Aussenpolitik der Schweiz
Die Aussenpolitik der Schweiz richtet sich in erster Line nach der Neutralität des Landes und ist darum traditionell zurückhaltend ausgestaltet. Nach Artikel 2 der Bundesverfassung schützt der Bund die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
Ziele, Strategien, Aktivitäten
In der Bundesverfassung (BV) sind die Maximen der Aussenpolitik festgelegt:
Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. (Artikel 54 Absatz 2 BV)[1]
Neben dem klassischen Ziel der Wahrung der Unabhängigkeit finden sich für die Aussenpolitik also auch multilaterale Maximen.
In der Aussenpolitischen Strategie[2] sind die Schwerpunkte und Prioritäten für die Jahre 2016–2019 festgelegt.
Der aussenpolitische Bericht[3], der jährlich erscheint, gibt einen Gesamtüberblick über die wichtigsten aussenpolitischen Aktivitäten.
Institutionen
Für die Aussenpolitik ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zuständig. Es gestaltet und koordiniert im Auftrag des Bundesrates die schweizerische Aussenpolitik zur wirksamen Wahrung der schweizerischen Interessen gegenüber dem Ausland. Die Tätigkeit des EDA basiert auf den fünf aussenpolitischen Zielen, wie sie im Artikel 54 der Bundesverfassung definiert sind. Die Zentrale in Bern umfasst sechs Direktionen: die Politische Direktion, die Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA), die Direktion für Völkerrecht, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die Direktion für Ressourcen und die Konsularische Direktion. Der politischen Direktion unterstehen über 300 Aussenvertretungen (Botschaften, Missionen, Konsulate, Verbindungs- und Koordinationsbüros). Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) befasst sich mit der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe. Ihr sind das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH) und die Rettungskette Schweiz unterstellt.
Instrumente der Aussenpolitik
Die Neutralität ist ein Instrument der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik. Der Status des Neutralen wird durch internationales Recht definiert.
Die Instrumente der humanitären Aussenpolitik bestehen aus der humanitären Hilfe (Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe, Rettungskette Schweiz, Unterstützung des IKRK) und den Bemühungen um eine weltweite Verankerung, Förderung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.
Dazu kommen die Friedensförderung (so genannte Gute Dienste, Organisation von Friedensinitiativen und -Konferenzen), die Entwicklungszusammenarbeit, die Sicherheitspolitik (Schweizer Beiträge zur Stärkung internationaler Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime), die Menschenrechtspolitik (Menschenrechtsrat in Genf, Organisation von internationalen Kongressen), die Flüchtlingspolitik und die Aussenwirtschaftspolitik.
Internationale Organisationen in der Schweiz
Die Schweiz hat eine über 100-jährige Tradition in der Beherbergung internationaler Organisationen. Sie hat mit 25 internationalen Organisationen ein Sitzabkommen beschlossen. 250 Nichtregierungsorganisationen mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen haben ihren Sitz in der Schweiz. Genf gehört neben New York zu den grössten Zentren der internationalen Zusammenarbeit. Der Bund hat mit seinem Internationalen Konferenzzentrum Genf (CICG) ein bewährtes Instrument zur Umsetzung seiner Gaststaatpolitik[4].
Die Gaststaatpolitik umfasst fünf Kerngebiete:
- Frieden, Sicherheit und Abrüstung
- Humanitäre Angelegenheiten und Menschenrechte
- Gesundheit
- Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
- Nachhaltige Entwicklung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen
Geschichte der Schweizer Aussenpolitik
Die Erringung der Unabhängigkeit
Vom Wiener Kongress bis zum Ende des Kalten Krieges waren die Souveränität und die bewaffnete Neutralität des Landes – flankiert durch das humanitäre Engagement – die klassischen Maximen und die Richtschnur für die Aussenbeziehungen der Schweiz. Ihre Ursprünge liegen in der Geschichte der Alten Eidgenossenschaft begründet, die aus der Abwehr und der Befreiung vom Einfluss fremder Mächten sowie der eigenen Nutzung der wirtschaftlichen Möglichkeiten (Einnahmen aus den neu erschlossenen Handelswegen über die Alpenpässe usw.) entstand. Die durch den erfolgreichen Abwehrkampf erstarkten Eidgenossen nutzten ihren militärischen Ruf zu wirtschaftlich motivierten Expansionsbestrebungen (Kornkammer Veltlin, Tessin usw.) und für zusätzliche Einnahmen aus Söldnerdiensten für fremde Mächte.
