Amtsgericht Mitte
Das Amtsgericht Mitte von Berlin ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Gebäude entstand im 19. Jahrhundert als Stadtgericht. Es hat die Adresse Littenstraße 12–17, 10179 Berlin-Mitte. Die Zuständigkeiten sowohl für Inhalte als auch für Gebiete Berlins haben sich im Laufe der Zeit und der verschiedenen Gesellschaftsformen mehrfach verändert.
Amtsgericht Mitte | |
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Daten | |
Ort | Berlin-Mitte |
Baumeister | Thoemer & Mönnich |
Architekt | Otto Schmalz |
Baustil | Stilmix |
Baujahr | 1896–1904; 1945 sowie 1968/69 verändert |
Koordinaten | 52° 31′ 7,2″ N, 13° 24′ 48,4″ O |
Sitz und Zuständigkeit
Sitz des Amtsgerichtes Mitte ist das ehemalige Geschäftsgebäude für die Zivilabteilungen des Landgerichts Berlin I und des Amtsgerichts Berlin I in der Littenstraße 12–17, 10179 Berlin-Mitte. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die beiden Berliner Ortsteile Mitte und Prenzlauer Berg und den ehemaligen Bezirk Tiergarten.
Das Amtsgericht Mitte ist zuständig für alle den Amtsgerichten zugewiesenen zivilen Rechtsstreitigkeiten. Ausgenommen sind Familiensachen, da das zuständige Familiengericht für den Bezirk Mitte das Amtsgericht Pankow/Weißensee ist, und Mahnverfahren, welche vom Amtsgericht Wedding bearbeitet werden. Umgekehrt sind zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Verkehrsrecht in Berlin beim Amtsgericht Mitte konzentriert. Strafrechtliche Rechtsfälle werden vom Amtsgericht Tiergarten bearbeitet.
Seit dem 1. Januar 2013 ist das Amtsgericht Mitte auch Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Berlin.[1]
Einbindung in den Instanzenzug
Das Amtsgericht Mitte ist eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Berlin, welches selbst dem Kammergericht Berlin untergeordnet ist.
Gebäudegeschichte und Architektur
Das Gebäudeensemble des Amtsgerichts I in der Neuen Friedrichstraße entstand nach Entwürfen von Paul Thoemer, Rudolf Mönnich und Otto Schmalz, die Baukosten wurden mit mehr als 1,6 Millionen Mark geplant.[2] Schmalz hatte auch die Bauleitung inne.
Nach starken Beschädigungen im Zweiten Weltkrieg und einer geänderten Verkehrsführung der Anliegerstraßen erfuhr das Bauwerk Vereinfachungen und Umbauten. In der DDR-Zeit wurde es unter Denkmalschutz gestellt. Darin befanden sich unter anderem das Oberste Gericht der DDR sowie das Stadtbezirksgericht Mitte.[3]
Nach der Wende kam es in das Eigentum des Landes Berlin, wurde saniert und der aktuellen Nutzung angepasst.
Literatur
- O. Leithold: Konstruktives von der Haupthalle des Amtsgerichts Berlin-Mitte. In: Zentralblatt der Bauverwaltung mit Nachrichten der Reichs- und Staatsbehörden. 44. Jg., Nr. 3, 1924, S. 1, 18 ff.
Weblinks
Einzelnachweise
- Justizportal des Bundes und der Länder: Die Zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder. Abgerufen am 11. Februar 2016.
- Die im Bau begriffenen Gerichtsbauten in Berlin und in den Vororten (2. Fortsetzung: hier zu den Amtsgerichten Wedding, Mitte und Charlottenburg mit Grundrissdarstellungen und Baudetails), 19. September 1903, S. 465 f.
- Institut für Denkmalpflege (Hrsg.): Die Bau- und Kunstdenkmale der DDR. Hauptstadt Berlin-I. Henschelverlag, Berlin 1984, S. 72–75.