Wohlfahrt
Wohlfahrt (von mittelhochdeutsch wolvarn: Wohlergehen) ist das Bemühen um die Deckung der Grundbedürfnisse von Menschen und um einen gewissen Lebensstandard, die planmäßige, zum Gemeinwohl ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Menschen, die Sorge für die Gesundheit der Mitmenschen, deren sittliches oder wirtschaftliches Wohl bzw. deren Erziehung zu besseren Menschen und die Vorbeugung oder Abschreckung vor moralischem, selbst herbeigeführtem körperlichem oder materiellem Verfall.
Menschen, die auf fremde Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind und diese in Anspruch nehmen, „leben von der Wohlfahrt“ oder umgangssprachlich „von der Stütze“ (meist Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe).
Rechtliches
Die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt ist ein gemeinnütziger Zweck im Sinne des (deutschen) Steuerrechts, siehe §§ 52 ff. Abgabenordnung. Spenden dafür können bis zu bestimmten Grenzen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Wohlfahrtsverbände in Deutschland
In Deutschland ist die Wohlfahrt durch freie Wohlfahrtsverbände geregelt.[1] Alle soziale Dienstleistungen und Einrichtungen befinden sich in freigemeinnütziger Trägerschaft und gestalten den sozialen Sektor in Deutschland. In Deutschland gibt es sechs große freie Wohlfahrtsträger: die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonie Deutschland und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Des Weiteren wurde im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz auch der erste islamische Wohlfahrtsverband An-Nusrat e.V.[2] gegründet, um auch die muslimische Gemeinschaft in der Wohlfahrtslandschaft zu vertreten.[3] Die Aufgaben, Zielvorstellungen und die aktuellen sozialpolitischen Reformmaßnahmen wirken auf die Struktur der Wohlfahrt in Deutschland ein und machen diese zu einem äußerst komplexen Themenbereich.[4] In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. arbeiten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Diese Verbände verfolgen das Ziel der Verbesserung von Lebenslagen,[5] orientieren sich dabei an Leitbildern, die auf sozialethischen Überlegungen und Wertvorstellungen basieren,[6] und engagieren sich durch sozialpolitische Handlungen und gemeinschaftliche Initiativen.
Wohlfahrtsmarken
Zur Unterstützung der allgemeinen Wohlfahrtspflege werden von der Deutschen Post seit 1949 Wohlfahrts(brief)marken ausgegeben. Neben dem reinen Portobetrag wird ein „Zuschlag“ erhoben, der für wohltätige Zwecke weitergegeben wird. Heutzutage erscheinen bei der Deutschen Post jährlich zwei verschiedene Briefmarkenserien dieser Art, deren Erlöse den Verbänden der allgemeinen Wohlfahrtspflege („Für die Wohlfahrt“ und Weihnachtsmarken) zugutekommen. Seit 1949 wurden insgesamt fast 4 Milliarden Marken verkauft.
Einzelnachweise
- Josef Schmid: Wohlfahrtsverbände | bpb. Abgerufen am 11. März 2020.
- Eigendarstellung: https://www.an-nusrat.de
- DIK - Deutsche Islam Konferenz - DIK-Tagung "Professionalisierung muslimischer Jugendorganisationen" - Ergebnisse der Sitzung des DIK-Lenkungsausschusses vom 10. November 2015 in Berlin. Abgerufen am 11. März 2020.
- Geschichte. Abgerufen am 11. März 2020.
- Satzungsgemäße Aufgaben. Abgerufen am 6. Januar 2020.
- BAGFW Grundsatzpapier: Qualitätsziele der Wohlfahrtsverbände zur Erreichung ihrer spezifischen Dienstleistungsqualität. 27. August 2014, abgerufen am 6. Januar 2020. S. 4.