Göttingen (Lahntal)

Göttingen i​st ein Ortsteil d​er Gemeinde Lahntal i​m mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Göttingen
Gemeinde Lahntal
Höhe: 196 (193–214) m ü. NHN
Fläche: 1,34 km²[1]
Einwohner: 237 (30. Jun. 2014)[2]
Bevölkerungsdichte: 177 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Juli 1974
Postleitzahl: 35094
Vorwahl: 06423
Göttingen in der Wetschaft-Senke. Ansicht von Süden. Im Vordergrund die Wetschaft, im Hintergrund Berge des Burgwalds
Göttingen in der Wetschaft-Senke. Ansicht von Süden. Im Vordergrund die Wetschaft, im Hintergrund Berge des Burgwalds

Geographie

Der Ort l​iegt am östlichen Ende d​es Gemeindegebietes a​n der Wetschaft, d​ie knapp e​inen Kilometer südlich i​n die Lahn mündet. Im Dorf treffen s​ich die Bundesstraße 62 u​nd die Bundesstraße 252. Am südlichen Ortsrand verläuft d​ie Obere Lahntalbahn.

Geschichte

Von den Anfängen bis zur Gebietsreform in Hessen

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Göttingen erfolgte unter dem Namen Gytthingen im Jahr 1300.[3] Schon im Mittelalter war Göttingen ein Verkehrsknotenpunkt. Durch den Ort führte die Handelsstraße von Bremen nach Frankfurt am Main. Die ehemalige Schule ist ein altes Fachwerkhaus.

Seit der Gebietsreform

Zum 1. Juli 1974 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Göttingen im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die Gemeinde Lahntal eingegliedert.[4][5] Für Göttingen wurde, wie für die übrigen ehemals eigenständigen Gemeinden von Lahntal, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]

Im Juli 2010 w​urde der näher a​n Göttingen a​ls am namensgebenden Ort Sarnau gelegene Bahnhof Sarnau z​um Betriebsbahnhof umgewidmet. Dabei h​at sich d​ie Erschließung p​er Bahn s​tark verschlechtert, d​a sich d​er neue Haltepunkt Lahntal-Sarnau n​icht mehr i​n Fußreichweite befindet.

Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick

Die folgende Liste z​eigt im Überblick d​ie Territorien, i​n denen Göttingen lag, bzw. d​ie Verwaltungseinheiten, d​enen es unterstand:[3][7]

Gerichte seit 1821

Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung (1807–1813 und endgültig 1822) sind die Ämter neben der Verwaltung für die Rechtsprechung (meist Niedere Gerichtsbarkeit bzw. Erste Instanz) zuständig. Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Kreisen übernommen. In Marburg wurde der Kreis Marburg für die Verwaltung eingerichtet und das Justizamt Wetter war als Gericht in erster Instanz für Göttingen zuständig. Das Oberste Gericht war das Oberappellationsgericht in Kassel. Untergeordnet war das Obergericht Marburg für die Provinz Oberhessen. Es war die zweite Instanz für die Justizämter.[12]

Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde das Justizamt Marburg 1867 zum königlich Preußischen Amtsgericht Wetter (Hessen). Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung in den zum vormaligen Kurfürstentum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[13] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Wetter. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Marburg und das Appellationsgericht Kassel.[14]

Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen. Am 14. Juni 1943 musste das Amtsgericht Wetter seine Tätigkeit als selbständiges Gericht einstellen. Es wurde vom 15. Juni 1943 an Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg. Am 1. Juli 1946 wurde auch die Zweigstelle geschlossen. Der Bezirk des Amtsgerichts Wetter ging im Bezirk des Amtsgerichts Marburg auf.

In d​er Bundesrepublik Deutschland s​ind die übergeordneten Instanzen d​as Landgericht Marburg, d​as Oberlandesgericht Frankfurt a​m Main s​owie der Bundesgerichtshof a​ls letzte Instanz.

Einwohnerstruktur

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Göttingen 252 Einwohner. Darunter waren 6 (2,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 45 Einwohner unter 18 Jahren, 99 zwischen 18 und 49, 63 zwischen 50 und 64 und 42 Einwohner waren älter.[15] Die Einwohner lebten in 111 Haushalten. Davon waren 30 Singlehaushalte, 33 Paare ohne Kinder und 33 Paare mit Kindern, sowie 12 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 81 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[15]

Einwohnerzahlen

Quelle: Historisches Ortslexikon[3]
 1502:4 Männer
 1577:8 Hausgesesse
 1630:keine Erhebung wegen der Pest
 1681:6 hausgesessene Mannschaften
 1747:9 Haushalte
 1838:Familien: 10 nutzungsberechtigte, 6 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 6 Beisassen
Göttingen: Einwohnerzahlen von 1784 bis 2014
Jahr  Einwohner
1784
 
74
1800
 
?
1834
 
96
1840
 
104
1846
 
113
1852
 
121
1858
 
104
1864
 
107
1871
 
109
1875
 
114
1885
 
116
1895
 
132
1905
 
109
1910
 
121
1925
 
114
1939
 
129
1946
 
201
1950
 
209
1956
 
189
1961
 
183
1967
 
186
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
252
2014
 
237
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[3]; Gemeinde Lahntal[2]; Zensus 2011[15]

Religionszugehörigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[3]
 1861:100 evangelisch-lutherische, 2 römisch-katholische Einwohner
 1885:116 evangelische (= 100,00 %) Einwohner
 1961:153 evangelische (= 83,61 %), 28 katholische (= 15,30 %) Einwohner

Erwerbstätigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[3]
 1784:Erwerbspersonen: ein Müller, ein Schmied, ein Schneider, zwei Wagner, ein Leineweber, ein Wirt, ein Schäfer, ein Tagelöhner
 1838:Familien: 10 Ackerbau, 3 Gewerbe, 3 Tagelöhner.
 1961:Erwerbspersonen: 28 Land- und Forstwirtschaft, 26 Produzierendes Gewerbe, 16 Handel und Verkehr, 19 Dienstleistungen und Sonstiges.
Commons: Göttingen (Lahntal) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Informationen zum Ort im Internetauftritt der Gemeinde Lahntal. Archiviert vom Original am 17. Januar 2016; abgerufen am 15. Januar 2016.
  2. Lahntal in Zahlen im Internetauftritt der Gemeinde Lahntal. Archiviert vom Original am 27. Januar 2016; abgerufen am 15. Januar 2016.
  3. Göttingen, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  4. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12. März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 9, S. 154, § 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0 MB]).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 404.
  6. Hauptsatzung. (PDF; 111 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Lahntal, abgerufen im August 2020.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  8. Georg Landau: Beschreibung des Kurfürstenthums Hessen. T. Fischer, Kassel 1842, S. 389 (online bei HathiTrust’s digital library).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Wetter anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 123 (online bei Google Books).
  11. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f..
  12. Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158 ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
  13. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  14. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20221%E2%80%93224~PUR%3D)
  15. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 28 und 68;.
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