Bundesamt für Güterverkehr
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist die für das (gewerbliche) Güter-Verkehrswesen in Deutschland zuständige selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMVI), vgl. § 10 GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz). Das BAG hat seinen Sitz in Köln; Präsident ist Andreas Marquardt. Sein Vertreter (Vizepräsident) ist Christian Hoffmann.
Bundesamt für Güterverkehr | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Geschäftsbereich | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Gründung | 19. Oktober 1952 als Bundesanstalt für den Güterfernverkehr, umbenannt am 01.01.1994 |
Hauptsitz | Köln |
Präsident | Andreas Marquardt[1] |
Vizepräsident | Christian Hoffmann |
Bedienstete | 828[2] |
Haushaltsvolumen | 58,4 Mio. EUR (2019)[3] |
Netzauftritt | bag.bund.de |
Struktur
Die Behördenleitung obliegt einem Präsidenten. Er arbeitet am Hauptsitz in Köln. Daneben gibt es noch weitere acht Außenstellen, darüber hinaus drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben und einen Dienstsitz in Berlin.
Die Zentrale in Köln gliedert sich in sechs Abteilungen und 21 Referate, die sich mit den allgemeingültigen Aufgaben befassen. Die acht Außenstellen in Schwerin (mit Dienstposten Berlin), Hannover, Münster, Dresden, Erfurt, Mainz, Stuttgart und München sind für die Arbeit mit den Außenaufgaben verantwortlich. Sie sind in Sachbereiche aufgegliedert. Sachbereich K (Kontrolldienste) ist zuständig für die Koordination von Straßenkontrollen und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Sachbereich A (Ahndung) ist zuständig für die Bußgeldbearbeitung und Sachbereich Z (Zentrale Dienste) für die Personalbearbeitung und die Materialbeschaffung bzw. -koordination. Die drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben in Kiel, Bremen und Saarbrücken befassen sich ausschließlich mit ordnungsrechtlichen Verfahren. Diese Außenstellen haben keinen Sachbereich K.
Aufgabenverteilung
Die Zentrale des BAG arbeitet in folgenden Aufgabenfeldern:
- Rechtsentwicklung
- Planung, Koordinierung und Steuerung der Straßenkontrollen, der Marktzugangs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie der zivilen Notfallvorsorge
- Verkehrsträgerübergreifende Marktbeobachtung
- Verkehrsfachstatistik
- Erhebung und Verwaltung der Autobahnbenutzungsgebühr sowie der Konzessionsabgabe der Autobahnnebenbetriebe
- Genehmigung und Überwachung der Beförderungsentgelte im Fluglinienverkehr
- Allgemeine zentrale Verwaltungsaufgaben (Organisation, Personal, Haushalt Kassen- und Rechnungswesen, Informationstechnik, Innerer Dienst) sowie Disposition und Aufsicht über den Shuttle- und Pendlerverkehr Bonn—Berlin
- Erhebung und Verwaltung der Lkw-Maut, Kontroll-, Prüfungs- und Überwachungsfunktionen (zum Teil auch Durchführung durch Toll Collect, soweit es sich nicht um hoheitliche Aufgaben handelt)
- Zuwendungsverfahren -Förderung des Güterkraftverkehrs
Dabei sind die Aufgaben allgemeingültig und zweckgebunden für den Betrieb des gesamten Amtes.
Die Außenstellen befassen sich vorrangig mit den Aufgaben, die den Kontakt zu den Teilnehmern des Güterverkehrs (Unternehmen, Personal, Verbände, Einrichtungen) und anderen zuständigen Behörden wie den Landesverkehrsämtern beinhalten. Im Wesentlichen sind das:
- Durchführung von Straßenkontrollen
- Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Einleitung von Marktzugangsverfahren
- Durchführung von Betriebskontrollen
- Allgemeine, dezentrale Verwaltungsaufgaben
Die Schwerpunktstandorte sind ausschließlich mit der Durchführung von ordnungsrechtlichen Verfahren befasst; vorrangig dabei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Betroffene aus dem Ausland.
Aufgaben und Ziele
Die Mitwirkung bei der Rechtsentwicklung ist im Wesentlichen die Angleichung bestehenden nationalen und multilateralen Rechts an die Gegebenheiten der alltäglichen Arbeit des BAG sowie die Beurteilung von Neuentwürfen durch das Verkehrsministerium und andere Stellen.
