Reichstagsbrand
Der Reichstagsbrand war der Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933. Der Brand beruhte auf Brandstiftung. Am Tatort wurde Marinus van der Lubbe festgenommen. Bis zu seiner Hinrichtung beharrte van der Lubbe darauf, den Reichstag allein in Brand gesetzt zu haben. Seine Alleintäterschaft schien bereits vielen Zeitgenossen unwahrscheinlich und wird weiterhin kontrovers diskutiert. Kritiker der Alleintäterthese vermuten eine unmittelbare Tatbeteiligung der Nationalsozialisten.
Unbestritten sind die politischen Folgen. Bereits am 28. Februar 1933 wurde die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) erlassen. Damit wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung de facto außer Kraft gesetzt und der Weg freigeräumt für die legalisierte Verfolgung der politischen Gegner der NSDAP durch Polizei und SA.[1] Die Reichstagsbrandverordnung war eine entscheidende Etappe in der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.
Die Gefängnisse waren bald überfüllt, täglich kamen neue Häftlinge hinzu. Politische Häftlinge wurden nun in improvisierten Haftorten gefangengehalten. So entstanden „wilde“ bzw. „frühe“ Konzentrationslager.[2]
Der Brand und erste politische Entscheidungen
Die sozialdemokratische Zeitung Vorwärts berichtete am 28. Februar 1933 vom Vortag, dass in den Abendstunden ein Riesenfeuer den Himmel über der Innenstadt rötete und dass die Kuppel des Reichstages in hellen Flammen gestanden habe. Feuerwehr und Polizei hätten übereinstimmend als Ursache Brandstiftung genannt, da an verschiedenen Stellen Brandnester gefunden worden waren. Kurz nach 21 Uhr sei im Reichstag Feueralarm gegeben worden. Zunächst wurde ein Feuer im Restaurant gemeldet. Dort konnten die Flammen rasch erstickt werden. Aber kurz danach wurden mehrere weitere Brandherde entdeckt. In kurzer Zeit brannte der Sitzungssaal des Gebäudes lichterloh. Die Feuerwehr war inzwischen mit 15 Löschzügen vor Ort. Diese nahmen den Kampf gegen den Brand mit zahlreichen Spritzen von verschiedenen Seiten auf. Allerdings war es anfangs wegen der Hitze unmöglich, an das Zentrum des Brandes heranzukommen. Daher beschränkte sich die Feuerwehr darauf, ein Ausbreiten der Flammen zu verhindern. Erst gegen 00:25 Uhr hatte sie das Feuer weitgehend gelöscht. Im Verlauf der Löscharbeiten versammelten sich mehrere tausend Schaulustige. Mehrere Hundertschaften der Schutzpolizei führten Absperrungen durch, da man annahm, unter den Zuschauern Komplizen ausfindig zu machen.
Das Blatt berichtete weiter, dass im Polizeipräsidium eine Sonderkommission gebildet worden sei. Diese habe eine Vernehmung des festgenommenen geständigen Täters Marinus van der Lubbe durchgeführt. Dieser sei 24 Jahre alt, von Beruf Maurer und stamme aus dem niederländischen Leiden. Er blieb auch bei der ersten Vernehmung dabei, allein gehandelt zu haben. Der Vorwärts war allerdings der Meinung, dass der Täter gute Ortskenntnisse gehabt haben müsse, und schloss indirekt eine Mittäterschaft der Kommunisten nicht aus.[3]
Der Chef der preußischen politischen Polizei, Rudolf Diels, der unmittelbar nach der Meldung an den Tatort geeilt war, berichtete im Rückblick über die Umstände der Festnahme und des Geständnisses van der Lubbes. Wenig später trafen auch Adolf Hitler – der sich gerade in einer vom 26. bis 28. Februar angesetzten Wahlkampfpause befand –,[4] Joseph Goebbels, Hermann Göring, Wilhelm Frick sowie wahrscheinlich Wolf-Heinrich Graf von Helldorff ein. Die Anwesenheit Helldorffs bezeugten Hermann Göring im Reichstagsbrandprozess und nach dem Krieg auch Diels, während Helldorff selbst im Prozess bestritt, am Reichstag gewesen zu sein. Der Historiker Hans Mommsen bemerkt dazu, dass entweder Göring oder Helldorff einen Meineid begingen.[5] Göring äußerte am Tatort:
„Das ist der Beginn des kommunistischen Aufstandes, sie werden jetzt losschlagen! Es darf keine Minute versäumt werden!“[6]
Hitler fand nach diesem Bericht noch schärfere Formulierungen:
„Es gibt jetzt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen, was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.“[7]
Diels äußerte die Überzeugung, dass es sich nach Meinung der Polizei um einen verrückten Einzeltäter handele. Damit stieß er bei den führenden Nationalsozialisten auf Ablehnung, die auf die Ausrufung des Ausnahmezustandes und Verhaftung von sozialdemokratischen und kommunistischen Funktionären drängten.[8]
Politische Hintergründe
Der Reichstagsbrand fiel mitten in den Wahlkampf für die Reichstagswahl vom 5. März 1933. Wie die ersten Äußerungen am Tatort gezeigt haben, war man bis in hohe Kreise der NSDAP von einem Aufstandsversuch der KPD überzeugt. Andere zeitgenössische Beobachter hielten ihn für eine Aktion der neuen Machthaber, um geplante politische Repressalien zu legitimieren.[9]
Das Ereignis kam – unabhängig von der wahren Täterschaft – den Nationalsozialisten äußerst gelegen. Der Wahlkampf der NSDAP wurde ohnehin bereits als „Kampf gegen den Marxismus“ geführt. Der Brand gab der Partei nunmehr die Möglichkeit zu radikalerer Gewaltanwendung unter Einsatz staatlicher Machtmittel gegen die Linksparteien.
Die NSDAP sprach unmittelbar danach von einem „Fanal zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg“. Noch in der Brandnacht ordnete Hermann Göring in seiner Funktion als kommissarischer preußischer Innenminister das Verbot der kommunistischen Presse an. Außerdem wurden die Parteibüros geschlossen und zahlreiche Funktionäre der Partei in die so genannte Schutzhaft genommen. Allein in Berlin wurden 1500 Mitglieder der KPD festgenommen. Darunter war fast die gesamte Reichstagsfraktion. Der Polizei gelang es jedoch nicht, die eigentliche Parteiführung zu verhaften, weil sich das Politbüro zu einer geheimen Sitzung getroffen hatte. Der Fraktionsvorsitzende der KPD im Reichstag, Ernst Torgler, stellte sich kurze Zeit später freiwillig, um so der Behauptung, er sei an der Brandstiftung beteiligt gewesen, entgegenzutreten.
