Landtagswahlkreis 7 (Rheinland-Pfalz)
Der Landtagswahlkreis 7 existierte in der Form und Bezeichnung in Rheinland-Pfalz seit dem ersten Landeswahlgesetz vom 7. Dezember 1950 bis zur Landtagswahl 1967. Durch eine Änderung des Wahlgesetzes vom 7. Juli 1970 wurde die Zahl der Wahlkreise auf 6 verringert. Das Gebiet des Wahlkreises 7 wurde bei der Landtagswahl 1971 als Wahlkreis 6 bezeichnet.
Chronologie des Wahlkreises
Im Zuge der Vorbereitungen der zweiten Landtagswahlen am 29. April 1951 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz das erste Landeswahlgesetz. Durch den § 14 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sieben Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise orientierten sich an den vorhandenen Regierungsbezirken, die bei der ersten Landtagswahl 1947 den Wahlkreisen entsprachen. Nunmehr wurde dem Wahlkreis 7 vom damaligen Regierungsbezirk Pfalz die Stadtkreise Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens sowie die Landkreise Kirchheimbolanden, Rockenhausen, Kusel, Kaiserslautern-Land, Zweibrücken-Land und Pirmasens-Land als Wahlgebiet zugewiesen. Im Wahlkreis konnten 16 Abgeordnete gewählt werden.
Gewählte Abgeordnete
Nach einer Gesetzesänderung und der Verringerung auf 6 Wahlkreise wurde das Wahlgebiet ab der Landtagswahl 1971 als Wahlkreis 6 bezeichnet.
Literatur
- Markus Schäfer: Datenhandbuch zur Geschichte des Landtags Rheinland-Pfalz 1947–2003. Mainz 2005, ISBN 3-7758-1405-3