[19]
Fehlende Verhältnismässigkeit
Gegner argumentieren, die Ausübung des Rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit könne zwar eingeschränkt werden, wenn ein öffentliches Interesse und die Verhältnismässigkeit gegeben seien. Laut Astrid Epiney ist ein generelles Verbot des Minarettbaus jedoch nicht verhältnismässig, denn es gebe kein ersichtliches überwiegendes öffentliches Interesse.[18]
Wahlempfehlung von Parlament und Bundesrat
Bundesrat und Parlament lehnten die Initiative ab und empfahlen den Stimmberechtigten, ein Nein in die Urne zu legen.[20] Das Parlament behandelte die Initiative zwischen März und Juni 2009.[21] Der Nationalrat empfahl die Initiative mit 132 zu 51 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) zur Ablehnung, der Ständerat mit 39 zu 3 Stimmen (bei 2 Enthaltungen). Der Bundesrat erklärte, die Initiative verletze die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Rechtsgleichheit und gefährde den Religionsfrieden in der Schweiz.[22] Ein Bauverbot von Minaretten schränke Muslime in unzulässiger Weise ein, ihren Glauben öffentlich zu bekunden. Die Ziele der Initiative seien nicht vereinbar mit den Werten einer freien Gesellschaft und der direkten Demokratie.
Abstimmungskampf
Im Vorfeld der Parlamentswahlen am 21. Oktober 2007 wurde von Initiativgegnern die Meinung geäussert, die Initiative sei eine populistische Wahlkampftaktik. Es wurde in Frage gestellt, ob das generelle Bauverbot von Minaretten in der Schweiz die Verbreitung islamistischer Ideologien, die der westlichen Gesellschaft gegenüber feindlich gesinnt sind, verhindern könne: «Es nütze wenig, gegen den Bau eines Minaretts zu kämpfen, ohne zu wissen, welche Aktivitäten in der Moschee angeboten würden. Wichtiger als das Minarett sei darum die Kontrolle der Aktivitäten in einer Moschee.»[23] Ein generelles Bauverbot von Minaretten wurde von Gegnern der Initiative zudem als dialogverhindernd erachtet: Ein Minarett sei für die Muslime ein Zeichen der Identität, wie religiöse Bauten für andere Religionsgemeinden, und es liege im Interesse der Religionsfreiheit (und des Landesfriedens), Muslimen Moscheen mit Minaretten zuzugestehen (unter anderen vertreten von Kurt Koch, dem damaligen Bischof des Bistums Basel und Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz).[24]
Eine Kontroverse über die Meinungsfreiheit wurde mit dem Pro-Plakat des Initiativkomitees ausgelöst. Dieses zeigte eine Frau mit schwarzem Niqab vor einem liegenden Schweizer Kreuz, auf dem schwarze Minarette aufragen. Das Plakat wurde kritisiert, weil es Minarette wie Raketen darstelle. Auf Anfrage einzelner Kantone und Städte gab die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus eine Analyse zum Plakat heraus, und bezeichnete es als «Verunglimpfung und Diffamierung der friedlichen Schweizer Bevölkerung», da es den «öffentlichen Frieden stören» kann. Daraufhin wurde das Aufhängen der Plakate in einigen Städten und Kantonen verboten. Dies wurde vor allem aus rechten Kreisen, aber auch von einzelnen Vertretern der Linken kritisiert, was zu einer Debatte über Meinungsfreiheit und Zensur führte. Der Entwurf des Plakates stammte von Alexander Segert und seiner Werbeagentur Goal.[25][26]
Die fünf bedeutendsten deutschsprachigen muslimischen Organisationen äusserten sich am 15. Mai 2007 in einem offenen Brief: «Wir sind davon überzeugt, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung solche Initiativen nicht mitträgt, werden dadurch doch erstmals die fundamentalen Grundwerte der Religionsfreiheit ausgehöhlt. Dadurch wird dem Ansehen der liberalen und neutralen Schweiz, sowohl in Europa als auch in der ganzen Welt, geschadet.»[27]
Abstimmungsergebnisse
Nationales Ergebnis
Vorläufige amtliche Endergebnisse[28] zur Volksabstimmung am 29. November 2009 über die Aufnahme des Wortlautes «Der Bau von Minaretten ist verboten.» in die Bundesverfassung:
Kanton | Ja (%) | Nein (%) | Beteiligung (%) |
---|---|---|---|
Aargau | 64,0 | 36,0 | 51,2 |
Appenzell Ausserrhoden | 63,7 | 36,3 | 57,3 |
Appenzell Innerrhoden | 71,4 | 28,6 | 49,7 |
Basel-Landschaft | 59,9 | 40,1 | 50,5 |
Basel-Stadt | 48,4 | 51,6 | 57,2 |
Bern | 60,7 | 39,3 | 51,4 |
Freiburg | 55,9 | 44,1 | 51,5 |
Genf | 40,3 | 59,7 | 57,8 |
Glarus | 68,8 | 31,2 | 46,9 |
Graubünden | 58,6 | 41,4 | 45,6 |
Jura | 51,2 | 48,8 | 50,0 |
Luzern | 61,2 | 38,8 | 53,7 |
Neuenburg | 49,2 | 50,8 | 53,9 |
Nidwalden | 62,8 | 37,2 | 56,9 |
Obwalden | 62,4 | 37,6 | 61,0 |
Schaffhausen | 63,5 | 36,5 | 69,6 |
Schwyz | 66,3 | 33,7 | 51,6 |
Solothurn | 64,0 | 36,0 | 55,0 |
St. Gallen | 65,9 | 34,1 | 53,8 |
Tessin | 68,1 | 31,9 | 49,2 |
Thurgau | 67,7 | 32,3 | 53,3 |
Uri | 63,8 | 36,2 | 52,0 |
Waadt | 46,9 | 53,1 | 52,8 |
Wallis | 58,0 | 42,0 | 61,1 |
Zug | 56,7 | 43,3 | 61,9 |
Zürich | 51,8 | 48,2 | 54,9 |
Schweizerische Eidgenossenschaft | 57,5 | 42,5 | 53,4 |
Lokale Ergebnisse
Die Abstimmungsresultate auf Gemeindeebene zeigen ein Gefälle zwischen Stadt und Land. So lehnten in der Stadt Bern fast zwei Drittel der Stimmenden die Initiative ab, während im Berner Oberländer Amtsbezirk Frutigen zwei Drittel der Initiative zustimmten.[29] In den vier Gemeinden mit bestehenden Minaretten (Zürich, Winterthur, Genf und Wangen bei Olten), wurde die Initiative in den drei Stadtgemeinden verworfen und in der Landgemeinde Wangen bei Olten angenommen.