Da der am Tatort festgenommene Marinus van der Lubbe angeblich auch Verbindungen zur SPD zugegeben hatte, geriet auch diese Partei in den Fokus der Behörden. Die sozialdemokratische Presse, aber auch die Wahlplakate der Partei, wurden für 14 Tage verboten.[10]
Formale Legalisierung der politischen Verfolgung
Noch am 28. Februar 1933 wurde vom Reichskabinett die Notverordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ verabschiedet. Damit wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt. Der Polizei und ihren Hilfsorganen (namentlich der SA) war es nunmehr möglich, Verhaftungen ohne Nennung von Gründen vorzunehmen und den Betroffenen jeden Rechtsschutz zu verweigern. Weder die Unversehrtheit der Wohnung noch des Eigentums waren mehr gewährleistet. Das Post- und Fernmeldegeheimnis war ebenso aufgehoben wie die Meinungs-, Presse- und Vereinsfreiheit. Gleichzeitig waren darin stärkere Eingriffsmöglichkeiten des Reiches in die Angelegenheiten der Länder enthalten. Für verschiedene Terrordelikte wie auch für Brandstiftung wurde rückwirkend die Todesstrafe eingeführt. Diese Verordnung war gleichbedeutend mit dem Ende des Rechtsstaates in der bisherigen Form. Die Verordnung blieb bis zum Ende des Dritten Reiches in Kraft und war die Grundlage für ein Regime des permanenten Ausnahmezustandes.
Aus taktischen Gründen sah die Regierung noch von einem formellen Verbot der KPD ab. Jedoch machte Adolf Hitler noch am 28. Februar unmissverständlich deutlich, dass jetzt „rücksichtslose Auseinandersetzung mit der KPD dringend geboten sei“.[11] Das erklärte Ziel war die völlige Vernichtung der Kommunisten. Daneben konnte die Notverordnung auch auf Sozialdemokraten und letztlich auf alle Gegner des Regimes angewandt werden.
Die Notverordnung schuf die Grundlage zur Verhaftung nicht nur zahlreicher weiterer Funktionäre der Arbeiterparteien, sondern auch zahlreicher kritischer, meist linker Intellektueller. Unter ihnen waren noch am 28. Februar Alfred Apfel, Fritz Ausländer, Rudolf Bernstein, Felix Halle, Max Hodann, Wilhelm Kasper, Egon Erwin Kisch, Hans Litten, Erich Mühsam, Carl von Ossietzky, Wilhelm Pieck, Ludwig Renn, Ernst Schneller, Werner Scholem, und Walter Stoecker.[12] Einige Tage später gelang der Polizei auch die Verhaftung von Ernst Thälmann, dem Vorsitzenden der KPD.
Der laufende Reichstagswahlkampf konnte von der NSDAP nach dem Brand in offen terroristische Bahnen gelenkt werden. Bis Mitte Mai 1933 wurden allein in Preußen über 100.000 politische Gegner – die Mehrzahl Kommunisten – verhaftet und in provisorische Konzentrationslager und Folterkeller gebracht. Am Wahltag zählte man 69 Tote und hunderte Verletzte, allerdings nicht nur auf Seiten der Opposition, sondern auch bei SA und NSDAP.[13]
Der Reichstagsbrandprozess
Die nationalsozialistische Führung hätte gerne auf einen ordentlichen Prozess verzichtet. Dies war aber nicht möglich, da die Diktatur erst in den Ansätzen steckte und unter dem Druck des Auslandes stand, wobei die Exil-KPD eine starke Rolle spielte. Allerdings wurde einen Monat nach dem Reichstagsbrand von der Reichsregierung mit einer Lex van der Lubbe das Strafmaß erhöht, sodass für Brandstiftung nun auch die Todesstrafe verhängt werden konnte.[14]
Die polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Voruntersuchungen richteten sich neben van der Lubbe auch gegen den angeblichen Anstifter, den deutschen Kommunisten Ernst Torgler, und drei bulgarische Kommunisten, Georgi Dimitroff, Blagoi Popow und Wassil Tanew. Als Staatsschutzsache kam der Fall zum Reichsgericht in Leipzig. Insgesamt wurden bei der Voruntersuchung über 500 Zeugen vernommen. Die Ergebnisse aus 32 Aktenbänden wurden in einer umfangreichen Anklageschrift zusammengefasst. Die Regierung beeinflusste das Verfahren von Anfang an. Der die Untersuchung leitende Richter wurde zu Beginn durch einen Mann des Regimes ersetzt, der konsequent alle Entlastungsanträge der Beschuldigten ablehnte. Dimitroff war fünf Monate lang ständig mit eisernen Handschellen gefesselt, die Schmerzen verursachten. Er musste sogar Briefe an das Gericht und seinen Anwalt in diesen Fesseln schreiben. Das Gericht bestellte einen Anwalt für Dimitroff. Mehrere Versuche Dimitroffs, einen Anwalt seines Vertrauens zu erhalten, scheiterten. Der erste Anwalt Dimitroffs, Werner Wille, den noch Kurt Rosenfeld vor seiner Flucht vermittelt hatte, gab sein Mandat zurück, andere von Dimitroff gewählte Verteidiger lehnte das Gericht ab.[15] Dazu gehörten auch ausländische Anwälte wie der Menschenrechtsanwalt Vincent de Moro-Giafferi.
