Suedlink
SuedLink (auch zu finden als SüdLink oder Südlink) ist die Bezeichnung eines von den Übertragungsnetzbetreibern Tennet TSO und TransnetBW geplanten Korridors zum Bau von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜ-Leitungen) im Rahmen des Netzentwicklungsplans (NEP) der Bundesrepublik Deutschland. Sie sollen unter anderem die vorrangig im Norden der Bundesrepublik aus Windenergie gewonnene elektrische Energie in die südlichen Regionen von Deutschland bringen.
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Trassenabschnitte des SuedLink |
Geschichte
Seit dem Netzentwicklungsplan 2012 gibt es Überlegungen der Übertragungsnetzbetreiber zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung in Nord-Süd-Richtung in Deutschland. Die Netzentwicklungspläne 2013, 2014 und 2030 (2017) haben die Überlegungen fortgeschrieben und konkretisiert.
Die Bundesnetzagentur hat die Netzentwicklungspläne jeweils bestätigt. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz von 2013 wurden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf u. a. von SuedLink gesetzlich bestimmt. SuedLink wird von der Europäischen Kommission als innerdeutsches Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest) unter der Nummer 2.10 in der PCI-Liste der Europäischen Union geführt.[1]
Bedarf
Die Bedarfsermittlung für den Netzausbau erfolgt gemäß dem 2011 verabschiedeten Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) in drei Schritten:[2]
- Ermittlung des Szenariorahmens (Veränderung von Erzeugungs- und Bedarfsstrukturen)
- Erstellung des Netzentwicklungsplanes (notwendige Anpassung der Netze)
- Aufnahme in den Bundesbedarfsplan (gesetzlicher Rahmen).
Korridore
Unter dem Namen SuedLink werden im NEP 2030 (2017) zwei HGÜ-Verbindungen zwischen Schleswig-Holstein – Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein – Bayern zusammengefasst. Beide Vorhaben können über weite Teile eine gemeinsame Stammstrecke bilden.
Nr. | Vorhaben | Trassenlänge in km |
---|---|---|
3 | Brunsbüttel – Großgartach | 702 |
4 | Wilster – Bergrheinfeld/West | 558 |
Planung
Die eigentliche Planung des Netzausbaus erfolgt gemäß dem 2011 verabschiedeten Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) in zwei Schritten:[2]
- Bundesfachplanung (Festlegung der Trassenkorridore)
- Planfeststellungsverfahren (Festlegung des Trassenverlaufs/der Übertragungstechnik).
Bundesfachplanung
Die Bundesfachplanung sieht als wesentliche Bestandteile die Erstellung einer Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) vor. Als ersten Schritt richtet die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bundesfachplanung je nach Bedarf oder Komplexität des Vorhabens eine oder mehrere öffentliche Antragskonferenzen aus.[3]
Brunsbüttel – Großgartach
Der SuedLink von Brunsbüttel nach Großgartach (an der Stadtgrenze von Heilbronn) ist verfahrenstechnisch in fünf Abschnitte gegliedert.
Abschnitt | Bundesländer | Trassenlänge in km | Status[4] | |
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A | Brunsbüttel – Scheeßel | Schleswig-Holstein, Niedersachsen | 102 | Trassenkorridor festgelegt |
B | Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen | Niedersachsen | 184 | Trassenkorridor festgelegt |
C | Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen | Niedersachsen, Hessen, Thüringen | 114 | Trassenkorridor festgelegt |
D | Gerstungen – Arnstein | Thüringen, Hessen, Bayern | 136 | Trassenkorridor festgelegt |
E | Arnstein – Großgartach | Bayern, Baden-Württemberg | 137 | Trassenkorridor festgelegt |
Wilster – Bergrheinfeld/West
Der SuedLink ist von Wilster nach Bergrheinfeld ist verfahrenstechnisch in vier Abschnitte gegliedert. Das Vorhaben führt von Wilster (60 km nordwestlich von Hamburg) nach Bergrheinfeld (vormals: Grafenrheinfeld) bei Schweinfurt. In der Nähe des nördlichen Endes liegt das im Dezember 2021 stillgelegte Kernkraftwerk Brokdorf. Hier endet eine weitere HGÜ-Stromtrasse mit dem Namen NordLink, die Deutschland mit Norwegen verbindet. Diese wurde 2020 in Betrieb genommen und dient hauptsächlich dem Austausch von Strom aus erneuerbaren Energien, wobei Überkapazitäten in norwegischen Wasserkraftwerken gespeichert und bei Bedarf wieder abgegeben werden können. Am südlichen Ende der Stromtrasse liegt das 2015 stillgelegte Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, das im Umspannwerk Bergrheinfeld an das Höchstspannungsnetz im Europäischen Verbundsystem angeschlossen war,[5] das für die Trasse 2015 bis 2019 um das Umspannwerk Bergheinfeld-West erweitert wurde.
