Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt ist ein Nachrichtendienst und die Landesbehörde für Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg. Organisatorisch ist er eine Abteilung im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Seine Aufgaben sind die Abwehr von Extremismus und Spionage, wozu er auch nachrichtendienstliche Mittel nutzt. Dazu hatte er 111 Dienstposten/Arbeitsplätze und 814.000 Euro im Jahr 2019 zur Verfügung.[1]
Vorgeschichte
Die politische Polizei im Sachsen-Anhalt unter sowjetischer Besatzung entstand nach 1945 aus DKP-internen Apparaten (der „parteipolitischen Abteilung“ und „Grenzapparat/Verkehr“) und der ab 1947 sogenannten „Kriminalpolizei 5“ oder „K5“. Im Zuge der Entnazifizierung kamen 155 Mann zur K5 Sachsen-Anhalt, davon 81 von der Schutzpolizei, per Dombrowsky, Leiter des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt im „Bericht zur Durchführung des Befehls 201“[2] Diese K5 wurde der „deutschen Verwaltung des Inneren“ unterstellt, welche nach Gründung der DDR 1949 für 4 Monate lang Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft und schließlich Ministerium für Staatssicherheit genannt wurde. Vorgeblich zur Ausführung des Kontrollratsgesetz Nr. 10, der Entnazifizierung gegründet, waren von Anfang an weitreichende Überwachungsaufgaben vorgesehen.
Das MfS rekrutierte für seine Führungskader im Jahre 1948 die folgenden Personen aus Sachsen-Anhalt: Wilhelm Zaisser, den Polizeipräsidenten der Landesbehörde der Polizei Sachsen-Anhalt in Halle, der schließlich zum ersten Minister für Staatssicherheit aufstieg, Martin Weikert den Personalleiter der Deutschen Volkspolizei in Sachsen-Anhalt, ab 1947 Leiter des Dezernat K 5 in Sachsen-Anhalt, ab 1949 Leiter der Landesverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft Sachsen-Anhalts, ab 1950 Leiter der Länderverwaltung Sachsen-Anhalt im MfS, ab Juli 1952 Leiter der Bezirksverwaltung Halle des MfS, und ab Januar 1953 Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit, Josef Kiefel, dem Nachfolger Weikerts als Chef der K5 in Sachsen-Anhalt 1949, ab 1950 Leiter der Abteilung VIa (Informationsermittlung) des MfS und 1953 Chef der Spionageabwehr und den SED-Funktionär Otto Walter (Politiker), der von 1946 bis 1951 SED-Landtagsabgeordneter von Sachsen-Anhalt, dann beim MfS Leiter der Hauptabteilung Politikkultur und bis 1964 stellvertretender Minister für Staatssicherheit war.
Die K-5-Quote, errechnet nach der Sollstärke (282 Mann) und der Iststärke (224 Mann) der Volkspolizei bezogen auf die Einwohnerzahl, betrug 1948 für Sachsen-Anhalt 1:18.178 und damit weniger als die Hälfte der K5 in Sachsen.[3]
Nach der Wende und friedliche Revolution in der DDR konnten die mehr als dem Dreifachen der zur gleichen Zeit im öffentlichen Dienst des vergleichbar großen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigten Staatsdiener der DDR nicht alle übernommen werden. Daher wurde der Kompromiss geschlossen, dass jedes Ressort „die Verantwortung für das seiner Zuständigkeit obliegende Personal zu übernehmen und Überleitungsregeln zu schaffen habe“.[4] Wie welche ehemaligen Stasibeamten in den Sachsen-Anhalter Verfassungsschutz übernommen wurden, ist nicht veröffentlicht.
Geschichte
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt am 30. Juli 1992 nahm das damalige Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt seine Tätigkeit auf. Am Aufbau des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt war der ehemalige Kriminaloberrat und Inhaber des Frankfurter Unternehmens KDM Sicherheitsconsulting, Klaus-Dieter Matschke, beteiligt.[5][6]
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vom 30. März 1999 wurde das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesonderte Abteilung in das damalige Ministerium des Innern (jetzt: Ministerium für Inneres und Sport) des Landes Sachsen-Anhalt eingegliedert.
Seit dem 12. Januar 2021 stuft die Behörde den Landesverband der Partei Alternative für Deutschland in seiner Gesamtheit als Verdachtsfall ein, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel grundsätzlich im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen, wie dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, ermöglicht.[7]
Rechtsgrundlagen
Insbesondere die folgenden Gesetze regeln die Tätigkeit des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Art. 73 und Art. 87 GG
- Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)
- Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz)
- Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA)[8]
- Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AGG 10-LSA)
- Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SÜG-LSA)
Aufgaben
§ 4 VerfSchG-LSA bestimmt die Aufgaben des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes:
Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über
- Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
- fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der §§ 94 bis 99, 129, 129 a des Strafgesetzbuches,
- sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes
- Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
- Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9. Abs. 2 GG), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind.