Der Übergang zur Neutralität
Die Niederlage von 1515 in der Schlacht bei Marignano bedeutete das Ende der militärischen Grossmachtpolitik. Die Eidgenossenschaft versuchte sich fortan aus Konflikten herauszuhalten und verhielt sich de facto neutral. Angesichts der Verwüstungen und den Leiden der Zivilbevölkerung, die der Dreissigjährige Krieg in Mitteleuropa verursachte, beschlossen die Eidgenossen 1647 in der Defensionale von Wil die immerwährende bewaffnete Neutralität. Diese wurde ein Jahr später im Westfälischen Frieden von den europäischen Mächten bestätigt. Die Schweiz ist seit dem Wiener Kongress von 1815 völkerrechtlich verpflichtet, die Neutralität zu wahren. Das Neutralitätsrecht ist völkerrechtlich anerkannt und seit 1907 im Haager Neutralitätsabkommen kodifiziert. Die zurückhaltende Aussenpolitik, das heisst die Nichteinmischung in sogenannte fremde Händel (das sind kriegerische Auseinandersetzungen unter ausländischen Staaten), gilt als Grundlage für den geschichtlichen Erfolg des Kleinstaates Schweiz seit dem Stanser Verkommnis.
Die humanitäre Maxime
Von 1798 bis 1848 verlagerten sich die aussenpolitischen Kompetenzen von den Kantonen auf die übergeordnete Tagsatzung und mit der Gründung des Bundesstaates 1848 in den Zuständigkeitsbereich der Bundesversammlung und des Bundesrates. Mit der Gründung des Roten Kreuzes von 1863 und der Internierung der Bourbakiarmee während des Deutsch-Französischen Krieges 1871 wurde die Idee der humanitären Schweiz als Friedensinsel und rettender Hafen für Flüchtlinge geboren. Wie beim Roten Kreuz machte die Neutralität die Uneigennützigkeit und Unparteilichkeit der Hilfeleistungen und der Guten Dienste für alle am Konflikt Beteiligten erst glaubwürdig. Nach 1945 wurden zur Behauptung der staatlichen Unabhängigkeit fünf handlungsleitende Maximen formuliert: Neutralität (übergeordnet), Solidarität (internationale Zusammenarbeit, Friedenssicherung), Universalität (flächendeckende, ideologiefreie diplomatische Beziehungen), Disponibilität (internationale Vermittlung, Gute Dienste) und Wohlstand.
Die Wende zum Multilateralismus
Auf die nach dem Ende des Kalten Krieges einsetzenden verstärkten weltweiten politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen (Globalisierung) reagierte der Bundesrat 1993 mit dem Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz (BAS; Bericht 93) in dem er fünf Ziele formulierte und eine stärkere Anbindung an supranationale Organisationen empfahl (Multilateralismus). Die fünf Ziele fanden 1999 Eingang in die revidierte Bundesverfassung (Artikel 54). Das Volk lehnte Beitritte zu internationalen Organisationen in der Volksabstimmung ab, weil es eine Einschränkung der Souveränität und Neutralität befürchtete und bevorzugte, unter anderem bei der EU, den bilateralen Weg. Die Neutralität geniesst nach wie vor grossen Rückhalt im Volk und es war stets darauf bedacht, diese nicht aufs Spiel zu setzen. Trotzdem stimmte das Volk 1920 für den Beitritt der Schweiz zum Völkerbund und 2002 für den Vollbeitritt zur UNO, nachdem dieser 1986 noch deutlich verworfen wurde. Die Mehrheit der Stimmbürger war der Ansicht, dass der UNO-Beitritt die Neutralität nicht in Frage stelle.