Abschnitt | Bundesländer | Trassenlänge in km | Status[6] | |
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A | Wilster – Scheeßel | Schleswig-Holstein, Niedersachsen | 96 | Trassenkorridor festgelegt |
B | Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen | Niedersachsen | 184 | Trassenkorridor festgelegt |
C | Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen | Niedersachsen, Hessen, Thüringen | 114 | Trassenkorridor festgelegt |
D | Gerstungen – Bergrheinfeld West | Thüringen, Hessen, Bayern | 128 | Trassenkorridor festgelegt |
Am 5. Februar 2014 schlugen die beiden Betreiberfirmen einen Verlaufsplan für die Trasse von Wilster nach Grafenrheinfeld vor. Die Leitungstrasse führt dabei von Schleswig-Holstein über Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen nach Bayern.[7] Die geplanten Kosten liegen dabei nach Aussage des Geschäftsführers von Tennet im unteren einstelligen Milliardenbereich.[8] Das Projekt wird dabei mit 40 Mio. € von der Europäischen Union gefördert.[9] Am 26. September 2014 veröffentlichte Tennet mögliche Trassenvarianten zur Suedlink.
Am 12. Dezember 2014 wurde von Tennet der Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Am 17. Februar 2015 veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine Stellungnahme zum Antrag, in dem eine umfassende Überarbeitung verlangt wird. Bemängelt wird unter anderem, dass der Antrag nicht ausreichend konkretisiert sei, Umweltauswirkungen und raumordnerische Konflikte würden für die betroffenen Regionen nicht deutlich genug, es sei nicht erkennbar und unabhängig nachvollziehbar, aufgrund welcher Belange Korridore für das Verfahren vorgeschlagen oder verworfen würden, auch die Vorgehensweise bei der Prüfung von Trassenkorridoren und -alternativen sei zum Teil nicht vergleichbar. Die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde sehe sich nicht in der Lage, das Verfahren auf Basis dieses Antrages mit Antragskonferenzen fortzusetzen.[10] Der Bundestagsabgeordnete Michael Brand bezeichnete die Stellungnahme als „fachliche Ohrfeige“ für Tennet.[11]
Im Mai 2015 forderte die bayerische Wirtschaftsministerin Aigner, dass die Trasse statt durch Bayern durch Südhessen und Baden-Württemberg verlaufen solle und nur die letzten Kilometer bis zum Endpunkt Gundremmingen durch Bayern. Dieser Vorschlag stieß auf starke Kritik sowohl von Politikern aus Hessen und Baden-Württemberg als auch von Umweltverbänden, die die Trassen grundsätzlich ablehnen und stattdessen eine Dezentrale Stromerzeugung mit Windenergie und Solarenergie für sinnvoller halten. Zudem wurden Vorwürfe laut, dass die bayerische Regierung nach dem Nimby- bzw. Sankt-Florian-Prinzip agiere. Hintergrund dieses Meinungswandels der CSU-Regierung von der grundsätzlichen Ablehnung beider Trassen hin zu einer Verlegung der Trassen ist nach Angaben der Süddeutschen Zeitung, dass eine mögliche Verhinderung der beiden Trassen als unwahrscheinlich gilt.[12][13]