Am 21. September 1933 wurde der Prozess vor dem IV. Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig im Großen Saal eröffnet. Der Vorsitzende Richter war Wilhelm Bünger, ehemals Mitglied der DVP, Landesminister in Sachsen und kein Anhänger des neuen Regimes. Die Verhandlungen waren in weiten Teilen geprägt von politischen Auseinandersetzungen. Dimitroff hatte sich in der Haft intensiv mit dem deutschen Strafrecht und der Strafprozessordnung vertraut gemacht und lieferte sich als guter Rhetoriker heftige Redeschlachten mit den Vertretern der Anklage, versuchte die Belastungszeugen in Widersprüche zu verwickeln und stellte eine Vielzahl von Beweisanträgen. Durch die zahlreichen in- und ausländischen Pressevertreter konnte er sich seiner medialen Wirkung sicher sein. Die Richter, sowohl von der Presse wie auch der Regierung kritisch beobachtet, erwiesen sich gegenüber Dimitroff als hilflos. Ihre einzige Waffe war dessen mehrfacher Ausschluss vom Verfahren. Bemerkenswert ist, dass einige Zeugen, die als Inhaftierte in Konzentrationslagern unter Druck gegen die Angeklagten ausgesagt hatten, vor Gericht ihre Aussage widerriefen. Ein Gutachter kam zwar im Verlauf des Prozesses zu dem Urteil, dass van der Lubbe unmöglich der alleinige Täter sein könne, insbesondere die ausländische Öffentlichkeit blieb aber skeptisch. Die Wende sollten die Auftritte von Goebbels und Göring bringen. Göring griff die Kommunisten scharf an, ließ sich aber von Dimitroff aus der Fassung bringen. Geschickter verhielt sich Goebbels, aber auch ihm gelang es nicht, den Eindruck eines nationalsozialistischen Schauprozesses zu entkräften. Ab dem 10. Oktober begannen zehn Verhandlungstage im Saal des Haushaltsausschusses des weitgehend unzerstörten Reichstagsgebäudes selbst, die das größte internationale Aufsehen erregten.[16]
Das Urteil, gegen das keine Revision möglich war, erging am 23. Dezember 1933. Danach wurde zwar die These einer kommunistischen Verschwörung aufrechterhalten, die Angeklagten Torgler, Dimitroff, Popow und Tanew wurden aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Angeklagte van der Lubbe wurde wegen Hochverrats in Tateinheit mit aufrührerischer Brandstiftung und versuchter einfacher Brandstiftung für schuldig befunden und aufgrund eines am 29. März 1933 erlassenen Gesetzes zum Tod und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Das Urteil wurde im Ausland mit Entrüstung, von der nationalsozialistischen Presse mit Erleichterung aufgenommen. Van der Lubbe wurde am 10. Januar 1934 durch die Guillotine hingerichtet.[17] Die Bulgaren wurden bald ausgewiesen, die anderen Angeklagten nach dem Prozess in „Schutzhaft“ genommen. Torgler wurde erst 1936 freigelassen.
Obwohl die Unabhängigkeit des Gerichts bereits deutlich eingeschränkt war, zeigte das Urteil doch, dass die Kontrolle des Regimes über die Justiz noch nicht vollständig gesichert war. Der Prozess wurde daher eine Haupttriebkraft zur Schaffung eines außerordentlichen Strafrechts. Dazu gehörte nicht zuletzt die Einrichtung des Volksgerichtshofes.[18]
In London wurde vor dem Beginn des Prozesses eine „Internationale Untersuchungskommission zur Aufklärung des Reichstagsbrandes“ eingerichtet. Als Vorsitzender des mit renommierten Juristen besetzten Gremiums fungierte Denis Nowell Pritt. Auch Willi Münzenberg spielte eine wichtige Rolle, der mit dem Braunbuch Reichstagsbrand und Hitlerterror eine folgenreiche antifaschistische Kampagne begonnen hatte: Die Nationalsozialisten wurden dort nicht mehr als Erfüllungsgehilfen der Klasseninteressen des Kapitals hingestellt, sondern als moralisch verkommene Verbrecher. Van der Lubbe wurde im Braunbuch fälschlich als willenschwacher „Lustknabe“ des homosexuellen SA-Chefs Ernst Röhm hingestellt. Zeugen dafür hatten ihn aber über Jahre nicht gesehen, Gegenzeugen wurden nicht geladen.[19] Die Kommission führte einen Gegenprozess und verkündete ihr Urteil unmittelbar vor Beginn des Leipziger Prozesses. Darin wurden die Nationalsozialisten für schuldig befunden und die Kommunisten freigesprochen. Van der Lubbe wurde zwar als Täter angesehen, aber man meinte, dass dieser im Auftrag oder mit Billigung der Nationalsozialisten gehandelt hätte. Dieser Gegenprozess beeinflusste die internationale öffentliche Meinung und auch das Reichsgericht war implizit gezwungen, die Ergebnisse des Gegenprozesses zu widerlegen.[20]
Folgen
Sofort nach dem Reichstagsbrand begannen die Nationalsozialisten ihre politischen Gegner zu inhaftieren. Noch in derselben Nacht hatte Göring angeordnet, z. B. kommunistische Reichstags- und Landtagsabgeordnete in Gefängnisse einzusperren.[21] Die Inhaftierung der Kommunisten geschahen dabei teilweise nach bereits existenten Listen, dessen Erstellung Görings Vorgänger im preußischen Innenministerium, Franz Bracht Ende November 1932 angeordnet hatte. Göring hatte jene Listen aktualisieren lassen.[22] Die Zahl der Häftlinge erhöhte sich täglich. Als die Kapazität der Gefängnisse nicht mehr ausreichte, begannen regionale Polizeibehörden sowie die SA ihre Häftlinge an improvisierten Haftorten gefangen zu halten. Heute sind diese improvisierten Haftorte als „wilde“ (auch „frühe“) Konzentrationslager bekannt. Sie unterscheiden sich jedoch maßgeblich von den späteren Konzentrationslagern, da letztere systematisch aufgebaut waren, nach dem Prototyp Dachau. Erst nach dem Röhm-Putsch gelang Hitler die Entmachtung der SA, und die SS übernahm die Kontrolle über die nunmehr systematisch organisierten Konzentrationslager des Regimes, die nach und nach errichtet wurden.
Der Reichstagsbrand in der Rechtsprechung nach dem Krieg
Im Wiederaufnahmeverfahren hat das Landgericht Berlin 1967 das Urteil gegen van der Lubbe bezüglich des Hochverrats aufgehoben, hinsichtlich der Brandstiftung jedoch bestehen lassen.[23] Im Jahr 1980 wurde der Prozess auf Betreiben von Robert Kempner, in den Nürnberger Prozessen Stellvertreter des Chefanklägers Robert H. Jackson und überzeugt von der Unschuld van der Lubbes, wiederaufgenommen und van der Lubbe in allen Punkten freigesprochen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Im letzten Beschluss des Bundesgerichtshofs 1983[24] wurde die Frage von Mittätern ausdrücklich als nicht relevant offengelassen, da dies eine strafbare Beteiligung van der Lubbes jedenfalls nicht ausschließe. Auf Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 1998 wurde das Urteil gegen van der Lubbe im Januar 2008 nunmehr vollständig aufgehoben, weil die verhängte Todesstrafe auf „spezifisch nationalsozialistischen Unrechtsvorschriften“ beruhte.[25][26]
Der Streit über die Täterschaft
Es gibt drei Theorien zu den Hintergründen des Brandes:
- Die Nationalsozialisten sprachen von einem „kommunistischen Aufstand“, zu dem der Brand des Reichstags das Fanal gewesen sein soll. Ein Großteil der historischen Forschung argumentiert, dass die Nationalsozialisten – zunächst tatsächlich an den kommunistischen Aufstand glaubend – die Gelegenheit virtuos ausgenutzt und den Verdacht als Tatsache dargestellt hätten.
