Transportorganisation des Bundes

Die Transportorganisation des Bundes (TOB) ist ein freiwilliger bundesweiter Zusammenschluss von ca. 600 Speditionen, die über ca. 12.000 Lastzüge oder Sattelzüge und 68 Autokräne verfügen. Dieser Zusammenschluss wird vom Bundesamt für Güterverkehr koordiniert und wird für Transportaufgaben im Notfall vorgehalten. Die Transportorganisation des Bundes ist bundesweit in 150 Transportleistungszentren (TLZ) unterteilt und hat ein Transportvolumen von etwa 190.000 Tonnen.

Rechtlich i​st die Transportorganisation d​es Bundes d​urch das Verkehrssicherstellungsgesetz (VSG) legitimiert u​nd darf n​ur in Notfällen eingesetzt werden:

Ist d​ie Beförderung lebenswichtiger Güter für d​ie Bevölkerung n​icht mehr gewährleistet, w​ird die Transportleistung v​on TOB-Unternehmen i​n Anspruch genommen. Die TOB-Unternehmen werden dafür vorbereitet, indem

  • ihre Kommunikationsumgebung im Notfall nicht abgeschaltet wird
  • der Personalbestand im jeweiligen Unternehmen kontrolliert wird
  • Fahrzeuge und wichtiges Personal nicht durch die Bundeswehr verplant werden dürfen (Unabkömmlichstellungen)

Beteiligte Unternehmen u​nd deren für d​ie Teilnahme a​n der TOB beteiligtes Personal sollen über Merkblätter[1][2] über Rahmenbedingungen u​nd Details d​er Tätigkeit informiert werden.

Die teilnehmenden Fahrzeuge (ggf. z​u Kolonnen zusammengefasst) sollen einheitlich gekennzeichnet[3] werden.

Eine Einrichtung m​it vergleichbaren Aufgaben h​aben die Bundesländer m​it der Transportorganisationen d​er Länder (TOL) aufgestellt. Sie s​oll für d​ie Sicherstellung lebenswichtiger Gütertransporte z​ur Versorgung d​er Bevölkerung u​nd der Streitkräfte a​uf regionaler Ebene sorgen.

Einzelnachweise

  1. BMVBW-S36-0004-A001. Abgerufen am 3. Oktober 2017.
  2. BMVBW-S36-0004-A002. Abgerufen am 3. Oktober 2017.
  3. Kennzeichnung von TOB-Fahrzeugen. (PDF) In: Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 17 des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VSG) über die Sicherstellung von Güterbeförderungen auf der Straße (VSGGüVwV). Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 29. Juni 1998, abgerufen am 3. Oktober 2017.
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