Mobiles Einsatzkommando
Mobile Einsatzkommandos (MEK) sind Spezialeinheiten (SE) der deutschen Polizeien für Observation und Zugriff.
Geschichte
Nach der Geiselnahme von München beschloss die Innenministerkonferenz im Jahr 1974 durch den „Aufstellungserlass für Spezialeinheiten“ die Gründung von Fahndungskommandos in den einzelnen Bundesländern, aus denen später die Mobilen Einsatzkommandos entstanden.
Aufgaben
Die Hauptaufgaben eines MEKs sind Observation und Zugriff in besonderen Lagen: Die vorrangige Aufgabe eines MEKs liegt in der verdeckten Observation von Beschuldigten im Strafverfahren. Ein MEK wird nur bei schwerwiegenden Straftaten, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität und der Terrorismusbekämpfung, angefordert. Die Observation kann sowohl personell als auch mittels Technik durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden z. B. durch Observationsprotokolle, Lichtbilder oder Videos in das geführte Strafverfahren eingebracht. Weitere Aufgaben sind Peilung und Ortung, die technische Observation von z. B. Personen, Fahrzeugen und Mobiltelefonen sowie die Absicherung von verdeckten Ermittlern bei möglicherweise problematischem Täterkontakt.
MEKs führen darüber hinaus Festnahmen von Personen durch. Der geplante Zugriff durch ein MEK erfolgt für den Festzunehmenden überraschend aus seiner Bewegung, also meist aus einer mobilen Lage (fahrender/laufender Täter), bei den Spezialeinsatzkommandos (SEK) hingegen vor allem aus der statischen Lage (z. B. aus einer Bank bei Geisellagen) heraus. Allerdings sind sowohl MEKs als auch SEKs qualifiziert ausgebildet, um jeweils beide polizeilichen Lagen zu bewältigen. Ist jedoch bereits im Vorfeld beim polizeilichen Gegenüber mit starker Bewaffnung, hohem Widerstand oder mit verschlossenen Türen zu rechnen, wird oftmals die Unterstützung durch ein besser eigenschutzausgestattetes SEK angefordert.
Rechtsgrundlage
Da in der Bundesrepublik Deutschland ein MEK eine Einheit der Polizei ist und in die Grundrechte (z. B. Privatsphäre, Unverletzlichkeit der Wohnung) eines Bürgers eingreift, müssen für den Einsatz eines MEKs vom Gesetzgeber bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Hier ist vorrangig der § 163f StPO einschlägig, welcher die längerfristige Observation regelt. Die Rechtsgrundlagen der technischen Observation finden sich in den Paragraphen §§ 100 a. ff. StPO.
Gegebenenfalls können auch aus den Polizeigesetzen der Länder und des BKA Rechtsgrundlagen der Observation abgeleitet werden, z. B. § 16 BKAG.
Ein MEK darf die Unterstützung von anderen, der StPO unterliegenden Observationseinheiten, zum Beispiel durch die Mobilen Fahndungseinheiten (MFEs), anfordern bzw. für diese Unterstützung leisten. Eine direkte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst und dessen Observationskräften indes ist gesetzlich unzulässig (Trennungsgebot).
Eingliederung
Ein MEK ist in einigen Bundesländern der Kriminalpolizei angegliedert, in den meisten Fällen jedoch der Schutzpolizei. Ausnahmen bilden hier die MEKs der Landeskriminalämter, die in einigen Bundesländern unabhängig von den behördeneigenen MEKs existieren.
Auswahlverfahren und Ausbildung
Jeder MEK-Einsatzbeamte ist Polizeivollzugsbeamter mit spezieller Ausbildung. Bereits ein Eignungs- und Auswahlverfahren soll ungeeignete Beamte ausfiltern. Eine ärztliche und sportliche Eignung, die über die Anforderungen der PDV 300 hinaus geht, stellt das erste Auswahlkriterium dar, an dem bereits ein Großteil der Bewerber scheitert. Im Anschluss folgen, je nach Bundesland, psychologische und wissenschaftliche Eignungstests, Fahrtests und letztlich ein Auswahlgespräch. Ein Nichtbestehen eines der genannten Tests führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren und somit zur Nichteignung des Bewerbers für die Verwendung in dieser Spezialeinheit. In einer MEK-Grundausbildung, der sogenannten Einführungsfortbildung (EFB), werden über einen Zeitraum von einem Jahr Observationstaktik, Fahrtraining, Umgang mit Waffen, Eigensicherungs- und Zugriffstechniken sowie Umgang und Einsatz mit der speziellen Observationstechnik gelehrt.
