Fernstraßen-Bundesamt
Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist eine deutsche unabhängige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Bundes für die Bundesautobahnen und sonstige Bundesfernstraßen mit Sitz in Leipzig. Die Errichtung erfolgte zum 1. Oktober 2018 als Obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).[2] Erste Präsidentin des Fernstraßen-Bundesamtes ist seit dem 1. März 2020 Doris Drescher.
Fernstraßen-Bundesamt | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Obere Bundesbehörde |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Gründung | 1. Oktober 2018 |
Hauptsitz | Leipzig |
Präsidentin | Doris Drescher |
Bedienstete | 400 |
Haushaltsvolumen | 35,4 Mio. EUR (2020)[1] |
Netzauftritt | https://www.fba.bund.de/ |
Hintergrund
Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde im Jahr 2017 eine Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung beschlossen.[3] Das Gesetz zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes (FStrBAG) trat am 18. August 2017 in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erließ einen Organisationserlass zur Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes.[2]
Die Bundesautobahnen gingen zum 1. Januar 2021 von der Auftragsverwaltung der Länder in die unmittelbare Bundesverwaltung über. Der Bund allein plant, baut, betreibt, erhält und verwaltet seitdem die Bundesautobahnen. Dazu bedient sich der Bund des Unternehmens Die Autobahn GmbH des Bundes, einer Infrastrukturgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die hoheitlichen Aufgaben, die weder dem BMDV selbst obliegen noch dem Unternehmen Die Autobahn GmbH des Bundes durch Beleihung zugewiesen werden, werden vom Fernstraßen-Bundesamt wahrgenommen. Die Behörde hat zum 1. Januar 2021 ihre Tätigkeit aufgenommen. Bis dahin entwickelte ein Aufbaustab den Hauptsitz und die weiteren Standorte.[4]
Aufgaben
Das Fernstraßen-Bundesamt ist im Einzelnen zuständig für die[5]:
- Rechts- und Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Autobahn GmbH des Bundes,
- Linienbestimmung, Planfeststellung und Plangenehmigung von Bundesautobahn-Projekten des Bundes,
- Widmung, Umstufung und Einziehung nach § 2 Bundesfernstraßengesetz,
- Unterstützung des BMDV in Bezug auf die Bundesfernstraßen bei der
- Wahrnehmung der Aufsicht über die Auftragsverwaltung der Länder,
- Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.
Organisation
Das Fernstraßen-Bundesamt ist in vier Abteilungen mit vier bis fünf Referaten gegliedert[6]:
- Abteilung P: Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde BAB
- Abteilung S: Straßenrecht/Aufsicht
- Abteilung B: Bau- und Verkehrstechnik
- Abteilung Z: Zentralabteilung
Standorte
Hauptsitz der Behörde ist Leipzig. Zudem hat das Bundesamt Standorte in Hannover, Bonn und Gießen. Am Hauptsitz entstehen 250 Arbeitsplätze;[7] an den Standorten kommen rund 150 hinzu.
Dienstbehörde
Das Bundesamt ist Dienstbehörde für die Beamten, die von den Ländern versetzt wurden und vertritt den Bund in seiner Funktion als Dienstherr. Die Beamten sind grundsätzlich der Gesellschaft Die Autobahn GmbH des Bundes zugewiesen oder beurlaubt, um bei der Gesellschaft als Arbeitnehmer tätig zu werden. Dem Fernstraßen-Bundesamt obliegt die personalwirtschaftliche Betreuung, statusrechtliche Entscheidungen, die Rechtsaufsicht über die Einhaltung der beamtenrechtlichen Bestimmungen durch die Gesellschaft Die Autobahn GmbH des Bundes sowie die Festsetzung und Anweisung der Dienstbezüge der Beamten.[8]
Weblinks
- Webseite Fernstraßen-Bundesamt.
- Reform der Bundesfernstraßenverwaltung. Autobahn GmbH des Bundes und Fernstraßen-Bundesamt erfolgreich gestartet (Stand: 12.07.2021). In: Internetauftritt. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 12. Juli 2021, abgerufen am 13. Juli 2021.
Einzelnachweise
- Bundeshaushalt.de: www.Bundeshaushalt.de. Abgerufen am 23. Oktober 2019.
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Organisationserlass zur Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes. 26. September 2018 (BAnz AT 28.09.2018 B4). Organisationserlass des BMVI vom 26. September 2018 zur Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes
- Reform der Bundesfernstraßenverwaltung. In: bmvi.de. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2018, abgerufen am 4. Oktober 2018.
- Pressemitteilung 078/2018. In: bmvi.de. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 1. Oktober 2018, abgerufen am 2. Oktober 2018.
- Fernstraßen-Bundesamt. In: bmvi.de. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2018, abgerufen am 2. Oktober 2018.
- Organigramm des Fernstraßen-Bundesamts. In: fba.bund.de. Fernstraßen-Bundesamt, 15. März 2021, abgerufen am 4. Juni 2021.
- Über das Fernstraßen-Bundesamt. In: fba.bund.de. Fernstraßen-Bundesamt, 2019, abgerufen am 4. September 2019.
- Dienstherrnangelegenheiten. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als Dienstherr der Beamtinnen und Beamten bei der Autobahn GmbH. In: fba.bund.de. Fernstraßen-Bundesamt, abgerufen am 4. Juni 2021.