Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) ist das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes. Von 2013 bis Ende Mai 2021 stand mit Ricarda Brandts als Präsidentin erstmals eine Frau an der Spitze des Gerichts. Bis die Nachfolge geklärt ist, hat Vizepräsident Sebastian Beimesche die Gerichtsleitung inne.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Münster, weshalb es auch immer wieder als OVG Münster bezeichnet wird.[1] Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.
Instanzenzug
Das Oberverwaltungsgericht ist dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nachgeordnet.
Nachgeordnete Verwaltungsgerichte sind das Verwaltungsgericht Aachen, das Verwaltungsgericht Arnsberg, das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Verwaltungsgericht Köln, das Verwaltungsgericht Minden und das Verwaltungsgericht Münster.
Leitung
Name des Präsidenten | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Paulus van Husen | 1891–1971 | 1949–1959 |
Wilhelm Pötter | 1904–2002 | 1959–1969 |
Diether Bischoff | 1922–2014 | 1969–1987 |
Max Josef Dietlein | 1931–2013 | 1987–1994 |
Michael Bertrams | * 1947 | 1994–2013 |
Ricarda Brandts | * 1955 | 2013–2021 |
Sonstiges
- Bekannt wurde das OVG NRW für seine von der Meinung der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts abweichende Haltung zum Verbot von Versammlungen und Aufmärschen: Während der 5. Senat des OVG ein Verbot von Aufmärschen allein aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Ordnung für verhältnismäßig hält, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die alleinige Gefährdung der öffentlichen Ordnung zwar Auflagen, nicht jedoch ein Verbot rechtfertigen können. Das Bundesverfassungsgericht hob in mehreren Fällen durch eine einstweilige Anordnung die zuvor durch das OVG bestätigten Verbote rechtsextremer Demonstrationen auf (siehe unten Weblinks). Dieser Streit wurde überaus intensiv geführt. Die Richter des OVG Münster warfen beispielsweise dem BVerfG eine Verharmlosung von Nationalsozialisten vor. Das Bundesverfassungsgericht drohte nach zahlreichen Aufhebungen der Entscheidungen des OVG Münster sogar mit dem Straftatbestand der Rechtsbeugung. Daraufhin gab der 5. Senat des OVG seine Rechtsauffassung, soweit ersichtlich, auf.
- Der Präsident des OVG NRW war bis Juni 2017 nach der bis dahin geltenden Fassung des Artikels 76 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen qua Amt Mitglied des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit der Verfassungsänderung werden alle Mitglieder vom Landtag gewählt.
Weblinks
Einzelnachweise