Eine Ablösung von diesem Lehrgang aufgrund mangelnder Leistung oder sozialer Nichteignung ist jeden Tag möglich. Dadurch wird auf die Lehrgangsteilnehmer ein besonderer Druck ausgeübt, der nicht zuletzt durch die permanente „Überwachung“ der Lehrgangsleitung bzw. der Ausbilder konsequent aufrechterhalten wird. Vor Beginn der Einführungsfortbildung wird in einigen Bundesländern teils eine Verwendung von bis zu fünf Monaten in einem Ermittlungsdienst der Kriminalpolizei gefordert, um den zukünftigen „MEKis“ einen Einblick von Seiten der Sachbearbeitung zu gewähren und so das Verständnis für die spätere Arbeit im Kommando zu verstärken. Nach Bestehen dieses Lehrganges folgt eine meist mehrmonatige, kommandointerne Probezeit, bei der die Feststellung der sozialen Eignung bzw. die positive Einfügung des Absolventen in die bestehenden Teamstrukturen des Kommandos im Vordergrund stehen. Nach endgültiger Aufnahme in ein Mobiles Einsatzkommando werden neben ständigem Training der allgemein erforderlichen Leistungen weitere Schulungen absolviert, die von Ländern und Bund angeboten werden; so zum Beispiel Schulungen in Peiltechnik, Videoobservation, Einsatz von Lauschtechnik usw. Ein regelmäßiges und ausdauerndes Sporttraining ist Pflicht und trägt dem Anspruch der hohen körperlichen Fitness jedes Beamten Rechnung.
Gliederung in den Bundesländern
Auf Bundesebene stellt das Bundeskriminalamt (BKA) ein personalstarkes MEK. Das MEK BKA bearbeitet die im BKA geführten Ermittlungsverfahren, im Rahmen der Amtshilfe werden jedoch auch Länderverfahren personell und/oder technisch-materiell unterstützt. Bei der Bundeszollverwaltung existieren in den Zollfahndungsämtern die Observationseinheiten Zoll (OEZ), welche in Ausbildung und Ausrüstung den MEK gleichzustellen sind, jedoch im Rahmen der zollrechtlichen Aufgaben operieren.[1] Die Bundespolizei besitzt mit den mobilen Fahndungseinheiten MFE der BPOLI KBen über vergleichbare Einheiten, die jedoch in der Ausstattung über weniger Material verfügen.
Jedes Bundesland hat in Deutschland in der Regel mindestens ein MEK und ein SEK eingerichtet.
- In Baden-Württemberg sind seit 2014 die Mobilen Einsatzkommandos gemeinsam mit dem SEK der Direktion Spezialeinheiten des Polizeipräsidiums Einsatz in Göppingen zugehörig.
- In Hessen sind MEK, SEK und Verhandlungsgruppe in der Direktion Spezialeinheiten/Spezialkräfte beim Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel und beim Polizeipräsidium Frankfurt angesiedelt.[2] Am 26. August 2021 teilte Innenminister Peter Beuth eine Umorganisation mit. Die SEK-Einheiten werden organisatorisch zu einem SEK Hessen zusammengeführt und im Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium angesiedelt sein. Dieses wird in Einsatz-Präsidium umbenannt. Es wird nun neben den Einsatzeinheiten, den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, der Polizeifliegerstaffel und der Wasserschutzpolizei auch das SEK Hessen, zwei MEKs sowie die auf kommunikative Lagelösung spezialisierte Verhandlungsgruppe umfassen. Die Einheiten werden hessenweit für alle Polizeipräsidien im Einsatz sein.[3]
- In Niedersachsen sind jeweils ein MEK in den sechs Polizeidirektionen sowie drei weitere im LKA Niedersachsen angesiedelt.