Prozentzahlen der Ja-Stimmen (Pro Initiative) in den jeweiligen Zonen:[30]
- Städtische Gemeinden: 54,2 %
- Ländliche Gemeinden: 65,9 %
Laut Medienberichten überwog der Stadt-Land-Graben gegenüber dem sogenannten Röstigraben.[31]
Weblinks
- Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» in der Datenbank Swissvotes
Einzelnachweise
- Egerkinger Komitee – Über uns auf der Website des Egerkinger Komitees, abgerufen am 14. März 2021.
- Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten. In: egerkingerkomitee.ch. Abgerufen am 14. März 2021.
- Basler Zeitung, Sammelfrist für Initiative «Gegen Bau von Minaretten» läuft (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)
- Initiativkomitee «Gegen den Bau von Minaretten» (Memento vom 20. April 2008 im Internet Archive)
- Bundesamt für Justiz, [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Defekte_Weblinks&dwl=http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/gesetzgebung/minarettverbot.html Seite nicht mehr abrufbar], Suche in Webarchiven: [http://timetravel.mementoweb.org/list/2010/http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/gesetzgebung/minarettverbot.html Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»]
- Bundeskanzlei, Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» zu Stande gekommen
- Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen den Bau von Minaretten'. In: admin.ch. Bundeskanzlei (BK), abgerufen am 22. Juni 2015.
- Kurz-Argumentarium zur Minarettverbots-Initiative von der Website der Initiative.
- Der Bund, Im Wahljahr gegen Minarette, 2. Mai 2007 (pdf).
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Art.2 EMRK
- Thomas Hasler: Minarett-Initiative wohl ungültig, Tages-Anzeiger, 20. Mai 2007.
- Thomas Hasler: Warum «zwingendes Völkerrecht» unausweichlich ist, Tages-Anzeiger, 20. Mai 2007.
- ICCPR, Art. 18 CCPR
- ICCPR, Art. 4 Abs. 2 CCPR
- NZZ, Kein Grund für die Ungültigerklärung (Memento vom 31. März 2009 im Internet Archive), Kasten zu Artikel aus der Ausgabe vom 4. Mai 2007
- 20 Minuten, Minarett-Initiative verletzt Religionsfreiheit, 3. Mai 2007.
- NZZ, Gegen das Minarett als Machtsymbol (Memento vom 31. März 2009 im Internet Archive)
- 20 Minuten, Minarett-Initiative verletzt Religionsfreiheit, 3. Mai 2007
- Universität Luzern, Muss das Parlament die Minarettverbotsinitiative für ungültig erklären?, 22. Juli 2008.
- Medienmitteilung Bundesrat gegen Bauverbot für Minarette (Memento vom 24. März 2009 im Internet Archive) vom 27. August 2008
- Beratungen zur Volksinitiative im Parlament
- Medienkonferenz des EJPD vom 15.10.2009. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 12. Januar 2016; abgerufen am 26. Juli 2014.
- Swissinfo, Volksinitiative für ein Minarettverbot, 3. Mai 2007.
- Radio Vatikan, Schweiz: Bischöfe gegen generelles Minarett-Verbot (Memento vom 12. Oktober 2007 im Internet Archive), 3. Mai 2007.
- tagesanzeiger.ch Der Mann hinter dem Minarett-Plakat taucht unter Artikel über Alexander Segert
- abendblatt.de Kampagne gegen Minarette – von Hamburger Werber entwickelt Artikel über Alexander Segert
- Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich, Stellungnahme zur Minarettverbots-Initiative (Memento vom 30. August 2011 im Internet Archive) (PDF; 48 kB)
- Bundeskanzlei: Vorlage Nr. 547, vorläufige amtliche Endergebnisse, 29. November 2009
- Eidgenössische Volksabstimmung vom 29.11.2009. In: sta.be.ch (Staatskanzlei des Kantons Bern, PDF).
- Bundesamt für Statistik (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) Abstimmungsdetails des BSF, mit darstellender Karte; Abgerufen am 20. Januar 2010
- Der Bund vom 30. November 2009