- Schon im Anschluss des Reichstagsbrandes wurde vermutet, dass die Nationalsozialisten selbst das Feuer gelegt hätten, um einen Vorwand für die Verfolgung politischer Gegner und die anschließende „Gleichschaltung“ des deutschen Staatswesens zu besitzen. Mitglieder der regierenden NSDAP hätten zumal am ehesten die Möglichkeit dazu gehabt – allen voran Reichstagspräsident Göring, weil vom Kesselhaus an seinem Amtspalais ein etwa zwei Meter hoher Rohrleitungsgang in die Heizungszentrale im Keller des Reichstags führte.[27]
- Schließlich gibt es die These von der Alleintäterschaft des am Tatort aufgefundenen Marinus van der Lubbe. Ihr zufolge lässt sich ein bedeutsames Element der nationalsozialistischen Machtausweitung letztendlich auf ein zufälliges Ereignis zurückführen, das den Nationalsozialisten gelegen kam.[28]
Beweise für kommunistische Aufstandsplanungen sind während der NS-Herrschaft nie erbracht worden und haben nach heutigem Erkenntnisstand auch nie existiert. Der Reichstagsbrand hat den Kommunisten nicht genutzt, sondern im Gegenteil ihre legalisierte und staatlich gelenkte Verfolgung nach sich gezogen – ein Vorhaben, das die Nationalsozialisten vor ihrem Regierungsantritt stets angekündigt hatten. Van der Lubbe stand mit der KPD damals nicht in Verbindung und hatte sich – trotz gescheiterter Versuche, in die Sowjetunion zu emigrieren – mit den niederländischen Kommunisten längst überworfen.[29]
Bereits zwei Stunden nach dem Beginn des Brandes hatte Willi Frischauer, Berichterstatter der Wiener Allgemeinen Zeitung, an sein Blatt gekabelt, es sei unzweifelhaft, dass das Feuer „von Söldnern der Hitlerregierung entfacht worden“ sei, und er erwähnte den „allem Anschein nach“ von den Brandstiftern benutzten unterirdischen Gang.[30] Ein Braunbuch, das unter der Federführung Willi Münzenbergs in Paris herauskam, sollte diese These belegen.[31] Darin legte der kommunistische Antifaschismus, wie der amerikanische Historiker Anson Rabinbach schreibt, eine Gegen-Verschwörungstheorie vor: Nicht die Kommunisten hätten sich verschworen, um mit dem Fanal des Reichstagsbrandes einen Aufstand auszulösen, wie die offizielle NS-Propaganda behauptete, vielmehr hätten die Nationalsozialisten ein wohlgeplantes Spiel durchgeführt, um die Demokratie in Deutschland zu zerstören und ihre Gegner aus dem Weg zu räumen.[32]
Anfang der 1960er Jahre stellten zunächst der niedersächsische Verfassungsschutzbeamte Fritz Tobias (unter Bezug auf Walter Zirpins), unterstützt von dem Berufshistoriker Hans Mommsen,[33] diese zu jener Zeit weitgehend gesellschaftlich akzeptierte Fassung in Frage, initiiert durch eine Serie im Spiegel 1959/1960.[34] Im selben Magazin hatte schon am 16. Januar 1957 Paul Karl Schmidt, der während der Zeit des Nationalsozialismus als Pressechef im Auswärtigen Amt tätig war, die These von der Alleintäterschaft van der Lubbes vertreten; er betreute zeitweise auch das Manuskript von Fritz Tobias für die oben genannte Reichstagsbrandserie des Spiegels redaktionell.[35]
1962 überprüfte Hans Schneider im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) die Arbeit von Tobias. Er bewertete einige Belege als nicht korrekt, wies Tobias Manipulationen nach und kam zu anderen Schlussfolgerungen, nämlich, dass van der Lubbe nicht Alleintäter gewesen sein könne. Schneider konnte seine Arbeit nicht fristgerecht fertigstellen. Der ebenfalls für das IfZ tätige Hans Mommsen schlug vor, die Veröffentlichung „aus allgemeinpolitischen Gründen“ zu verhindern und nötigenfalls Druck auf Schneider über dessen Vorgesetzte im Schuldienst auszuüben, damit er seine Stellungnahme auch nicht anderweitig publiziere. Die Institutsleitung nahm im Jahr 2001 dazu Stellung und befand, dass diese Äußerungen von Hans Mommsen „unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten völlig inakzeptabel“ seien. Zugleich erklärte sie, das Rohmanuskript Hans Schneiders „war und ist nicht publikationsreif“.[36]
Um die Dokumentation Schneiders publikationsreif zu machen, hätte nach Auffassung Hersch Fischlers eine Lektorierung genügt, aber die IfZ-Leitung habe eine Veröffentlichung um jeden Preis verhindern wollen. Es sei aktenkundig, dass sich der damalige Institutsleiter Helmut Krausnick von Tobias bedroht gefühlt habe, weil dieser unter „eklatantem Missbrauch seiner dienstlichen Möglichkeiten sich zu rein privaten Zwecken Material über die Vergangenheit einer Reihe von Personen verschafft“ habe. [37]
Gegen die Einzeltäterthese wandte sich auch ein 1968 in Luxemburg entstandenes Internationales Komitee zur wissenschaftlichen Erforschung der Ursachen und Folgen des Zweiten Weltkriegs, das in den 1970er Jahren Dokumente vorlegte, die eine Verantwortung der Nationalsozialisten belegen sollten.[38] Befürworter der These von der nationalsozialistischen Täterschaft wie Walther Hofer, Edouard Calic und Golo Mann führten dabei auch „volkspädagogische“ Argumente an: Wenn sich herausstellen sollte, dass der Reichstag nicht von den Nationalsozialisten angezündet worden sei, könnten auch die anderen Verbrechen in Frage gestellt werden.[39] Diese „volkspädagogischen Erwägungen“ hätten sie aber, so Golo Mann und Walther Hofer, nicht daran gehindert, neue Beweise anzuerkennen. Er habe Fritz Tobias mitgeteilt, betonte Mann, dass er der Erste sei, die Alleintäterthese „zu akzeptieren, wenn Sie sie beweisen können“.[40]
In einem 1986 erschienenen Sammelband, der erneut Argumente gegen die Täterschaft der Nationalsozialisten vorbrachte, warf der Berliner Historiker Henning Köhler dem Luxemburger Komitee massive Fälschung von Quellenmaterial vor,[41] was die Debatte stark emotionalisierte. Die Gegner des Komitees sahen sich in ihren Vorwürfen bestätigt, als dessen Vertreter dem Bundesarchiv keine Originaldokumente vorlegen konnten, da diese nach der Einsichtnahme vernichtet worden seien.[42]
