Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Das Oberverwaltungsgericht für d​as Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) i​st das Oberverwaltungsgericht d​es Landes Nordrhein-Westfalen u​nd bildet d​ie Spitze d​er Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes. Von 2013 b​is Ende Mai 2021 s​tand mit Ricarda Brandts a​ls Präsidentin erstmals e​ine Frau a​n der Spitze d​es Gerichts. Bis d​ie Nachfolge geklärt ist, h​at Vizepräsident Sebastian Beimesche d​ie Gerichtsleitung inne.

Sitz des Oberverwaltungsgerichts (2010)

Gerichtssitz und -bezirk

Das Oberverwaltungsgericht für d​as Land Nordrhein-Westfalen h​at seinen Sitz i​n Münster, weshalb e​s auch i​mmer wieder a​ls OVG Münster bezeichnet wird.[1] Der Gerichtsbezirk umfasst d​as gesamte Gebiet d​es Bundeslandes.

Instanzenzug

Das Oberverwaltungsgericht i​st dem Bundesverwaltungsgericht i​n Leipzig nachgeordnet.

Nachgeordnete Verwaltungsgerichte s​ind das Verwaltungsgericht Aachen, d​as Verwaltungsgericht Arnsberg, d​as Verwaltungsgericht Düsseldorf, d​as Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, d​as Verwaltungsgericht Köln, d​as Verwaltungsgericht Minden u​nd das Verwaltungsgericht Münster.

Leitung

Name des Präsidenten Lebensdaten Amtszeit
Paulus van Husen 1891–1971 1949–1959
Wilhelm Pötter 1904–2002 1959–1969
Diether Bischoff 1922–2014 1969–1987
Max Josef Dietlein 1931–2013 1987–1994
Michael Bertrams * 1947 1994–2013
Ricarda Brandts * 1955 2013–2021

Sonstiges

  • Bekannt wurde das OVG NRW für seine von der Meinung der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts abweichende Haltung zum Verbot von Versammlungen und Aufmärschen: Während der 5. Senat des OVG ein Verbot von Aufmärschen allein aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Ordnung für verhältnismäßig hält, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die alleinige Gefährdung der öffentlichen Ordnung zwar Auflagen, nicht jedoch ein Verbot rechtfertigen können. Das Bundesverfassungsgericht hob in mehreren Fällen durch eine einstweilige Anordnung die zuvor durch das OVG bestätigten Verbote rechtsextremer Demonstrationen auf (siehe unten Weblinks). Dieser Streit wurde überaus intensiv geführt. Die Richter des OVG Münster warfen beispielsweise dem BVerfG eine Verharmlosung von Nationalsozialisten vor. Das Bundesverfassungsgericht drohte nach zahlreichen Aufhebungen der Entscheidungen des OVG Münster sogar mit dem Straftatbestand der Rechtsbeugung. Daraufhin gab der 5. Senat des OVG seine Rechtsauffassung, soweit ersichtlich, auf.
  • Der Präsident des OVG NRW war bis Juni 2017 nach der bis dahin geltenden Fassung des Artikels 76 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen qua Amt Mitglied des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit der Verfassungsänderung werden alle Mitglieder vom Landtag gewählt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. https://zitierportal.beck.de/documents/Anlage%203_Abk%C3%BCrzungen%20von%20Gerichten_1_7_2018.pdf

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