Betriebsbahnhof
Betriebsbahnhöfe, in der Schweiz als Dienstbahnhöfe bezeichnet,[1] sind jene Bahnhöfe, die ausschließlich betriebliche Aufgaben haben. Im Gegensatz zu den Personen- und Güterbahnhöfen haben sie keinen öffentlichen Zugang, oder ein früher vorhandener Zugang wurde aufgehoben. In Deutschland ist Bbf die offizielle Abkürzung für Betriebsbahnhof, beispielsweise Dortmund Bbf.
Vordringliche Aufgaben sind – insbesondere auf eingleisigen Strecken – die Überleitung auf Ausweichgleise, um einen schnelleren, nachfolgenden Zug überholen oder einen entgegenkommenden Zug kreuzen zu lassen.
Auf den Schnellfahrstrecken kommt den Betriebsbahnhöfen auch die Aufgabe zu, bei Betriebsstörungen Züge aufnehmen und kreuzen lassen zu können sowie in besonderen Fällen eventuell nicht mehr fahrtaugliche Eisenbahnfahrzeuge abzustellen. Nachts werden sie auch zum Überholen von Güterzügen untereinander benutzt. Deshalb wurden gerade auf den ersten Schnellfahrstrecken in Deutschland – Hannover–Würzburg und Mannheim–Stuttgart – sehr viele Betriebsbahnhöfe gebaut. Wegen ihrer Hauptaufgabe werden solche Betriebsbahnhöfe teilweise auch als Überholbahnhof bezeichnet.
Zu den Betriebsbahnhöfen zählen auch Abstellbahnhöfe für Reisezugwagen sowie im Güterverkehr die Rangierbahnhöfe.
Einzelnachweise
- Bruno Lämmli: Aufgaben der Bahnhöfe. Auf lokifahrer.ch, 2014