Der Vorwurf der Quellenfälschung hat die These von der nationalsozialistischen Täterschaft über Jahre diskreditiert. Heinrich August Winkler etwa schrieb: „Den Veröffentlichungen des Internationalen Komitees Luxemburg […] sind so viele Fälschungen nachgewiesen worden, dass sich ihre Zitierung erübrigt.“[43] In großen Teilen der Geschichtswissenschaft wurde die These von der Alleintäterschaft van der Lubbes bei allen Zweifeln in den letzten Jahrzehnten als die wahrscheinlichste angesehen. Winkler sprach davon, dass die Brandstiftung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von dem am Tatort festgenommenen van der Lubbe begangen worden sei.[44] Ein Tagebucheintrag von Joseph Goebbels vom 9. April 1941 über eine Unterredung mit Hitler, demzufolge beide darüber rätselten, wer den Brand gelegt hat, deutet nach Meinung von Klaus Hildebrand darauf hin, dass die nationalsozialistische Führung vom Brand überrascht wurde.[45] Hans-Ulrich Wehler ist der Ansicht, die Forschung seit 1962 habe eine hinreichende Klarheit zu Gunsten einer Alleintäterschaft van der Lubbes erbracht.[46]
In den letzten Jahren wurden allerdings von verschiedener Seite erneut Zweifel daran angemeldet. Historiker, Physiker und Brandexperten bestritten die Möglichkeit, dass der stark sehbehinderte van der Lubbe – im Januar 1933 verfügte er über 15 Prozent Sehkraft im linken Auge und 20 Prozent Sehkraft im rechten Auge – [47] den Plenarsaal des Reichstages wie angegeben alleine in zwanzig Minuten und nur mit Kohleanzündern habe in Flammen setzen können. Auch deute das Verhalten von Hermann Göring und sein rasches Erscheinen vor dem Reichstagsgebäude auf eine direkte Verantwortung der Nationalsozialisten hin. Unmittelbar nach dem Brand waren sowohl ein Feuerwehrmann als auch der Oberbranddirektor davon ausgegangen, ein Einzelner hätte diesen Brand nicht tätigen können. Die Bezweifler der Alleintäterschaft van der Lubbes sehen sich durch Befunde neu aufgebrachter Quellen in ihrer Analyse bestätigt.[48] Die Vertreter der Alleintäterschaftsthese jedoch halten diese Beweisführung für unstimmig und gescheitert.[49]
Hermann Graml räumt zwar ein, dass durch die neueren Publikationen „Fehler und irrige Interpretationen früherer Arbeiten“ aufgezeigt wurden. Er hält fest, „dass alte Verdachtsmomente, die auf NS-Täterschaft schließen ließen, aufgefrischt und zusätzliche Verdachtsmomente entdeckt wurden.“[50] Die Details des Brandablaufs und die aufgezeigten Unstimmigkeiten seien jedoch nicht gewichtig genug, um damit eine nationalsozialistische Täterschaft hinreichend belegen zu können. Der Journalist und Historiker Sven Felix Kellerhoff behauptet in seinem 2008 erschienenen Buch zum Reichstagsbrand, alle Details wiesen auf eine Rauchgasexplosion (bei Kellerhoff als „Backdraft“ bezeichnet) hin, die den Plenarsaal schlagartig entflammt habe. Kellerhoff sieht damit die These der Alleintäterschaft van der Lubbes gestützt.[51] Dem wird von Brandexperten widersprochen: „Unterstellt man die Richtigkeit dieser Aussage“, so Karl Stephan, emeritierter Professor am Institut für Technische Thermodynamik und Thermische Verfahrenstechnik der Universität Stuttgart, „so beweist sie allerdings das Gegenteil von dem, was bewiesen werden soll, denn ein Backdraft wäre vor allem dann wahrscheinlich, wenn man zuvor flüssige Brennstoffe in den Plenarsaal eingebracht hätte.“[52] Damit würde eine Alleintäterschaft van der Lubbes ausscheiden.
Der Goebbels-Biograph Peter Longerich führt 2010 aus, dass die Tagebucheinträge des Propagandaministers verdeutlichten, wie sehr die Brandstiftung der NS-Spitze gelegen kam, um die politische Linke, insbesondere die KPD, zu zerschlagen. Sie gäben aber weder Hinweise auf eine NS-Täterschaft, noch könne diese aufgrund der Eintragungen des Propagandaministers ausgeschlossen werden.[53] Longerich fügt hinzu: „Die Frage der Urheberschaft des Reichstagsbrandes ist Gegenstand einer seit langem anhaltenden, keinesfalls zugunsten der Alleintäterthese geklärten Kontroverse.“[54] Der amerikanische Historiker Benjamin Carter Hett stellt in seiner einschlägigen Studie Der Reichstagsbrand. Wiederaufnahme eines Verfahrens fest, dass mit „einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit … van der Lubbe kein Einzeltäter“ war.[55] Dieser habe weder über die notwendige Zeit noch die entsprechenden Mittel für eine erfolgreiche Brandstiftung verfügt. Die Indizienlage spreche für eine von den Nationalsozialisten ausgehende und von SA-Angehörigen um Hans Georg Gewehr durchgeführte Brandsetzung, wobei der Plenarsaal mit selbstentzündlichen Substanzen präpariert gewesen sei, bevor van der Lubbe seine dilettantischen Versuche, diesen anzuzünden, durchgeführt habe. Letztlich beweisbar sei aber auch diese Hypothese nicht.[56] Die Debatte und Forschung sind noch nicht abgeschlossen.[57]
Im Jahre 2019 tauchte im Nachlass von Fritz Tobias die Abschrift einer Eidesstattlichen Erklärung des SA-Mannes Hans-Martin Lennings aus dem Jahre 1955 auf, wonach dieser auf Befehl seines Vorgesetzten Karl Ernst Marinus van der Lubbe zum Reichstag gefahren hatte.[58] Diese Aussage wird etwa von Benjamin Carter Hett als – vorbehaltlich einer näheren Prüfung – taugliches Argument gegen die Alleintäterthese gewertet, doch Tobias hatte ihre Existenz weder in seinen eigenen Schriften noch gegenüber Historikern erwähnt.[59] Sven Felix Kellerhoff hält die Darstellung Lennings’ dagegen für unglaubwürdig, da sie den Ermittlungsakten widerspreche.[60]
Literatur
Zeitgenössische Publikationen
- Braunbuch (I): Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror. Frankfurt am Main 1973, ISBN 9783876825007 (Reprint der Originalausgabe der Universum Bücherei, Basel 1933).
- Alfons Sack: Der Reichstagsbrandprozess. Ullstein, Berlin 1934.
- Braunbuch (II): Dimitroff contra Göring. Köln/Frankfurt am Main 1981, ISBN 3-7609-0552-8 (Reprint der Originalausgabe von Editions du carrefour, Paris 1934).
