Weiershausen

Weiershausen i​st ein Ortsteil d​er Gemeinde Weimar (Lahn) i​m Süden d​es mittelhessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Weiershausen
Gemeinde Weimar (Lahn)
Höhe: 243 (229–253) m ü. NHN
Fläche: 3,31 km²[1]
Einwohner: 81 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 24 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Juli 1972
Postleitzahl: 35096
Vorwahl: 06421
Südlicher Ortseingang
Südlicher Ortseingang

Geographische Lage

Ansicht von Süden. Zu sehen ist der höher gelegene Teil des Dorfes. Nach Osten (rechts der Bildmitte) erstreckt sich eine Talsenke, in der auch die einzige Zugangsstraße verläuft

Das Dorf befindet s​ich zwischen d​en zwei kleinen Orten Allna u​nd Hermershausen. Es führt n​ur eine Straße i​n und a​us dem Dorf (Sackgassendorf). Acht Kilometer östlich v​on Weiershausen befindet s​ich Marburg u​nd acht Kilometer westlich Gladenbach. Weiershausen l​iegt 239 m ü. NN.

Geschichte

Von den Anfängen bis zur Gebietsreform in Hessen

Bekanntermaßen erstmals urkundlich erwähnt w​urde der Ort u​nter dem Namen Wigershsen i​m Jahre 1285 i​m Urkundenbuch d​er Deutschordens-Ballei (1, 1 Nr. 445). Weitere historisch verbürgte Namensformen s​ind Wyreshusen (1361) u​nd Weyershausen (1577); d​er Name Weiershausen erscheint anfangs d​es 18. Jahrhunderts (1708/10), d​ie älteste Gemarkungskarte datiert v​on 1718. Die Flurnamen Sterbershäuser Wald u​nd Sterberswiese deuten a​uf eine Wüstung e​twa einen halben Kilometer westlich d​er heutigen Siedlung.[1]

Gebietsreform

Im Zuge d​er Gebietsreform i​n Hessen schloss s​ich die b​is dahin selbständige Gemeinde Weiershausen z​um 1. Juli 1972 freiwillig d​er Großgemeinde Weimar (Lahn) an.[3][4] Für Weiershausen w​urde wie für d​ie übrigen Ortsteile v​on Weimar e​in Ortsbezirk m​it Ortsbeirat u​nd Ortsvorsteher eingerichtet.[5]

Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick

Die folgende Liste z​eigt im Überblick d​ie Territorien, i​n denen Weiershausen lag, bzw. d​ie Verwaltungseinheiten, d​enen es unterstand:[1][6]

Gerichte seit 1821

Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung (1807–1813 und endgültig 1822) sind die Ämter neben der Verwaltung für die Rechtsprechung (meist Niedere Gerichtsbarkeit bzw. Erste Instanz) zuständig. Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Kreisen übernommen. In Marburg wurde der Kreis Marburg für die Verwaltung eingerichtet und das Landgericht Marburg war als Gericht in erster Instanz für Weiershausen zuständig. 1850 wurde das Landgericht in Justizamt Marburg umbenannt. Das Oberste Gericht war das Oberappellationsgericht in Kassel. Untergeordnet war das Obergericht Marburg für die Provinz Oberhessen. Es war die zweite Instanz für die Justizämter.[11]

Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde das Landgericht Marburg 1867 zum königlich Preußischen Amtsgericht Marburg. Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung in den zum vormaligen Kurfürstentum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[12] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Marburg und das Appellationsgericht Kassel.[13]

Auch mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerzahlen

Quelle:Historisches Ortslexikon[1]
 1577:6 Hausgesesse
 1630:6 hausgesessene Mannschaften (4 zweispännige Ackerleute 2 Einläuftige)
 1681:6 hausgesessene Mannschaften
 1747:48 Einwohner
 1838:78 Einwohner davon 8 nutzungabergte, ein nicht nutzungsberechtigter Ortsbürger.
Weiershausen: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2011
Jahr  Einwohner
1834
 
78
1840
 
99
1846
 
85
1852
 
82
1858
 
76
1864
 
80
1871
 
79
1875
 
92
1885
 
78
1895
 
76
1905
 
88
1910
 
77
1925
 
72
1939
 
75
1946
 
111
1950
 
107
1956
 
75
1961
 
71
1967
 
72
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
70
2005
 
80
2010
 
81
2011
 
81
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; nach 1970: Gemeinde Weimar:[14]; Zensus 2011[2]

Einwohnerstruktur

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Weiershausen 81 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 12 Einwohner unter 18 Jahren, 36 zwischen 18 und 49, 15 zwischen 50 und 64 und 18 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 30 Haushalten. Davon waren 3 Singlehaushalte, 15 Paare ohne Kinder und 12 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 6 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 18 Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.[2]

Religionszugehörigkeit

Quelle:Historisches Ortslexikon[1]
 1861:71 evangelisch-lutherische Einwohner
 1885:78 evangelische (= 100,00 %) Einwohner
 1961:69 evangelische (= 97,18 %), zwei katholische (= 2,82 %) Einwohner

Erwerbstätigkeit

Quelle:Historisches Ortslexikon[1]
 1747:Erwerbspersonen: 2 Schmiede, 1 Dachdecker und Tagelöhner, 1 Branntweinbrenner. Familien: 8 Ackerbau, 1 Gewerbe, 1 Tagelöhner.
 1838:Familien: 8 Ackerbau, 1 Gewerbe, 1 Tagelöhner.
 1961:Erwerbspersonen: 35 Land- und Forstwirtschaft, 8 Produzierendes Gewerbe, 2 Handel und Verkehr.
Commons: Weiershausen (Weimar) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Weiershausen, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 21. Oktober 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 32 und 72;.
  3. Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Juni 1972. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 28, S. 1197, Punkt 851; 2. Abs. 8. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,4 MB]).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 403.
  5. Hauptsatzung. (PDF; 18 kB) §; 7. In: Webauftritt. Gemeinde Weimar, abgerufen im Februar 2019.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  7. Georg Landau: Beschreibung des Kurfürstenthums Hessen. T. Fischer, Kassel 1842, S. 370 (online bei HathiTrust’s digital library).
  8. Die Zugehörigkeit des Amtes Marburg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  9. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 107 f. (online bei Google Books).
  10. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
  11. Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158 ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
  12. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  13. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20221%E2%80%93224~PUR%3D)
  14. Einwohnerzahlen. In: Webauftritt. Gemeinde Weimar, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.