Bundeseisenbahnvermögen
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung entstanden (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Der Vorgang gehört zur 1. Stufe der so genannten Bahnreform.[1]
Bundeseisenbahnvermögen | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Rechtsform | nicht rechtsfähiges Sondervermögen |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Gründung | 1994 |
Hauptsitz | Bonn |
Behördenleitung | Marie-Theres Nonn, Präsidentin |
Bedienstete | ca. 1.900 |
Netzauftritt | www.bev.bund.de |
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Hauptverwaltung (Bonn) Dienststelle Mitte (Frankfurt am Main) mit Außenstelle Dienststelle Nord (Hannover) mit Außenstellen Dienststelle Süd (Karlsruhe) mit Außenstellen Dienststelle West (Köln) mit Außenstelle |
Seit dem 1. August 2009 leitet Präsidentin Marie-Theres Nonn das BEV.[2] In der Hauptverwaltung und den Dienststellen des BEV arbeiten 750 Mitarbeiter, einschließlich der Beschäftigten mit Dienstleistungsüberlassungsverträgen beschäftigt das BEV insgesamt rund 1.900 Mitarbeiter.[3] Die Wirtschaftsführung (Wirtschaftsplanvolumen zurzeit rund 8 Mrd. €) unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Pensionslasten des BEV belaufen sich auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden durch den Bund finanziert.[4]
Gliederung
Das Bundeseisenbahnvermögen ist zweistufig organisiert.
- Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz in der Bundesstadt Bonn.
- Dienststellen
Aufgaben
Die Behörde fungiert als Dienstherr für die zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen oder beurlaubten Bundesbahnbeamten. Es übernimmt die Betreuung von rund 139.000 Versorgungsempfängern[5]. Das BEV verwaltet und verwertet die nicht bahnnotwendigen Liegenschaften. Es beaufsichtigt den Ärztlichen Dienst/Medizinischen Dienst (Bahnärzte) – nicht zu verwechseln mit den Betriebsärzten der DB AG.
Folgende betriebliche Sozialeinrichtungen der Bundesbahn und Reichsbahn wurden oder werden durch das BEV weitergeführt:[6][7]
- Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
- Stiftungfamilie Bahn-Sozialwerk (BSW) & Eisenbahn-Waisenhort (EWH). Bis zum 31. August 2018: Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW).
- Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften (EWG)
- Bahn-Hausbrandversorgung, seit 2004 Teil der BSW & EWH.
- Bahnversicherungsanstalt, seit 2005 Teil der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
- Bahn-Betriebskrankenkasse (BAHN-BKK), seit dem 1. Dezember 1998 verselbstständigt, d. h. nicht mehr Teil des Bundeseisenbahnvermögens.
Es gibt folgende anerkannte Selbsthilfeeinrichtungen[8] des BEV:
- Stiftung Eisenbahn-Waisenhort (EWH)
- Bahn-Landwirtschaft (BLw)
- Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine (VDES)
- Bahnzentralstelle gegen die Alkoholgefahren (BZAL)
- DEVK (Versicherung)
- Sparda-Banken
- Eisenbahner-Wohnungsbaugenossenschaften (EBG)
Das BEV hat ferner Zuständigkeiten im Immobilienbereich, insbesondere die Verwaltung und Verwertung nicht betriebsnotwendiger ehemaliger Bahnliegenschaften, die durch das ENeuOG auf das BEV übertragen worden sind.[9]
Außerdem sind auf Schweizer Gebiet liegende Teile deutscher Bahninfrastruktur an der Basler Verbindungsbahn, der Rheintalbahn, der Wiesentalbahn und der Hochrheinbahn im Rahmen der Bahnreform nicht an die Verwaltung der DB Netz AG übergegangen, sondern unterstehen weiterhin unmittelbar dem Bundeseisenbahnvermögen.
Privatisierung
Im Zuge der so genannten Bahnreform wurden 2001 aus dem Bundeseisenbahnvermögen die 18 Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften mit zusammen 65.000 Einheiten in einem Bieterverfahren – bis auf einen Anteil von 5,1 Prozent, der beim BEV verblieb – an verschiedene Erwerber verkauft. Dabei wurde für den Bundeshaushalt ein Erlös von netto 4,615 Mrd. DM erzielt. Die Eisenbahnergewerkschaften und der Deutsche Mieterbund protestierten vergeblich gegen die Privatisierung, erreichten aber die Zusicherung, dass weiterhin die Wohnungsfürsorge als betriebliche Sozialeinrichtung der Bahn erhalten bleibe.[10]
Einzelnachweise
- Die Bahnreform (Memento vom 3. März 2013 im Internet Archive), abgerufen am 4. April 2013
- Wir über uns (Memento vom 15. Oktober 2014 im Internet Archive), abgerufen am 14. November 2014.
- Wir über uns - Das Bundeseisenbahnvermögen. Abgerufen am 24. Juni 2020.
- An der Weiche des Wahnsinns. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 11, 15./16. Januar 2011, S. 27.
- Bundeseisenbahnvermögen - Das Bundeseisenbahnvermögen. Abgerufen am 8. Juni 2021.
- Bundeseisenbahnvermögen - Betriebliche Sozialeinrichtungen. Abgerufen am 1. Oktober 2019.
- Bundeseisenbahnvermögen - Ehemalige Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen. Abgerufen am 1. Oktober 2019.
- http://www.bev.bund.de/DE/Sozialeinrichtungen/Selbsthilfeeinrichtungen/selbsthilfeeinrichtungen_node.html
- Bundeseisenbahnvermögen - Übersicht. Abgerufen am 1. Oktober 2019.
- Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften des Bundeseisenbahnvermögens. Abgerufen am 29. März 2013.