- Weißbuch über die Erschießungen vom 30. Juni 1934, Paris 1934. (mit dem angeblichen "Ernst-Testament" zur Verantwortung am Reichstagsbrand)
Monografien und Sammelbände
- Fritz Tobias: Der Reichstagsbrand – Legende und Wirklichkeit. Grote, Rastatt 1962.
- Walther Hofer, Edouard Calic, Karl Stephan, Friedrich Zipfel (Hrsg.): Der Reichstagsbrand. Eine wissenschaftliche Dokumentation. 2 Bände. Arani, Berlin 1972/1978.
- Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hrsg.): Der Reichstagsbrandprozeß und Georgi Dimitroff. Zwei Bände. Berlin, Dietz Verlag, 1982 und 1989.
- Uwe Backes/Karl-Heinz Janßen/Eckhard Jesse/Henning Köhler/Hans Mommsen/Fritz Tobias: Reichstagsbrand – Aufklärung einer historischen Legende. Piper, München und Zürich 1986, ISBN 3-492-03027-0.
- Walther Hofer, Edouard Calic, Christoph Graf, Friedrich Zipfel: Der Reichstagsbrand – Eine wissenschaftliche Dokumentation. Ahriman-Verlag, Freiburg im Breisgau 1992, ISBN 3-922774-80-6 (veränderte Neuauflage von 1972/1978).
- Georgi Dimitroff: Tagebücher. Aufbau, Berlin 2000, ISBN 3-351-02510-6.
- Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird. edition q, Berlin 2001, ISBN 3-86124-513-2.
- Hans Schneider: Neues vom Reichstagsbrand – Eine Dokumentation. Ein Versäumnis der deutschen Geschichtsschreibung. Berliner Wissenschafts-Verlag, 2004, ISBN 3-8305-0915-4 (mit einem Geleitwort von Iring Fetscher und Beiträgen von Dieter Deiseroth, Hersch Fischler, Wolf-Dieter Narr; herausgegeben von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e. V.).
- Dieter Deiseroth (Hrsg.): Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht. Verlagsgesellschaft Tischler, Berlin 2006, ISBN 3-922654-65-7 (mit Beiträgen von Dieter Deiseroth, Hermann Graml, Ingo Müller, Hersch Fischler, Alexander Bahar, Reinhard Stachwitz).
- Sven Felix Kellerhoff: Der Reichstagsbrand. Die Karriere eines Kriminalfalls. be.bra Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-89809-078-0.
- Marcus Giebeler: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand. Quellenprobleme und historiographische Paradigmen. Martin Meidenbauer, München 2010, ISBN 978-3-89975-731-6.
- Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Geschichte einer Provokation. PapyRossa, Köln 2013, ISBN 978-3-89438-495-1.
- Benjamin Carter Hett: Burning the Reichstag. An investigation into the Third Reich’s enduring mystery . Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-932232-9.
- erweiterte deutsche Ausgabe: Der Reichstagsbrand. Wiederaufnahme eines Verfahrens. Übersetzung aus dem Englischen von Karin Hielscher. Rowohlt, Reinbek (bei Hamburg), 2016, 640 Seiten. ISBN 978-3-498-03029-2, (Rezension von Michael Wildt Fataler Reichstagsbrand - Bescherte tatsächlich ein Einzeltäter Hitler die Diktatur? in Süddt. Ztg. vom 3. September 2016).
Aufsätze in wissenschaftlichen Fachzeitschriften
- Richard Wolff: Der Reichstagsbrand 1933. Ein Forschungsbericht, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APUZ), Bonn: Bundeszentrale für Politische Bildung, ISSN 0479-611X, Nr. B 3/56, 18. Januar 1956, S. 25–56.
- Hans Mommsen: Der Reichstagsbrand und seine politischen Folgen (PDF; 2,9 MB) In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 12 (1964), Heft 4, S. 351–413.
- Alfred Berndt: Zur Entstehung des Reichstagsbrands. Eine Untersuchung über den Zeitablauf (PDF; 724 kB), in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 23 (1975), Heft 1, S. 77–90.
- Ulrich von Hehl: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand (PDF; 8,4 MB). In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 36 (1988), Heft 2, S. 259–280.
- Uwe Backes: Objektivitätsstreben und Volkspädagogik in der NS-Forschung. Das Beispiel der Reichstagsbrand-Kontroverse. In: Uwe Backes/Eckhard Jesse/Rainer Zitelmann (Hrsg.): Die Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus. 1992, ISBN 3-548-33161-0, S. 614ff.
- Uwe Gerrens: Zum Karl-Bonhoeffer-Gutachten vom 30. März 1933 im Reichstagsbrandprozess, in: Berlin in Geschichte und Gegenwart, Jahrbuch des Landesarchivs Berlin 1991, hg. v. Dagmar Unverhau, Berlin: Siedler 1992, S. 45–116. Digitalisat
- Alexander Bahar und Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Neue Aktenfunde entlarven NS-Täter, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 43, 9, (1995), S. 823–832. Online hier.
- Jürgen Schmädeke, Alexander Bahar und Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand in neuem Licht, hier als Onlinetext., in: Historische Zeitschrift 269 (1999), S. 603–651.
- Martin Moll: Zur Historikerkontroverse um den Reichstagsbrand, in: Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Heft I/2003.
- Eckhard Jesse: Reichstagsbrand und Reichstagsbrandprozess. In: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Hrsg.): Die Anfänge der braunen Barbarei. München 2004.
- Hersch Fischler: Zum Zeitablauf der Reichstagsbrandstiftung. Korrekturen der Untersuchung Alfred Berndts (PDF; 831 kB), in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 55 (2005), S. 617–632.
- Wilfried Kugel: Reichstagsbrandstiftung, in: Ossietzky, (1) Eine neue Kampagne, 19/2008, S. 719–722, (2) Der Sündenbock, 20/2008, S. 757–760, (3) Die Täter, 21/2008, S. 802–804.
- Dieter Deiseroth: Die Legalitäts-Legende. Vom Reichstagsbrand zum NS-Regime, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2/2008, S. 91–102.
- Dieter Deiseroth: Der Reichstagsbrand-Prozess – ein rechtsstaatliches Verfahren?, in: Kritische Justiz 42 (2009), S. 303–316.
- Dieter Deiseroth: Reichstagsbrandstiftung am 27. Februar 1933 – Wer war es? Anmerkungen zu der andauernden Kontroverse. In: vorgänge Nr. 201/202 (2013), S. 143–156 (humanistische-union.de).
Weblinks
- Urteil des Reichsgerichts vom 23. Dezember 1933 - XII H 42/33, in: OpinioIuris – Die freie juristische Bibliothek.
- Kerstin Arnold: Der Reichstagsbrand 1933. Auf: Shoa.de.