Am 2. Juli 2015 wurde als Ergebnis des vorangegangenen Energiegipfels bekannt gegeben, dass die politischen Vorgaben für die Gleichstromtrassen geändert werden sollen. Zukünftig solle Erdverkabelung Vorrang vor Freileitungen haben, um eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen. Durch diese Vorgabe wurde eine vollständige Neubewertung der geplanten Trassenführungen notwendig – mit erheblichen Auswirkungen auf Zeit- und Kostenplanungen.[14][15][16]
Am 27. September 2016 veröffentlichte Tennet neue Vorschläge für Trassenkorridore.[17] Am 7. März 2017 wurde der vorläufige Vorzugskorridor veröffentlicht, der nun statt durch Hessen durch Thüringen geführt wird. In den Folgewochen wurden die Anträge auf Bundesfachplanung für die Vorhaben 3 (Brunsbüttel – Großgartach) und 4 (Wilster – Grafenrheinfeld) des Bundesbedarfsplangesetzes abschnittsweise bei der Bundesnetzagentur eingereicht.[4][6] Die Antragskonferenzen sind für Mai bis Juli 2017 terminiert.[18] Im Februar und März 2019 reichten die Netzbetreiber die Unterlagen nach § 8 NABEG für einen durchgehenden Vorschlagskorridor bei der Bundesnetzagentur ein. Im Jahr 2019 fand eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Planfeststellungsverfahren
Derzeit befindet sich das Projekt in der Bundesfachplanung. Mit deren Abschluss kann das Planfeststellungsverfahren durch den Netzbetreiber beantragt werden, in dessen Rahmen die exakten Trassenverläufe und die zu verwendende Übertragungstechnik verbindlich festgelegt werden. Die Bundesnetzagentur führt hierzu eine Antragskonferenz mit den Trägern öffentlicher Belange sowie Vereinigungen und Verbänden durch.[19]
Das Vorhaben ist eines von drei Energieprojekten, die laut dem im November 2021 vorgelegten Koalitionsvertrag der rot-grün-gelben Bundesregierung „beschleunigt auf den Weg“ gebracht und „mit hoher politischer Priorität“ umgesetzt werden sollen.[20]
Bauausführung und Inbetriebnahme
Für die Planung, Genehmigung, Einholung von Dienstbarkeiten und Bau haben die Bauherren Tennet und TransnetBW die Jacobs Engineering Group als zentralen Dienstleister beauftragt. In Würzburg wird das Projektbüro eingerichtet. In den unterschiedlichen Projektphasen werden dort zwischen 130 und 250 Personen arbeiten.[21] Im Juni 2020 wurden die beiden Hersteller NKT und Prysmian mit der Lieferung und Verlegung der rund 2500 Kilometer Erdkabel (zwei Systeme aus je zwei Polkabeln, kunststoffisoliert, 525 kV) inklusive der Verbindungsmuffen und Endverschlüsse beauftragt.[22] Für Suedlink sollen zusammen mit den beiden anderen HGÜ-Projekten rund zehn Milliarden Euro investiert werden. Allein das Auftragsvolumen der Kabelarbeiten liegt bei etwa zwei Milliarden Euro. Die Kosten für Südlink allein liegen laut Tennet "im unteren einstelligen Milliardenbereich" Die geplante Übertragungstrasse sollte ursprünglich 2016 in Bau gehen und 2022 fertiggestellt werden.[23]
Technische Daten
Die Stromleitungen sollen größtenteils als Erdkabel-Verbindungen mit Gleichspannung bei einer Übertragungskapazität von jeweils 2 Gigawatt betrieben werden.[24] Die Energieübertragung mittels Gleichstrom, statt wie üblich als Dreiphasenwechselstrom, ist bei der Übertragung über Längen ab etwa 750 km aufwärts von Vorteil, da ab diesen Entfernungen die geringeren Übertragungsverluste entlang der Leitungen die Verluste in den zusätzlich nötigen Stromrichterstationen kompensieren.