Straßenkontrollen sind das Hauptaufgabenfeld des BAG. Dadurch sollen die Straßenverkehrssicherheit erhöht und der Umweltschutz sichergestellt werden sowie die Einhaltung der Marktordnung im Straßengüterverkehr. Kontrolliert werden Lkw, Busse und deren Fahrer u. a. auf technische Sicherheit, Einhaltung der betreffenden Güterverkehrsgesetze (Lenkzeiten, Genehmigungen etc.) sowie allgemein des Verkehrsrechts (Fahrerlaubnis, Fahrtüchtigkeit usw.). Es werden auch gemeinsame Kontrollen mit anderen Behörden (Zoll, Polizei, verschiedene Landesämter) durchgeführt. Diese werden vom Sachbereich K der einzelnen Außenstellen koordiniert. 2003 wurden 649.148 Kontrollen durchgeführt. Bei 21,5 % der Kontrollen wurden Verstöße festgestellt.
Die Arbeit im Bereich Marktzugang besteht im Wesentlichen in Genehmigungsvergabe und Kontrolle, Betriebskontrollen, Zusammenarbeit mit zuständigen (Landes-)Ministerien sowie die internationale Kooperation mit Behörden und Unternehmen.
Die Verhängung von Sanktionen besteht im Wesentlichen aus der Ermittlungstätigkeit und der Verhängung von Bußgeldern. 2003 wurden 68.764 Verfahren durchgeführt, bei denen eine Bußgeldsumme von rund 9,15 Millionen Euro verhängt wurde.
Die Marktbeobachtung betrifft die Zusammenarbeit des BAG mit der Privatwirtschaft sowie die Auswertung statistischer Daten, um die Gewährleistung eines geregelten Marktablaufes sicherzustellen. Durch die Marktbeobachtung sollen z. B. Dumping-Aktionen und strukturelle Probleme erkannt und eliminiert werden. Hier kommt die Gewinnabschöpfung zum Einsatz, um künftige Verstöße präventiv unwirtschaftlich zu machen. Ferner wird das Kabotageverbot überprüft.
Eine weitere Aufgabe ist die Zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr gemäß Verkehrssicherstellungsgesetz und Verkehrsleistungsgesetz.[4] Das Referat Zivile Notfallvorsorge ist mit der Planung und Aufstellung der Transportorganisation des Bundes (TOB) befasst.[5] Weiterhin nimmt das BAG seit Februar 2019 eine zentrale Rolle in der Radverkehrsförderung ein.
Gebührenerhebung – „Maut“
Das BAG war bis August 2003 für die Erhebung der bis dahin gültigen Autobahnbenutzungsgebühr (ABBG) durch die Eurovignette verantwortlich. Dabei handelte es sich um eine zeitlich gebundene Gebühr für LKW, nach deren Entrichtung die Benutzung des deutschen Autobahnnetzes für den bezahlten Zeitraum erlaubt war. 2003 wurden durch die Gebühren rund 367 Millionen Euro eingenommen.
Seit Januar 2005 gilt die neue streckenbezogene Lkw-Maut, die sich nach zurückgelegter Strecke, der Achszahl (bis 3 oder 4 und mehr) und der Schadstoffklasse berechnet und sich auch auf einige Bundesstraßen-Abschnitte erstreckt. Dabei wird eine stationäre Kontrolle über die Mautbrücken des OBU [On-Board-Unit] oder Autokennzeichens per Infrarot durchgeführt, die die ordnungsgemäße Einbuchung in das deutsche Mautsystem überwacht. Ausländische Fahrzeuge können ein OBU-Gerät mitführen, welches ebenfalls sich in das Mautsystem einbucht. Dann erfolgt eine automatische Abbuchung des Guthabens bei Toll Collect, bei dem das Guthaben auch wieder aufgefüllt werden kann. Kontrollen durch das BAG werden im fließenden Verkehr durchgeführt, nicht ordnungsgemäß eingebuchte Fahrzeuge (Nichtzahler/Falschzahler) werden auf geeignete Plätze ausgeleitet und kontrolliert. Ferner besteht die Möglichkeit die Maut an Mautautomaten oder, falls bei Toll Collect angemeldet, per Internet zu entrichten. Die beiden für die Mauterhebung einschlägigen Gesetze sind das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) und die Mauthöheverordnung (MautHV), (beide zum 19. Juli 2011 ersetzt durch das Bundesfernstraßenmautgesetz, BFStrMG) sowie die (eingearbeitete) Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV). Relevante Daten können auf der Website des BAG eingesehen werden.
Verantwortlich für die Eintreibung der Maut-Gebühren ist seit September 2002 die Toll Collect.