- Ansgar Klein, Birgit Böhme (Redaktion): Reichstagsbrandforum der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
- Christiane Schulzki-Haddouti: Der Reichstagsbrand. In: Telepolis, 25. Februar 2006.
- Entflammt. Eine neue Kontroverse um den Reichstagsbrand, 3sat/Kulturzeit, 28. September 2012. Interview mit Lutz Hachmeister.
- Sven Felix Kellerhoff: Feuer im Berliner Reichstag war willkommene Brandstiftung. Mit einer Karte der von van der Lubbe geschilderten Tatstrecke. In: morgenpost.de. Berliner Morgenpost, 27. Februar 2013, abgerufen am 28. Juni 2019.
- Christiane Schulzki-Haddouti: Unangenehme Fragen. Streit über Alleintäterthese beim Reichstagsbrand – Spiegel-Story erneut kritisch gesehen. In: M – Menschen Machen Medien, 05/2015.
- Alexander Bahar: Der Reichstagsbrandprozess, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, letzter Zugriff am 20. März 2020.
Einzelnachweise
- Hans-Ulrich Thamer: Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft. Ausnahmezustand. Bundeszentrale für politische Bildung
- Stanislav Zámečník: Das war Dachau. Hrsg. Comité International de Dachau, Luxemburg 2002, S. 18ff.
- Vorwärts, Morgenausgabe vom 28. Februar 1933; zum Brandverlauf siehe ausführlich Sven Felix Kellerhoff: Der Reichstagsbrand. Die Karriere eines Kriminalfalls. be.bra Verlag, Berlin 2008, S. 22–37; Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Geschichte einer Provokation. PapyRossa, Köln 2013, S. 54–82.
- Benjamin Carter Hett: Der Reichstagsbrand. Wiederaufnahme eines Verfahrens. Aus dem Englischen von Karin Hielscher. Rowohlt, Reinbek 2016, ISBN 978-3-498-03029-2, S. 123.
- Hans Mommsen: Der Reichstagsbrand und seine politischen Folgen. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 12 (1964), Heft 4, S. 386, Fußnote 146 (ifz-muenchen.de (PDF; 6,9 MB), abgerufen 7. Juli 2013.)
- zitiert nach Ulrich Thamm, Der Nationalsozialismus, Stuttgart, Reclam, 2002, ISBN 3-15-017037-0, S. 119.
- zitiert nach Ulrich Thamm, Der Nationalsozialismus, Stuttgart, Reclam, 2002, ISBN 3-15-017037-0, S. 119.
- Bericht des Chefs der preußischen politischen Polizei, Rudolf Diels im Rückblick aus dem Jahr 1949. Auf: germanhistorydocs.ghi-dc.org.
- Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 4: Vom Beginn des Ersten Weltkrieges bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949. Beck, München 2003, ISBN 3-406-32264-6, S. 604.
- Heinrich August Winkler: Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933. Bonn 1990, ISBN 3-8012-0095-7, S. 880–883.
- Konrad Repgen, Karl-Heinz Minuth: Die Regierung Hitler. Teil 1. 1933/34. In: Akten der Reichskanzlei. Band 1. 30. Januar bis 31. August 1933, Dokumente Nr. 1 bis 206. Harald Boldt Verlag, Boppard am Rhein 1983, ISBN 3-7646-1839-6, Nr. 32 – Ministerbesprechung vom 28. Februar 1933, 11 Uhr, S. 128 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Johannes Tuchel: Konzentrationslager. Boldt, Boppard am Rhein 1991, S. 97, Fn. 209.
- Winkler: Weg in die Katastrophe, S. 881–883. Ludolf Herbst: Das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Die Entfesselung der Gewalt: Rassismus und Krieg. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1996, S. 64f.
- Kabinettsbesprechung über eine notwendige Gesetzesänderung im Zusammenhang mit dem Reichstagsbrand (7. März 1933). Auf: germanhistorydocs.ghi-dc.org.
- G. Dimitroff: Reichstagsbrandprozeß: Dokumente. Briefe und Aufzeichnungen. Verlag Neuer Weg, Berlin-Ost 1946, S. 30.
- „Ein Hinweis auf den Saal, in dem Dimitroff Göring eine Niederlage beibrachte, in dem sich also zweifelsfrei bedeutende Geschichte abgespielt hat, fehlt“ in allen historischen Darstellungen im Reichstagsgebäude. Michael S. Cullen: Der Brand. In: Der Tagesspiegel, 24. Februar 2008, S. S7.
- Hans-Georg Breydy: Der Reichstagsbrandprozeß in Leipzig 1933. In: Reichstagsbrandforum der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
- Eberhard Kolb: Die Maschinerie des Terrors. Zum Funktionieren des Unterdrückungs- und Verfolgungsapparates im NS-Regime. In: Karl Dietrich Bracher u. a. (Hrsg.): Nationalsozialistische Diktatur 1933–1945. Eine Bilanz. Bonn 1986, ISBN 3-921352-95-9. S. 280.
- Anson Rabinbach: Staging Antifascism: The Brown Book of the Reichstag Fire and Hitler Terror. In: New German Critique 103 (2008), S. 97–126, hier S. 118 ff.
- Gero Bergmann: Der Reichstagsbrandprozeß, Abschn. E. Der Prozeß vor dem Prozeß. 18. Veranstaltung der Humboldt-Gesellschaft am 31. Januar 1996. Marcus Giebeler: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand. Quellenprobleme und historiographische Paradigmen. Martin Meidenbauer, München 2010, S. 34–42.
- Stanislav Zámečník: Das war Dachau. Hrsg. Comité International de Dachau, Luxemburg 2002, S. 19.
- Benjamin Carter Hett: Der Reichstagsbrand - Wiederaufnahme einer Kontroverse. S. 56 - 59.
- Landgericht Berlin, Beschluss vom 21. April 1967, 2 P Aufh 9/66 (126/66).
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Mai 1983, 3 ARs 4/83 – StB 15/83, BGHSt 31, 365.
- Juristischer Schlusspunkt. Nach 75 Jahren wird das Urteil gegen Marinus van der Lubbe aufgehoben. Deutschlandfunk 11. Januar 2008.
- Peter Koblank: Reichstagsbrandprozess 1933 – Juristisches Nachspiel, Online-Edition Mythos Elser, 2007
- Nach einem Manuskript von Fritz Tobias: „Stehen Sie auf, van der Lubbe!“ Der Reichstagsbrand 1933 – Geschichte einer Legende. In: Der Spiegel. Nr. 45, 1959 (online).
- Heinz Höhne: „Gebt mir vier Jahre Zeit“. Hitler und die Anfänge des Dritten Reiches. 2. überarbeitete Aufl. 1999, S. 82.