Mitbestimmung von Volk und Ständen
Die Bundesverfassung regelt die Mitbestimmung von Volk und Kantone bei der Aussenpolitik: Der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften untersteht dem Obligatorischen Referendum (Artikel 140). Für völkerrechtliche Verträge, die unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, ist das Fakultative Referendum vorgesehen (Artikel 141).
Der Bund nimmt beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge nach Artikel 54 Absatz 3 BV Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone und wahrt ihre Interessen. Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten betreffen oder ihre wesentlichen Interessen berühren (Artikel 55 BV).
Wichtige internationale Vereinbarungen
Trotz der direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte konnte das Volk über eine Reihe wichtiger Abkommen mit tiefgreifenden Auswirkungen nicht abstimmen. Die Bedeutung, die einzelnen Vereinbarungen in der Öffentlichkeit zugemessen werden, ist nicht abhängig von deren rechtlichen Status. So wird zum Beispiel die Bologna-Deklaration flächendeckend eingeführt, obwohl es sich dabei um eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung auf Ministerebene handelt. Hingegen ist die vom Parlament ratifizierte und für den Erhalt der Demokratie in Europa grundlegende Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung in der Öffentlichkeit kaum bekannt.
Internationale Abkommen (zwischen Regierungen) und völkerrechtliche Verträge (von der Bundesversammlung ratifiziert) sind grundsätzlich kündbar.
Beitritt/Abstimmung | Name der Vereinbarung | Art der Vereinbarung/Rechtlicher Status | Volksabstimmung[5] |
---|---|---|---|
1948 | WHO | Internationales Abkommen | keine |
1960 | EFTA | Internationales Abkommen | keine |
1963 | OECD | Internationales Abkommen | keine |
1963 | Europarat | Mitgliedschaft | keine |
1966 | GATT | Mitgliedschaft | keine |
03.12.1972 | EG | Freihandelsabkommen | Obl. Referendum, 72,5 % JA, alle Stände JA, Stimmbeteiligung 53 % |
1975 | KSZE (seit 1995: OSZE) | völkerrechtlich nicht bindend | keine |
16.03.1986 | UNO | Mitgliedschaft | Obl. Referendum, 75,7 % NEIN, alle Stände NEIN, Stimmbeteiligung 51 % |
17.05.1992 | Institutionen von Bretton Woods (IWF und Weltbank) | Staatsvertrag | Fak. Referendum, 56 % JA, Stimmbeteiligung 39 % |
1992 | Agenda 21 | völkerrechtlich nicht bindend | keine |
06.12.1992 | EWR | Mitgliedschaft | Obl. Referendum, 50,3 % NEIN, 14 4/2 Stände NEIN, Stimmbeteiligung 79 % |
12.06.1994 | UNO-Blauhelme (BTFO) | Bundesgesetz (Militärgesetz) | Fak. Referendum, 57,2 % NEIN, Stimmbeteiligung 47 % |
1995 | WTO | Internationales Abkommen | keine, Fak. Referendum kam nicht zustande |
1995–1999 | Bologna-Prozess | Rechtlich unverbindliche Erklärung | keine |
1996 | GATS TRIPS | Internationales Abkommen | keine |
1996 | PfP (NATO) | Absichtserklärung | keine |
18.04.1999 | Bundesverfassung | Totalrevision | Obl. Referendum, 59,2 % JA, 12 2/2 Stände JA, Stimmbeteiligung 36 % |
21.05.2000 | Bilaterale Verträge I | Verträge mit EU | Fak. Referendum, 67,2 % JA, Stimmbeteiligung 48 % |
04.03.2001 | JA zu Europa | Verfassungsinitiative | Volksinitiative, 76,8 % NEIN, alle Stände NEIN, Stimmbeteiligung 56 % |
10.06.2001 | Bewaffnung Soldaten im Ausland | Bundesgesetz (Militärgesetz) | Fak. Referendum, 51 % JA, Stimmbeteiligung 43 % |