Der Verfassungsschutz wirkt zudem auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen mit
- bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen,
- bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte.
Leitung
Zeitraum | Name | Bemerkung |
---|---|---|
1992–1999 | Wolfgang Heidelberg[9][10][11] | |
2000[12]-2012 | Volker Limburg[13] | Rücktritt wegen Pannen bei der Aufklärung des NSU-Terrors. Er war vorher Leiter des Landeskriminalamtes.[14] |
Seit 14.09.2012 | Jochen Hollmann | Er war vorher stellvertretender Leiter des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und Abteilungsleiter Polizeilicher Staatsschutz. |
Kontrolle
Der sachsen-anhaltische Verfassungsschutz unterliegt der Kontrolle durch den Landtag von Sachsen-Anhalt. Diese Aufgabe nimmt insbesondere das Parlamentarische Kontrollgremium wahr. Dieses tagt geheim und dessen Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Landesregierung hat das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das aus fünf Abgeordneten des Landtages bestehende Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Es hat das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen des Verfassungsschutzes sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen.
Der Verfassungsschutz wird außerdem von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, dem Landesrechnungshof und den Gerichten kontrolliert.
In Bezug auf Maßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Wahrnehmung von besonderen Auskunftsbefugnissen nach § 17a VerfSchG-LSA erfolgt die Kontrolle durch eine eigens dafür von dem Parlamentarischen Kontrollgremium eingesetzte G 10-Kommission.
Weblinks
- Innenministerium Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutz
- Verfassungsschutzberichte
- Verfassungsschutzberichte zum Downloaden des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2019. In: mi.sachsen-anhalt.de. Ministerium für Inneres und Sport
- 2012 (PDF; 1,1 MB)
- 2011 (PDF; 666 kB)
- 2010 (Memento vom 21. Februar 2014 im Internet Archive) (PDF; 713 kB)
- 2009 (Memento vom 29. Oktober 2013 im Internet Archive) (PDF; 680 kB)
- 2008 (Memento vom 21. Februar 2014 im Internet Archive) (PDF; 503 kB)
Einzelnachweise
- Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2019. (PDF) Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, abgerufen am 27. Januar 2021.
- Dombrowsky: „Bericht zur Durchfuehrung des Befehls 201“. BA DO 17440, Bl.16, zitiert von Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit: Personalstruktur und Lebenswelt 1950–1989/90. Ch. Links Verlag, 2010, S. 79
- „Soll- und Iststärke der Volkspolizei“. Stand 25. Juni 1949. BA, DO 1/7/150, Bl 56. zitiert von Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit: Personalstruktur und Lebenswelt 1950–1989/90. Ch. Links Verlag, 2010, S. 60
- Wolfgang Schäuble, Dirk Koch (Hrsg.), Klaus Wirtgen (Vorwort): Der Vertrag. Wie ich über die deutsche Einheit verhandelte. DVA, Stuttgart 1991, ISBN 3-421-06605-1.
- Affären: Filz für den Export. In: Der Spiegel. Nr. 8, 1991 (online).
- Wollt ihr mich abknallen? Politkrimi in Deutschland-Ost. In: Der Spiegel. Nr. 7, 1991 (online).
- Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet Landes-AfD. In: Zeit Online. 26. Januar 2021, abgerufen am 27. Januar 2021.
- Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006
- Sachsen-Anhalt: Verräter gesucht. Magazin Focus, Ausgabe 52/1997 vom 20. Dezember 1997
- Verfassungsschutz: Der geheime Häuser-Deal. Magazin Focus, Ausgabe 33/1995 vom 14. August 1995
- Deutsche Jagdszenen in Magdeburg: Die Polizei war vorgewarnt, aber nicht vorbereitet: Angst in der Stadt der Namenlosen. In: Die Zeit, Nr. 21/1994, S. 1–3.
- Nach neuer Akten-Panne im NSU-Fall: Chef des Landesverfassungsschutzes tritt zurück. (Memento des Originals vom 16. Oktober 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Mitteldeutscher Rundfunk, 13. September 2012
- NSU-Aktenskandal: Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz-Chef tritt zurück. Spiegel Online, 13. September 2012
- Soko Samurai: Mit brutaler Gewalt machen neuerdings Vietnamesen-Banden Ostdeutschland unsicher. In: Der Spiegel. Nr. 8, 1993 (online).