Bronnweiler
Bronnweiler ist mit seiner Gemarkungsfläche von 119 Hektar der kleinste der zwölf Stadtteile (Bezirke) der Kreisstadt Reutlingen im Landkreis Reutlingen in Baden-Württemberg.
Bronnweiler Stadt Reutlingen | |
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Höhe: | 478 (466–514) m |
Fläche: | 1,19 km² |
Einwohner: | 1064 (Jan. 2019)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 894 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 1. Januar 1971 |
Postleitzahl: | 72770 |
Vorwahl: | 07072 |
Geographie
Bronnweiler liegt rund zehn Kilometer südwestlich der Stadt Reutlingen am Rand der Schwäbischen Alb. Die unmittelbare Umgebung Bronnweilers zählt zum Stufenland des mittleren Braunjuras. In die durch die Blaukalkstufe (Braunjura-Gamma) gebildete Verebnungsfläche hat sich die Wiesaz eingeschnitten. In diesem Tal der Wiesaz entstand die Ansiedlung. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 230, sie verbindet den Ort mit den Nachbargemeinden Gönningen und Gomaringen.
Geschichte
Bronnweiler wird erstmals um 1100 im Hirsauer Codex erwähnt und die Größe, abgesehen von einem Herrenhof, mit vier Anwesen angegeben. Egilolf von Pfullingen schenkte dem Kloster Hirsau fünf Huben (niederdeutsch „Hufe“) in dem Weiler. Im 13. Jahrhundert waren die Herren von Stöffeln die größten Grundherren. Um 1280 verkauften die Herren von Stöffeln ihren Weiler samt Kirche an die Johanniter von Hemmendorf. Bis 1802 war Bronnweiler ein Bestandteil der Freien Reichsstadt Reutlingen. Danach wurde der Ort eine selbstständige Landgemeinde des Oberamtes bzw. Landkreises Reutlingen. Am 1. Januar 1971 erfolgte die Eingemeindung in die Stadt Reutlingen.[2]
Wappen
Als selbstständige Landgemeinde führte Bronnweiler ein eigenes Wappen:
Blasonierung: „In Silber auf einem schräglinken, S-förmig geschwungenen, durchgehenden, grünen Lindenast mit oben drei aufwärts und unten zwei nach links weisenden Blättern ein linksgewendeter goldbewehrter Kuckuck in natürlichen Farben mit aufgestellten Schwanzfedern.“
Marienkirche
Die Kirche in Bronnweiler besteht aus einem romanischen Saalbau aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts und einem Chor im gotischen Stil, dessen Grundstein 1415 gelegt wurde. Aus dieser Zeit des beginnenden 15. Jahrhunderts stammt auch der Turm. Der spätgotische Chor ist baugeschichtlich insofern bemerkenswert, als er eine Verwandtschaft mit Bauten der schwäbisch-böhmischen Parlerschule zeigt.
Kirche und Pfarrei sind 1275 erstmals erwähnt.
Sonstiges
Vier denkmalgeschützte Bäume stehen auf der Bronnweiler Markung: Ein Riesenmammutbaum und drei Linden. Der Mammutbaum (Wellingtonie – Sequoiadendron giganteum) befindet sich direkt an der Außenmauer des Chores der Marienkirche, herangezogen um 1860 aus Samen aus der Türkei auf Veranlassung von König Wilhelm I. Die Friedenslinde steht weithin sichtbar und landschaftsprägend auf einem sonst kahlen Rundhügel über dem Ort, gepflanzt 1871 nach dem Deutsch-Französischen Krieg. Ebenso über der Ortschaft stehen die beieinander stehenden Bäume Schillerlinde (1905) und Lutherlinde (1917)
Literatur
- Der Landkreis Reutlingen. Band II. Hrsg.: Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Reutlingen, Jan Thorbecke Verlag, Sigmaringen 1997
- Christoph Duncker (Hrsg.): Die Marienkirche zu Bronnweiler – ein Wegweiser. (ohne Ausgabejahr, um 1971)
- Heinz Reiff: Bronnweiler am Webstuhl der Zeit. Hrsg. Bezirksamt Bronnweiler, 2003
- Bronnweiler. In: Johann Daniel Georg von Memminger (Hrsg.): Beschreibung des Oberamts Reutlingen (= Die Württembergischen Oberamtsbeschreibungen 1824–1886. Band 1). Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, 1824, S. 115–116 (Volltext [Wikisource]).
Weblinks
- Offizielle Internetpräsenz des Stadtteils
- Bronnweiler . In: LEO-BW, das landeskundliche Informationssystem Baden-Württemberg
Einzelnachweise
- Leben in Reutlingen – Einwohnerzahl. Stadt Reutlingen, abgerufen am 28. Februar 2019.
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 531.