- In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt sieben Standorte, an denen ein MEK unterhalten wird. Dazu gehören neben den beiden MEK des LKA in Düsseldorf (Sachgebiete 64.1 und 64.2) die MEK-Standorte in den sogenannten „§ 4-Behörden“ der Polizeipräsidien Bielefeld, Köln, Dortmund, Münster, Düsseldorf und Essen. Die genannten Standorte entsprechen gleichzeitig den Standorten des SEK.
- In Sachsen sind MEK und SEK im Landeskriminalamt Sachsen in Dresden angesiedelt.
- In Thüringen sind MEK, SEK und die Operativ-technische Einsatzgruppe (OTEG) im Dezernat 32 beim Landeskriminalamt Thüringen in Erfurt angesiedelt.
- In Hamburg werden die Aufgaben von SEK und MEK von sogenannten integrierten Gruppen ausgeübt, während sonst in fast allen Bundesländern die Aufgaben von MEK und SEK getrennt sind. Es gibt aber auch in Hamburg ein „reines“ MEK.
- Schleswig-Holstein unterhält ein MEK zusammen mit dem SEK mit Sitz beim LKA in Kiel.
- In Mecklenburg-Vorpommern ist das MEK zusammen mit dem SEK dem LKA in Rampe (Nähe Schwerin) angegliedert.[4]
- In Berlin sind MEK und SEK beim Landeskriminalamt angegliedert. Zusätzlich dazu verfügt jede der sechs Direktionen über eine eigene Fahndungs-/Aufklärungs-/Observationseinheit (FAO)
- In Bayern existieren vier MEK-Standorte, die in die örtlichen Zuständigkeitsbereiche Südbayern (München), Nordbayern (Nürnberg), Augsburg (Schwaben) und das Landeskriminalamt (Deutschland/europäisches Ausland) aufgeteilt sind. Alle vier[5] Standorte agieren selbstständig, arbeiten jedoch bei größeren Einsatzlagen zusammen.
- MEK und SEK Rheinland-Pfalz sind in der Abteilung 2 im Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik zusammengefasst und auf vier Standorte verteilt.[6]
- Bremen besitzt ein MEK beim LKA.[7]
- Im Saarland sind Spezialeinheiten der Direktion LPP 1 in Saarbrücken angegliedert.[8]
- In Sachsen-Anhalt sind Spezialeinheiten der Abteilung 3 des LKA in Magdeburg zugeordnet.[9]
- Das MEK Brandenburg gehört zur Direktion Besondere Dienste des PP in Potsdam.[10]
Weblinks
- SEK-Einsatz.de Nachrichten über Spezialeinheiten der deutschen Polizei
Einzelnachweise
- Zoll online - Observationseinheiten Zoll. Abgerufen am 6. November 2018.
- Organigramm „Polizeipräsidium Frankfurt am Main“ gem. Erlass vom 18. April 2010, abgerufen am 8. Juni 2019
- Thema: Polizei & Verfassungsschutz: SEK Frankfurt: „SEK-Auflösung war unumgänglich, Neustart hat begonnen“. In: Innen.hessen. Pressestelle Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 26. August 2021, abgerufen am 27. August 2021.
- Die Kriminalpolizei - Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern. 1. Februar 2014, abgerufen am 21. August 2020.
- Jörg Heinzle: Spezialeinheit der Polizei verliert sensible Daten. Abgerufen am 12. Februar 2021.
- Abteilung Spezialeinheiten. Abgerufen am 21. August 2020.
- Polizei Bremen Bremen. Aber sicher! - Die Direktion Kriminalpolizei/Landeskriminalamt. Abgerufen am 21. August 2020.
- Saarland - Direktionen. Abgerufen am 21. August 2020.
- Landesmedienstelle der Polizei: Landeskriminalamt. Abgerufen am 21. August 2020.
- Aufgabenspektrum der Spezialeinheiten. Abgerufen am 21. August 2020.