10.06.2001 | Ausbildungszusammenarbeit | Bundesgesetz (Militärgesetz) | Fak. Referendum, 51,1 % JA, Stimmbeteiligung 43 % |
03.03.2002 | UNO | Mitgliedschaft | Volksinitiative, 54,6 % JA, 11 2/2 Stände JA, Stimmbeteiligung 58 % |
2002 | Internationaler Strafgerichtshof | Zusammenarbeit | keine |
18.05.2003 | Armee XXI | Bundesgesetz (Militärgesetz) | Fak. Referendum, 76 % JA, Stimmbeteiligung 50 % |
18.05.2003 | Zivilschutz | Bundesgesetz (Zivilschutzgesetz) | Fak. Referendum, 80,6 % JA, Stimmbeteiligung 50 % |
2003 | Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung | Europäische Charta | keine |
05.06.2005 | Bilaterale Verträge II: Schengener Abkommen, Dublin-II-Verordnung | Verträge mit EU, Assoziierungspolitik | Fak. Referendum, 54,0 % JA, Stimmbeteiligung 57 % |
21.05.2006 | Bildungsartikel (Harmonisierung für den globalen Bildungsmarkt) | Verfassungsänderung | Obl. Referendum, 85,6 % JA, alle Stände JA, Stimmbeteiligung 28 % |
26.11.2006 | Osthilfegesetz, Kohäsionsmilliarde | Bundesgesetz | Fak. Referendum, 53,4 % JA, Stimmbeteiligung 45 % |
08.02.2009 | Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien | Vertrag mit EU | Fak. Referendum, 59,6 % JA, Stimmbeteiligung 52 % |
17.05.2009 | Weiterentwicklung Schengen: Biometrische Pässe und Reisedokumente | Vertrag mit EU | Fak. Referendum, 50,1 % JA, Stimmbeteiligung 39 % |
28.11.2010 | Eidgenössische Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» | Verfassungsinitiative | Volksinitiative, 52,3 % JA, 15 5/2 Stände JA, Stimmbeteiligung 53 % |
17.06.2012 | Eidgenössische Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» | Verfassungsinitiative | Volksinitiative, 75,3 % NEIN, alle Stände NEIN, Stimmbeteiligung 39 % |
09.06.2013 | Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (AsylG) (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes) | Bundesgesetz (Asylgesetz) | Fak. Referendum, 78,4 % JA, Stimmbeteiligung 39 % |
09.02.2014 | Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» | Verfassungsinitiative | Volksinitiative, 50,3 % JA, 12 5/2 Stände JA, Stimmbeteiligung 56 % |
Persönlichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik
- Charles Pictet de Rochemont (1755–1824), Diplomat, Anerkennung der immerwährenden Neutralität durch den Wiener Kongress.
- Guillaume-Henri Dufour (1787–1875), Militär und Politiker, Befürworter einer bewaffneten Neutralität.
- Johann Konrad Kern (1808–1888), Diplomat, Gesandter in Paris.
- Numa Droz (1844–1899), Aussenminister (1887–1892), Handelspolitik.
- Adrien Lachenal (1849–1918), Aussenminister (1893–1896), Handelspolitik.
- Arthur Hoffmann (1857–1927), Aussenminister (1914–1917), umstrittene Friedensinitiative im Ersten Weltkrieg.
- Gustave Ador (1845–1928), Aussenminister (1917), Entente-freundliche Neutralitätspolitik.
- Felix Calonder (1863–1952), Aussenminister (1918–1919), Konzept der differentiellen Neutralität.
- Giuseppe Motta (1871–1940), Aussenminister (1920–1940), Beitritt zum Völkerbund, Präsident der Völkerbundversammlung.
- Max Huber (1874–1960), Jurist und Diplomat, Völkerbundaufgaben.
- Ernst Wetter (1877–1963) gilt als Vater der finanziellen Landesverteidigung im Zweiten Weltkrieg. Er wurde 1944 vom Bundesrat zum Präsidenten des Nationalen Komitees der Schweizer Spende ernannt.
- Marcel Pilet-Golaz (1889–1958), Aussenminister (1940–1944), umstrittene Neutralitätspolitik gegenüber den Achsenmächten.
