Appellationsgericht Kassel
Das Appellationsgericht Kassel oder Appellationsgericht Cassel[1] war ein Appellationsgericht in der preußischen Provinz Hessen-Nassau mit Sitz in Kassel.
Geschichte
Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurde die Gerichtsstruktur der preußischen angegliedert. Für das Oberappellationsgericht Kassel war nun kein Platz mehr. Für die neuen preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen-Nassau und das Herzogtum Lauenburg und auch für das Fürstentum Waldeck und Pyrmont wurde 1867 das Oberappellationsgericht zu Berlin gebildet.[2] 1874 wurde dieses Gericht mit dem Preußischen Obertribunal vereinigt.
In Kassel wurde nun mit dem Appellationsgericht Kassel ein zweitinstanzliches Gericht geschaffen. Räumlich war es für den Regierungsbezirk Kassel zuständig, der im Wesentlichen die Gebiete des ehemaligen Kurhessens umfasste. Als erste Instanz dienten die in Amtsgerichte umbenannten bisherigen kurhessischen Justizämter und sechs neu geschaffene Kreisgerichte:
- Kreisgericht Kassel
- Kreisgericht Fulda
- Kreisgericht Hanau
- Kreisgericht Marburg
- Kreisgericht Rinteln
- Kreisgericht Rotenburg
Dat Gericht verfügte über einen Präsidenten, einen Vize-Präsidenten und 14 Räte. Es bestand aus zwei Senaten: einen Zivil- und einem Strafsenat.[3] Zur Beschlussfassung waren fünf Mitglieder notwendig.
Nach dem in Kraft treten der Reichsjustizgesetze wurde mit dem Gesetz vom 4. März 1878[4] das Appellationsgericht aufgehoben und an seiner Stelle das Oberlandesgericht Kassel geschaffen.
Richter
Präsidenten des Appellationsgerichts
- Richard Luther (1866–1878)
- August Michael Mager (1878–1879)
Oberappellationsgerichtsräte, ab 1866 Appellationsgerichtsräte
- Otto Bähr
- Emil Friedrich Rothe
- Ernst Carl Moritz von Baumbach
- Carl Reinhard Kaup
- George Otto Gleim
- Heinrich Robert Martin
- Ludwig Büff
- Thomas Scheffer
Appellationsgerichtsräte
- Carl Grandiedier
- Röttger Ganslandt
- Anton Schultheiß
- Otto Klingender
- Wilhelm Vogel
- Alexander Schultze
- Eduard Köhler
Literatur
- Peter Kumme: Rechtsgeschichte Kassels des 19. und 20. Jahrhunderts; in: Georg Wannagat: Kassel als Stadt der Juristen (Juristinnen) und der Gerichte in ihrer tausendjährigen Geschichte, 1990, ISBN 978-3452218018, S. 63–141.
- Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert (= Behördliche Raumorganisation seit 1800. Grundstudie 14 = Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung. Beiträge 100). ARL, Hannover 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 194 ff.
Einzelnachweise
- Die zeitgenössische Schreibweise von Kassel war bis 1926 "Cassel". Entsprechend wurden auch die Gerichtsnamen mit "C" geschrieben. Im Sinne der besseren Lesbarkeit ist im Text einheitlich die Schreibweise mit "K" gewählt
- Verordnung vom 27. Juni 1867, Preuß. GS 1867, S. 1103
- Allgemeine Verfügung des Justiz-Ministers vom 12. October 1867, Justiz-Ministerial-Blatt S. 360
- Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)