- Levke Harders: Marinus van der Lubbe. Tabellarischer Lebenslauf im LeMO (DHM und HdG)
- Babette Gross: Willi Münzenberg. Eine politische Biographie, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1967, S. 259 f.
- Wehler, Gesellschaftsgeschichte, S. 604.
- Anson Rabinbach: Staging Antifascism: The Brown Book of the Reichstag Fire and Hitler Terror. In: New German Critique 103 (2008), S. 97–126, hier S. 102.
- Hans Mommsen: Der Reichstagsbrand und seine politischen Folgen. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 12. Jg. 1964, Heft 4, S. 351–413 (PDF); siehe dazu auch Marcus Giebeler: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand. Quellenprobleme und historiographische Paradigmen. München 2010, S. 74–77.
- Nach einem Manuskript von Fritz Tobias: „Stehen Sie auf, van der Lubbe!“ Der Reichstagsbrand 1933 – Geschichte einer Legende. In: Der Spiegel. Nr. 1, 1960 (online – Heft 43/1959 bis Heft 1/1960).
- Wigbert Benz: Paul Carell. Ribbentrops Pressechef Paul Karl Schmidt vor und nach 1945. Wissenschaftlicher Verlag, Berlin 2005, S. 72–75, ISBN 3-86573-068-X. Wigbert Benz: Paul Karl Schmidt alias Paul Carell und die Durchsetzung der Alleintäterhese beim SPIEGEL. In: Reichstagsbrandforum der ZLB, 2006.
- Zur Kontroverse um den Reichstagsbrand. In: In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 49, 2001, S. 555.
- Hersch Fischler: Hans Schneiders unvollendetes Manuskript „Neues vom Reichstagsbrand?“ Ein unbequemer Forschungsbericht und seine Unterdrückung im Münchner Institut für Zeitgeschichte. In: Hans Schneider: Neues vom Reichstagsbrand? Eine Dokumentation. Berlin 2004, S. 37–52, hier S. 51.
- Walther Hofer, Edouard Calic, Karl Stephan, Friedrich Zipfel (Hrsg.): Der Reichstagsbrand. Eine wissenschaftliche Dokumentation, Bd. 1, Berlin 1972. Walther Hofer, Edouard Calic, Christoph Graf, Karl Stephan, Friedrich Zipfel (Hrsg.): Der Reichstagsbrand. Eine wissenschaftliche Dokumentation, Bd. 2, München 1978.
- nach Jasper 1986, S. 132.
- Marcus Giebeler: Die Kontroverse um den Reichstagsbrand. Quellenprobleme und historiographische Paradigmen. München 2010, S. 275 f.
- Henning Köhler, Der „dokumentarische Teil“ der „Dokumentation“ – Fälschungen am laufenden Band. In: Uwe Backes, Karl-Heinz Janßen, Eckhard Jesse, Henning Köhler, Hans Mommsen, Fritz Tobias: Reichstagsbrand – Aufklärung einer historischen Legende. Piper, 1986, S. 167–216.
- Zur Kontroverse aus Sicht der Kritiker des Luxemburger Komitees: Peter Haungs: Was ist mit den deutschen Historikern los? Oder: Ist Quellenfälschung ein Kavaliersdelikt. Zur Kontroverse um den Reichstagsbrand. In: Geschichte und Gesellschaft, Heft 4/1986, S. 535–541. Eckhard Jesse: Die Kontroverse zum Reichstagsbrand – ein nicht endender Wissenschaftsskandal. In: Geschichte und Gesellschaft, Heft 4/1988, S. 513–533.
- Winkler: Weg in die Katastrophe. S. 880.
- Winkler: Weg in die Katastrophe, S. 880.
- Klaus Hildebrand: Das Dritte Reich. =Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Band 17, 5. Aufl. München 1995, S. 300. Joseph Goebbels: Tagebücher 1924–1945, hrsg. v. Ralf Georg Reuth, Band 4, Piper Verlag, München / Zürich 1992, S. 1559.
- Wehler: Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4, S. 604.
- Benjamin Carter Hett: Der Reichstagsbrand. Wiederaufnahme eines Verfahrens. Aus dem Englischen von Karin Hielscher. Rowohlt, Reinbek 2016, ISBN 978-3-498-03029-2, S. 144.
- Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird. edition q, Berlin 2001. Reichstagsbrandforum. Wigbert Benz: Buchbesprechung Dieter Deiseroth (Hrsg.): Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht. Berlin 2006. In: Süddeutsche Zeitung, 16. April 2007
- Henning Köhler: Bis sich die Balken biegen. Ein gescheiterter Versuch, die Schuld der Nationalsozialisten am Reichstagsbrand nachzuweisen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Februar 2001; Rezension von Hans Mommsen in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 49, 2001, S. 352–357.
- Hermann Graml in: Dieter Deiseroth (Hrsg.): Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht. Berlin 2006, ISBN 3-922654-65-7, S. 28f.
- Sven Felix Kellerhoff: Der Reichstagsbrand. Die Karriere eines Kriminalfalls. be.bra Verlag, Berlin 2008, ISBN 3-89809-078-7, S. 136–139.
- Zit. nach Walther Hofer, Alexander Bahar: Zauberformeln und Nebelkerzen. In: der Freitag, Nr. 9 vom 29. Februar 2008.
- Peter Longerich: Goebbels. Biographie. Siedler, München 2010, ISBN 978-3-88680-887-8, S. 214 f.
- Peter Longerich: Goebbels. Biographie, S. 750, Anmerkung 32.
- Benjamin Carter Hett: Der Reichstagsbrand. Wiederaufnahme eines Verfahrens. Aus dem Englischen von Karin Hielscher. Rowohlt, Reinbek 2016, ISBN 978-3-498-03029-2, S. 513.
- Benjamin Carter Hett: Burning the Reichstag. An investigation into the Third Reich’s enduring mystery. Oxford University Press, Oxford 2014, S. 318ff.
- Wolfram Pyta: Handelte die SA auf eigene Faust? (Rezension zu Benjamin Carter Hett: Der Reichstagsbrand. Wiederaufnahme eines Verfahrens. Rowohlt Verlag, Reinbek 2016). In: FAZ vom 8. August 2016, aufgerufen am gleichen Tage.
- Conrad von Meding: Wer war der wahre Brandstifter ?. In: HAZ, 26. Juli 2019, S. 2–3. Mit Abdruck der vierseitigen eidesstattlichen Erklärung von Lennings
- Interview mit Benjamin Carter Hett, HAZ, 26. Juli 2019, S. 3.
- Sven Felix Kellerhoff: Was die neue Eidesstattliche Erklärung eines SA-Manns bedeutet. welt.de, 26. Juli 2019.