Truppendienstgericht Nord
Das Truppendienstgericht Nord (TDG Nord) mit Sitz in Münster ist ein Bundesgericht (Deutschland) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Das Truppendienstgericht ist als Wehrdienstgericht für die Disziplinarverfahren gegen Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und für Entscheidungen in Wehrbeschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) zuständig.
Auf Grund des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 2 WDO hat das BMVg die Errichtung zweier Truppendienstgerichte (Nord und Süd) mit insgesamt 14 Kammern – davon derzeit zwei unbesetzte Leerkammern – verordnet (ErrV; TrDGV). Im Zuge dieser Neuordnung sind die bisher zum Gericht gehörenden Kammern in Kassel, Koblenz und Oldenburg ab 1. Juli 2006 und die Kammern in Hannover ab 1. September 2012 entfallen.
Das Truppendienstgericht Nord ist zuständig für die Dienststellen mit Sitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme des Regierungsbezirks Köln.
Die Kammern des Truppendienstgerichts Nord sind:[1]
- die 1. und 2. Kammer in Münster
- die 3. und 4. Kammer in Hamburg
- die 5. und 6. Kammer in Potsdam
- die 7. Kammer in Koblenz
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 gab es insgesamt 14 Berufsrichter an den beiden Truppendienstgerichten; pro Kammer ein Berufsrichter.[2]
Einzelnachweise
- Suchbegriff „Truppendienstgericht“. In: Standortdatenbank der Bundeswehr. www.zmsbw.de, abgerufen am 29. April 2020.
- Richterstatistik 2018. (PDF) Bundesamt für Justiz, 31. Dezember 2018, abgerufen am 8. September 2020.