Personenkraftwagen
Ein Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw oder PKW), in der Schweiz Personenwagen (PW), ist ein mehrspuriges, für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zweck der Personenbeförderung. Im Alltag werden Personenkraftwagen auch Auto (kurz für Automobil) bzw. technisch Kraftwagen genannt. Die meisten Pkw werden im Individualverkehr verwendet. Busse und Lastkraftwagen (Lkw) gelten nicht als Pkw.
Definitionen
Europäische Union
Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 2007/46/EG. Es sind – etwa in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG – Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 2007/46/EG. Des Weiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen.
Rechtliche Voraussetzung, einen Personenkraftwagen zu führen, ist – heute EU-weit einheitlich – ein Führerschein, und eine Fahrerlaubnis der Klasse B (was allgemein zum Führen von Kraftfahrzeugen unter 3,5 t und maximal acht Sitzen zusätzlich zum Fahrersitz berechtigt). Ausnahmen gibt es für drei- bzw. vierrädrige Leichtfahrzeuge, soweit man diese als Personenwagen versteht. Rechtliche Voraussetzung, den Personenkraftwagen im Straßenverkehr einzusetzen, ist außerdem die Zulassung zum Straßenverkehr (Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen).
Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2009 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt (§ 21 Abs. 1 StVO).
Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.
Nota bene zum Wortgebrauch:
Schweiz
Gemäß Art. 11 Abs. 2a VTS ist ein Personenwagen (PW) ein leichtes Automobil, amtlich Motorwagen, der Klasse M1 gemäß Richtlinie 2007/46/EG zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich Führer oder Führerin bis 3.500 kg. Der entsprechende Begriff lautet im Schweizer Recht im französischen voiture de tourisme und im italienischen automobil. Die Definition lehnt sich, da auf die EG-Klasse M1 verwiesen wird, an die EU-Definition an, ergänzt um einige Besonderheiten, beispielsweise sind Lichter amerikanischer Bauart wie rote Blinklichter (Anhang 10 VTS) zugelassen.
Verbote von Verbrennungsmotoren
Viele Länder planen Verbote für Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht.[2]
Land | Region | Beginn | Diesel | Benzin | Verbotsart |
---|---|---|---|---|---|
Belgien | Brüssel | 2030 | Fahrverbot | ||
Volksrepublik China | Provinz Hainan | 2019 | Verkaufsverbot | ||
Dänemark | landesweit | 2030 | Verkaufsverbot | ||
Frankreich | landesweit | 2040 | Verkaufsverbot | ||
Vereinigtes Königreich | landesweit | 2040 | Verkaufsverbot | ||
Irland | landesweit | 2030 | Zulassungsverbot | ||
Island | landesweit | 2030 | Zulassungsverbot | ||
Israel | landesweit | 2030 | Verkaufsverbot | ||
Italien | Rom | 2024 | Fahrverbot | ||
Niederlande | landesweit | 2030 | Zulassungsverbot | ||
Norwegen | Oslo | 2025 | Fahrverbot | ||
Spanien | landesweit | 2050 | Fahrverbot | ||
Schweden | landesweit | 2030 | Verkaufsverbot | ||
Taiwan | landesweit | 2040 | Fahrverbot | ||
Vereinigte Staaten | Kalifornien | 2035 | Verkaufsverbot |
Siehe auch
- Portal:Auto und Motorrad
- Wirtschaftszahlen zum Automobil
- Lastkraftwagen (Lkw)
Weblinks
- Anzahl der PKW in deutschen Haushalten Statistik des IfD Allensbach, aufbereitet durch statista.org
Einzelnachweise
- Pkw bei Duden.de
- Geplante Zulassungsverbote und Fahrbeschränkungen von Verbrennungsmotoren weltweit ACE, abgerufen am 7. November 2019