Nachteilig ist, dass bei HGÜ-Systemen ein Betrieb als Maschennetz mit vielen Ein- und Ausspeisepunkten schwerer zu realisieren ist als mit Wechselstrom. Durch technologischen Fortschritt ist die Realisierung von vermaschten HGÜ-Netzen jedoch inzwischen deutlich praktikabler geworden. Langfristig werden derartige HGÜ-Netze als wichtiger Faktor zukünftiger intelligenter Stromnetze mit hohem Anteil an Wind- und Solarenergie gesehen.[25][26]
Kritik
In den betroffenen Regionen gibt es zahlreiche Einwände und Proteste gegen die Trassenführung und das Verfahren. Zahlreiche Bürgerinitiativen protestieren gegen den Verlauf der Trasse und das Verfahren.[27]
Als im Februar 2015 bekannt wurde, dass das Bundeswirtschaftsministerium für das Gebiet von Bundesminister Sigmar Gabriels Wahlkreis eine Sondergenehmigung prüft, um dort die Leitung mit einem Erdkabel verlegen zu lassen, wird eine mögliche politische Einflussnahme auf das Verfahren kritisiert.[28]
Tennet-Holding-Geschäftsführer Hartman kritisierte 2014, dass die bayerische CSU-Landesregierung nach massiven Protesten von Anwohnern gegen eine der drei geplanten Haupttrassen ein Moratorium forderte.[8][29] Durch die Verzögerung der Weiterleitung der verstärkt in den Offshore-Windparks im Norden gewonnenen elektrischen Energie zum Süden werden die Investitionen in die Energiewende zunehmend in Frage gestellt.[30]
Hamelner Erklärung
Über 20 Landkreise und Regionen aus den Bundesländern Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern unterzeichneten gemeinsam die „Hamelner Erklärung“.[31] Darin wird eine neue Planung der Stromtrasse gefordert: Nicht nur der Vorschlag des Betreibers Tennet müsse geprüft werden, sondern alle denkbaren Korridore. Auch beschleunigte Verfahren müssten rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Die Wahl des besten Korridors müsse transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein, alle Alternativen müssten mit gleicher Prüfungstiefe untersucht werden. Viele der in der Hamelner Erklärung angeführten Kritikpunkte finden sich auch in der Zurückweisung des Antrages auf Bundesfachplanung der Bundesnetzagentur vom Februar 2015 wieder.[10]
Im März 2015 präsentierten die Unterzeichner der Hamelner Erklärung zwei fachliche und rechtliche Bewertungen.[32] Darin wird kritisiert, dass der bisherige Antrag auf Bundesfachplanung scheinbar für nur Vorhaben 4 gestellt werde, gleichzeitig aber die Realisierung von Vorhaben 3 in denselben Masten angenommen werde. Eine solche Verbindung der Vorhaben erfordere auch eine gemeinsame Beurteilung und Beantragung. Wesentliche Eigenschaften wie die endgültige Übertragungskapazität seien im Antrag nicht definiert; unter diesen Voraussetzungen sei eine fachliche Prüfung und Beurteilung des Antrages nicht möglich. Darüber hinaus sei der Antrag fachlich und methodisch mangelhaft, es fehlten Angaben zur Technologie, zu den Emissionen; Kriterien würden willkürlich nach Bedarf verändert.[32]
Im Juli 2015 wurde im Rahmen des „Energiegipfels“ der Koalition im Kanzleramt beschlossen, dass die Planungen zum SuedLink neu anzugehen seien mit der Maßgabe, dass die Trassenplanung nun einen eindeutigen Erdkabelvorrang zu berücksichtigen habe. Im Juni 2016 wurde aus diesem Anlass eine "Erdkabelkonferenz" in Kassel mit Experten zum Bodenschutz durchgeführt.[33]
Siehe auch
Weblinks
Vorhaben, Projektbeschreibung und Planungsstand
Einzelnachweise
- Verordnung (EU) 2018/540
- Bundesnetzagentur: Das Verfahren – Netzausbau in fünf Schritten, online auf www.netzausbau.de, abgerufen am 27. Oktober 2019.
- Bundesnetzagentur: Bundesfachplanung oder Raumordnungsverfahren?, online auf www.netzausbau.de, abgerufen am 27. Oktober 2019.
- BBPlG, Vorhaben 3: Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink). In: netzausbau.de. Bundesnetzagentur, abgerufen am 3. Februar 2020.
- Main-Post: Noch vier Jahre für Grafenrheinfeld., 7. Juni 2011, online auf www.mainpost.de., abgerufen am 30. Oktober 2019.
- BBPlG, Vorhaben 4: Wilster – Bergrheinfeld West (SuedLink). In: netzausbau.de. Bundesnetzagentur, abgerufen am 3. Februar 2020.
- Tennet TSO GmbH: SuedLink: Vorschlag Trassenkorridor SuedLink – Die Windstromleitung, online auf suedlink.tennet.eu, abgerufen am 12. Februar 2014.
- Betreiber präsentieren Pläne für längste Stromtrasse Deutschlands. Spiegel Online, abgerufen am 7. Februar 2014
- EU unterstützt deutsche Windstrom-Trasse SuedLink. In: ec.europa.eu. Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 17. Februar 2017, abgerufen am 12. November 2018.
