Amtsgericht Pankow
Das Amtsgericht Pankow ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Berlin. Als erstes neu eröffnetes Amtsgericht im Ostteil Berlins wurde es unter Leitung des damaligen Direktors Wolfgang Schollmeier ab 1991 aufgebaut.[1] Das Gericht umfasst die beiden Standorte Parkstraße 71 im Ortsteil Weißensee sowie Kissingenstraße 5/6 im Ortsteil Pankow. Während der Zeit des geteilten Berlins beherbergten die Gerichtsgebäude das Stadtbezirksgericht Berlin-Pankow bzw. das Stadtbezirksgericht Berlin-Weißensee.
Bis zum 31. Juli 2021 trug das Amtsgericht Pankow den Namen Amtsgericht Pankow/Weißensee und wurde auf Grund des Gesetzes über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin vom 22. Januar 2021 (JustG Bln) zum 1. August 2021 in Amtsgericht Pankow umbenannt.[2]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Berlin-Pankow. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die beiden ehemaligen Berliner Bezirke Pankow und Weißensee, nicht hingegen den ehemaligen Ortsteil Prenzlauer Berg, für den das Amtsgericht Mitte zuständig ist.[3] Beide Gebäude wurden in der gleichen Bauzeit errichtet. Im Jahr 1905 heißt es in einer Quelle: Ihr Bau „geht jetzt der Vollendung entgegen“. Anfangs umfassten die Amtsgerichte je acht Gerichtsabteilungen aus den Bereichen Zivil- und Strafsachen.[4]
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Pankow ist zuständig für die Ortsteile Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Pankow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh.[5]
Es besteht eine allgemeine zivilrechtliche Zuständigkeit in der I. Instanz:
- Beratungshilfe
- Betreuungssachen
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Insolvenzsachen (Verbraucherinsolvenzen)
- Kirchenaustritte
- Nachlasssachen
- Zivilprozessverfahren
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Wohnungseigentumssachen
Darüber hinaus ist das Gericht neben dem Amtsgericht Kreuzberg, dem Amtsgericht Schöneberg sowie dem Amtsgericht Köpenick eines von vier Berliner Amtsgerichten, bei denen die Zuständigkeit in Familiensachen konzentriert ist. Demnach ist das Amtsgericht Pankow als Familiengericht für Familiensachen aus den Amtsgerichtsbezirken Mitte, Pankow, Wedding und Tiergarten zuständig.
Demgegenüber ist die Zuständigkeit für Strafsachen aller Berliner Amtsgerichtsbezirke, also auch derjenigen des Amtsgerichts Pankow, beim Amtsgericht Tiergarten angesiedelt.
Gebäude in beiden Ortsteilen
Das Amtsgericht Pankow ist überwiegend in dem Anwesen Parkstraße 71 in Weißensee untergebracht. Der Neorenaissancebau entstand gleich nach dem Beginn des 20. Jahrhunderts nach Plänen der preußischen Baubeamten Paul Thoemer und Rudolf Mönnich und kostete 511.000 Mark (kaufkraftbereinigt in heutiger Währung: rund 3,63 Millionen Euro).[6]
Die Abteilungen für Familien- und Betreuungssachen befinden sich in einem unter Denkmalschutz stehenden Bauensemble, das Anfang des 20. Jahrhunderts in Pankow in der Kissingenstraße 5/6 ebenfalls als Amtsgericht für die damalige Gemeinde errichtet wurde. Auch der Plan für dieses Gerichtsgebäude stammt von Rudolf Mönnich, der auch die Amtsgerichte von Lichtenberg, Schöneberg, Charlottenburg, Moabit und Lichterfelde entwarf. Das Gerichtsgebäude wurde als Mischung aus fränkischem Barock und Jugendstil gebaut und kostete rund 550.000 Mark (kaufkraftbereinigt in heutiger Währung: rund 3,90 Millionen Euro). Als repräsentatives dreiflügliges Gebäude bietet es eine der Wilhelminischen Epoche typische Stilvielfalt.[6]
Da sich mit der Zeit Setzungserscheinungen zeigten, wurden die Fundamente des Gebäudes 1995 zur Sicherstellung der Standfestigkeit unterfüttert.
Dem Gerichtsgebäude in der Kissingenstraße war ein Untersuchungsgefängnis angeschlossen, das jedoch wegen der geringen Insassenzahl im Jahr 1928 geschlossen wurde. In der Zeit des Nationalsozialismus befand sich hier ein Stützpunkt der SA. Während der DDR-Zeit benutzte es das Ministerium für Staatssicherheit als Untersuchungsgefängnis für seine Berliner Verwaltung. Seit 1992 befindet sich hier eine Justizvollzugsanstalt für Frauen.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Pankow ist das Landgericht Berlin übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Kammergericht.
Leitung des Gerichts (Auswahl)
- 1. Dezember 1991 – 31. Januar 2006: Wolfgang Schollmeier (Direktor)[7]
- 15. Februar 2006 – 31. Oktober 2010: Monika Kehlbacher (Präsidentin)[8]
- 2. Mai 2011 – Dezember 2016: Martina Gerlach (Präsidentin)
- seit 16. Mai 2018: Christiane Abel (Präsidentin)[9]
Weblinks
Einzelnachweise
- Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin vom 1. Februar 2006
- Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin vom 30. Juli 2021
- Zuständigkeiten des Amtsgerichts Pankow
- Die beiden Amtsgerichte Pankow und Weißensee.In: Berliner Tageblatt, 9. September 1905.
- Zuständigkeiten
- Die im Bau begriffenen Gerichtsbauten in Berlin und den Vororten, mit Lageplänen (Grundrissskizzen), Ansichtszeichnungen und kurzen Texten, Zentralblatt der Bauverwaltung, 29. August 1903, S. 429 ff.
- Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin vom 1. Februar 2006
- Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin vom 15. Februar 2006
- Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin vom 16. Mai 2018