Im neuen Mautsystem übernimmt das BAG als hoheitlich tätige Behörde einen Teil der Kontrollfunktionen, z. B. die ordnungsrechtliche Ahndung von Verstößen gegen die Mautpflicht. Dazu wurde beim BAG die Abteilung Maut eingeführt, die sich um die Kontrolltätigkeiten im Mautsystem sowie die Aufsicht über Toll Collect kümmert sowie Verstöße gegen die Mautbestimmungen ahndet.
Für die neuen Funktionen wurden Stellen für 530 Mautkontrolleure eingerichtet. Zur Durchführung wurden 278 Mercedes-Benz Vito beschafft, die über eine mobile Büroeinrichtung verfügen. Inzwischen werden für den Maut-Kontrolldienst VW-Busse eingesetzt. Der Kontrolldienst wird von Zwei-Personen-Teams durchgeführt. Die Kontrollteams haben dabei die nötige Ausstattung für die Maut-Kontrollen.
Die Verstöße von (LuR- und LaSi- bzw. Abstand-Verstößen) werden von anderen Kontrollteams, in der Regel auch Zwei-Personen-Teams, durchgeführt, unter anderem weil die Maut-Kontrolleure (Mautkontrolldienst MKD) und die sogenannte Klassik-Kontrolleure (Straßenkontrolldienst SKD) in verschiedenen Referaten innerhalb des BAG untergebracht sind.
Seit dem 6. Oktober 2009 ist das Bundesamt mit der Erhebung und der Führung des EETS-Registers betraut.[6]
Haushalt
Den Einnahmen von rund 29 Millionen Euro standen 2004 Ausgaben von rund 85 Millionen Euro gegenüber. Der Grund für die geringeren Einnahmen gegenüber 2003 liegt in der streckenbezogenen Lkw-Maut, deren Einführung auf den 1. Januar 2005 verschoben wurde. 2009 beliefen sich die Einnahmen aus der deutschen Lkw-Maut auf 4,41 Milliarden Euro.[7] Dem standen 3,73 Milliarden Euro an Ausgaben gegenüber, die vollinhaltlich in die Verkehrsinfrastruktur einflossen.[8]
Ausrüstung
Dienstbekleidung
Die Mitarbeiter des BAG sind während ihrer Straßenkontrollen durch uniformähnliche Dienstbekleidung und neongelbe Warnwesten (lang und kurzärmelig) mit dem Aufdruck „BAG“ erkennbar. Die dunkelblaue Hose und das hellblaue Hemd ähneln denen der Polizei und des Zoll. Am rechten Oberarm befindet sich das Hoheitszeichen (Bundesadler mit dem Schriftzug „Bundesamt für Güterverkehr“). Als Kopfbedeckung tragen sie eine blaue Schirmmütze mit Bundesadler und einer Kokarde.
Kontrollfahrzeuge
Das BAG verwendet im Kontrolldienst aktuell unter anderem folgende Fahrzeugtypen:[9]
- Mercedes-Benz Sprinter
- VW Transporter
- VW Crafter (seit Januar 2012)
- Mercedes-Benz Vito
Es kommen auch Pkws zum Einsatz, zum Beispiel:
Diese werden von den Leitern der Kontrolleinheiten gefahren. Des Weiteren werden diese als zivile Fahrzeuge eingesetzt, benutzt vom Betriebskontrolldienst und Innendienstmitarbeitern. Ferner verfügt das BAG noch über zwei Lichtmastwagen (LIMA) auf Basis des Mercedes-Benz Sprinters zum Beleuchten der Kontrollplätze bei Nachtkontrollen.
Einige Kontrollfahrzeuge sind ausgerüstet mit Rad/Achslastwaagen zur Feststellung von Gewichten (Überladungen). Außerdem befinden sich Höhen- bzw. Längenmessstäbe in den Fahrzeugen um Abweichungen bei den zulässigen Abmessungen festzustellen.
Weblinks
Einzelnachweise
- bag.bund.de
- Bundeshaushaltsplan 2020 - Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 27. August 2020 (Planstellen-/Stellenübersicht Seite 237-238).
- Bundeshaushalt.de: www.Bundeshaushalt.de. Abgerufen am 23. Oktober 2019.
- www.bag.bund.de (Memento vom 12. September 2014 im Internet Archive) Zivile Notfallvorsorge. Aufgerufen am 6. August 2014.
- www.bag.bund.de Verkehrsaufgaben → Zivile Notfallvorsorge → Zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr. Aufgerufen am 6. August 2014.
- Informationen zum EETS
- LKW-Mauteinnahmen 2009 geringer als erwartet in der VerkehrsRundschau
- Bericht auf Tagblatt.de
- Bundesamt für Güterverkehr. Übersicht über Fahrzeuge des Straßenkontrolldienstes