- Bundesnetzagentur zum Antrag auf Bundesfachplanung für SuedLink. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesnetzagentur, 18. Februar 2015, archiviert vom Original am 22. Februar 2015; abgerufen am 31. Januar 2018 (Erläuterungen der BNetzA zum Überarbeitungsbedarf).
- Osthessen News: SuedLink-Antrag: „Schuss vor den Bug für Tennet und fachliche Ohrfeige“, 19. Februar 2015, online auf osthessen-news.de, abgerufen am 30. Oktober 2019.
- Alle gegen Aigners Trassenvorschlag. Süddeutsche Zeitung, 20. Mai 2015, online auf www.sueddeutsche.de, abgerufen am 22. Mai 2015.
- Hochspannung an der Landesgrenze. Süddeutsche Zeitung, 17. Mai 2015, online auf www.sueddeutsche.de, abgerufen am 22. Mai 2015.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Gabriel: Energiewende ist großen Schritt weiter. BMWI Pressemitteilung, 2. Juli 2015, online auf www.bmwi.de.
- Tennet TSO GmbH: Tennet stellt Weichen für Erdkabel bei SuedLink. 28. Juli 2015, abgerufen am 8. Oktober 2019.
- „Suedlink“-Kritiker begrüßen Erdverkabelung. NDR.de (Memento vom 3. Juli 2015 im Internet Archive).
- Tennet TSO GmbH: Übersichtskarte Vorschläge für Erdkabel-Korridore (Memento vom 1. Februar 2018 im Internet Archive)
- Südlink auf netzausbau-niedersachsen.de
- Bundesnetzagentur: Festlegen der exakten Leitungsverläufe in der Planfeststellung, online auf www.netzausbau.de, abgerufen am 27. Oktober 2019.
- Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit, und Nachhaltigkeit. (PDF) Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP). SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, November 2021, S. 13, abgerufen am 30. Dezember 2021.
- ÜNB setzen bei Suedlink auf Zentralen Dienstleister. In: Zeitung für kommunale Wirtschaft. Verband kommunaler Unternehmen, abgerufen am 24. September 2019.
- SuedLink: Auftrag für kunststoffisolierte 525-Kilovolt-Erdkabel vergeben. TransnetBW, Pressemitteilung, 29. Juni 2020, abgerufen am 3. Juni 2020.
- Tagesschau.de: Von Wilster nach Grafenrheinfeld (Memento vom 11. Februar 2014 im Internet Archive)
- Projektbeschreibung SuedLink. Tennet TSO GmbH, 5. Februar 2014, abgerufen am 5. Februar 2014.
- S. LeBlond et al.: Design of protection schemes for multi-terminal HVDC systems. In: Renewable and Sustainable Energy Reviews. Band 56, 2016, S. 965–974, doi:10.1016/j.rser.2015.12.025.
- S. Bianchi et al.: Control of multi-terminal HVDC networks towards wind power integration: A review. In: Renewable and Sustainable Energy Reviews. Band 55, 2016, S. 1055–1068, doi:10.1016/j.rser.2015.11.024.
- Bürgerinitiativen. Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink, abgerufen am 29. April 2021.
- Erdkabel vor allem für Gabriels Wahlkreis? Neue Osnabrücker Zeitung, 5. Februar 2015.
- Alexander Smoltczyk: Schlagader der Nation. In: Der Spiegel. Nr. 22, 2014, S. 52–57 (online).
- Windkraft versickert in den Stromnetzen – Leitungsbau hinkt Errichtung der Offshore-Parks hinterher – Bayerische Blockadepolitik verzögert „SuedLink“. In: Täglicher Hafenbericht, 15. September 2015, Sonderbeilage Offshore, S. 3.
- Landkreise fordern neue Suedlink-Planung. NDR.de (Memento vom 21. Februar 2015 im Internet Archive)
- SuedLink: Die Landkreise der „Hamelner Erklärung“ halten Antragskonferenzen noch in diesem Jahr für höchst unwahrscheinlich.
- Bündnis Hamelner Erklärung e. V.: Bündnis der „Hamelner Erklärung“ führt Experten zum Schutzgut Boden in Fachkonferenz in Fulda am 21. Juni 2016 zusammen, 29. Juni 2016, online auf www.hamelner-erklaerung.de, abgerufen am 30. Oktober 2019.