Amtsgericht Felsberg
Das Amtsgericht Felsberg (bis 1867 Justizamt Felsberg) war ein von 1822 bis 1943, als Zweigstelle bis 1970 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Felsberg (Hessen).
Geschichte
Mit Inkrafttreten des kurhessischen Organisations-Edikts am 1. Januar 1822 wurden Justiz und Verwaltung im Kurfürstentum Hessen getrennt.[1] Damit verlor das bisherige Amt Felsberg seine administrativen Funktionen an den neu gebildeten Kreis Melsungen und diente als Justizamt Felsberg nur noch der Rechtsprechung.[2] Der Bezirk dieses neu gebildeten Untergerichts setzte sich aus der Stadt Felsberg und den Dörfern Altenbrunslar, Altenburg, Beuern, Böddiger, Deute, Gensungen, Harle, Helmshausen, Hesserode, Heßlar, Hilgershausen, Lohre, Melgershausen, Neuenbrunslar, Niedermöllrich, Niedervorschütz, Rhünda, Unshausen sowie Wolfershausen zusammen.[3] Im Jahr 1843 wurde Unshausen dem Justizamt Homberg zugeteilt.[4]
Nach der Annektierung Kurhessens durch das Königreich Preußen nach dem Deutschen Krieg 1866 erging im Juni 1867 eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals zum Königreich Bayern zählenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden wurden aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt.[5] Infolgedessen wurde das bisherige Justizamt in Amtsgericht Felsberg umbenannt und dem Sprengel des Kreisgerichts Cassel zugeteilt.[6]
Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes kam es mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 zum Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Kassel[7], der Bezirk des Amtsgerichts selbst änderte sich jedoch nicht[8].
1943 verlor das Amtsgericht Felsberg seine Selbständigkeit und wurde Zweigstelle des Amtsgerichts Melsungen.[9] Am 1. Juli 1970 wurde diese Zweigstelle aufgehoben.[10]
Einzelnachweise
- Verordnung vom 29. Juni 1821, die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend (Kurhess. GS S. 29–62 )
- Verordnung vom 30. August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend (Kurhess. GS S. 72 )
- XI) Amt Felsberg . In: Handbuch des kurhessischen Militair-, Hof- und Civil-Staats auf das Jahr 1821. Waisenhaus, Kassel, S. 15–17.
- Ausschreiben der Ministerien des Innern und der Justiz, vom 5. Juli 1843, die Vereinigung der Gemeinde Unshausen mit dem Kreise und dem Justizamte Homberg betreffend. (Kurhess. GS S. 39 )
- Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867 (PrGS 1867, S. 1085 )
- Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 221 )
- Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275)
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 535)
- Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Kassel vom 11. Juni 1943 — 3200 — 1624 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Windecken des Amtsgerichts Hanau am Main, der Zweigstelle Gudensberg des Amtsgerichts Fritzlar, der Zweigstellen Felsberg und Spangenberg des Amtsgerichts Melsungen und der Zweigstelle Gemünden an der Wohra des Amtsgerichts Kirchhain
- Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstellen Felsberg, Spangenberg, Battenberg und Borken) vom 25. Mai 1970. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 24, S. 1222, Punkt 1124 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 5,4 MB]).