- Rodolfo Olgiati (1905–1986) koordinierte als Leiter des Zentralbüros der Schweizer Spende die Schweizer Nachkriegshilfe in achtzehn europäischen Ländern.1947 erkannte er in der Unterstützung der wirtschaftlich unterentwickelten Länder ausserhalb Europas die neue Aufgabe der schweizerischen Hilfstätigkeit und stellte diese erstmals in einen globalen Rahmen zum Wohlergehen aller Völker.
- Max Petitpierre (1899–1994), Aussenminister (1945–1961), Konzept der Neutralität und der Solidarität.
- Friedrich Traugott Wahlen (1899–1985), Aussenminister (1961–1965), Beitritt zum Europarat.
- Hans Schaffner (1908–2004), Wirtschaftsminister (1961–1969), EFTA-, OEEC- und GATT-Beitritt.
- Willy Spühler (1902–1990), Aussenminister (1966–1970), Unterzeichnung des Atomsperrvertrages.
- Ernst Brugger (1914–1998), Wirtschaftsminister (1970–1978), Freihandelsabkommen mit der EWG.
- Pierre Graber (1908–2003), Aussenminister (1970–1978), Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte.
- Arthur Bill (1916–2011), Aufbau des Katastrophenhilfekorps und der Rettungskette Schweiz.
- Pierre Aubert (1927–2016), Aussenminister (1978–1987), Auslandsreisen nach Afrika, Südamerika, Nah- und Fernost.
- Edouard Brunner (1932–2007), Diplomat, Botschafter in Washington und Paris, UNO-Sonderbeauftragter.
- René Felber (* 1933), Aussenminister (1988–1993), EG-Beitrittsgesuch.
- Flavio Cotti (1939–2020), Aussenminister (1993–1999), OSZE-Vorsitzender.
- Joseph Deiss (* 1946), Aussenminister (1999–2002), UNO-Beitritt, Präsident der UNO-Generalversammlung.
- Didier Burkhalter (* 1960), Aussenminister (2012–2017), und OSZE Vorsitzender (2014).[6]
Siehe auch
Literatur
- Paul Widmer: Schweizer Aussenpolitik und Diplomatie. Von Charles Pictet de Rochemont bis Edouard Brunner. Verlag Ammann, Zürich 2003, ISBN 3-250-10432-9.
- Wolfgang Gieler & Moritz Botts (Hrsg.): Außenpolitik europäischer Staaten, von Albanien bis Zypern. Lehr- und Studienbücher der Politikwissenschaft. Scientia Bonnensis, Bonn 2007, ISBN 978-3-940766-01-4.
- Ernst Wetter und Rodolfo Olgiati: Die Schweizer Spende 1944–1948. Tätigkeitsbericht, Zentralstelle der Schweizer Spende, Bern 1949.
- Markus Schmitz und Bernd Haunfelder: Humanität und Diplomatie. Die Schweiz in Köln 1940–1949. Verlag Aschendorff, Münster 2001, ISBN 3-402-05385-3.
- Markus Schmitz: Westdeutschland und die Schweiz nach dem Krieg. Die Neuformierung der bilateralen Beziehungen 1945–1952. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2003, ISBN 3-03823-037-5.
Weblinks
- Georg Kreis: Aussenpolitik. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Diverse Autoren: Diplomatie. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Diplomatische Dokumente der Schweiz – Forschungsstelle und Datenbank zur Geschichte der schweizerischen Aussenpolitik
- foraus – Forum Aussenpolitik – Think-Tank zur Schweizer Aussenpolitik
- Offizielle Website des Internationalen Konferenzzentrums in Genf (CICG)
Einzelnachweise
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 54. Der Bundesrat, Das Portal der Schweizer Regierung, abgerufen am 7. September 2019.
- Aussenpolitischen Strategie, März 2016. Schweizerische Eidgenossenschaft, EDA, abgerufen am 2. Dezember 2019.
- Aussenpolitischer Bericht
- EDA Admin: Internationale Organisationen in der Schweiz
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Chronologische Volksabstimmungen
- Referenz für gesamtes Kapitel „Persönlichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik“: Schweizer Aussenminister: Didier Burkhalter und seine Vorgänger im Profil Auf: SRF online vom 22. Juni 2017