Siegermacht
Siegermacht ist eine Macht, die als politisch und wirtschaftlich einflussreicher Staat einen Krieg gewonnen hat.[1]
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Erster Weltkrieg
Die Siegermächte von 1918/19 des Ersten Weltkrieges (die sogenannte Entente, dt.: „Bündnis“) waren Frankreich, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Königreich Italien. Italien trat erst 1915 der Entente bei und Russland war schon nach der Oktoberrevolution 1917 ausgeschieden. Die Entente siegte über die Mittelmächte und bestimmte die Pariser Vorortverträge.
Die Triple Entente von 1907 umfasste nur Frankreich, Großbritannien und das Russische Reich. Die USA betrachteten sich lediglich als assoziierte Macht der Triple-Entente, der sie nicht beigetreten waren.
Zweiter Weltkrieg
Europa
Die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges in Europa waren zunächst die Sowjetunion, Großbritannien und die USA als Großmächte und Führungsnationen der Anti-Hitler-Koalition.
Frankreich hatte 1940 eine Niederlage erlitten und war unter deutsche Besatzung geraten. Trotz der französischen Kapitulation baute General Charles de Gaulle im Ausland die Forces Françaises Libres auf, die auf Seiten der Hauptalliierten bis zur Befreiung Frankreichs und der Besetzung Deutschlands und Österreichs weiterkämpfte. Nach dem Krieg wurde Frankreich durch Beschluss der Alliierten nachträglich ebenfalls zur Siegermacht mit eigener Besatzungszone auf dem Territorium des besiegten Deutschen Reiches erkoren und bildete einen Teil der Vier Mächte. Die USA, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich wurden in diesem Zusammenhang häufig auch als drei Mächte bezeichnet; in Bezug auf Westdeutschland wird unter der zusammenfassenden Bezeichnung Drei Mächte (auch: Drei Westmächte) allerdings Frankreich neben den USA und Großbritannien – im Hinblick auf ihre Vorbehalte – statt der UdSSR verstanden.
In Österreich endete die Besatzung durch die vier Siegermächte 1955 mit Inkrafttreten des Österreichischen Staatsvertrags. Mit dem Viermächteabkommen über Berlin kam es erst 1971 zu einer Einigung der Siegermächte in der Berlin-Frage. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung traten die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges 1990 ein letztes Mal zur Verhandlung und Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags zusammen, durch den u. a. die Beendigung des Viermächte-Status und somit der Besatzung in Berlin geregelt wurde und der insbesondere die Souveränität Gesamtdeutschlands wiederherstellte.[2]
Asien
In Asien galt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges auch die Republik China als Siegermacht über das Japanische Kaiserreich. Dementsprechend erhielt China einen permanenten Sitz im neu gegründeten UN-Sicherheitsrat. Die USA besetzten Japan bis 1951 und waren dort neben einigen Soldaten aus dem britischen Commonwealth die wesentliche Besatzungsmacht. Korea wurde zur Entwaffnung japanischer Soldaten provisorisch geteilt und jeweils von Truppen der Vereinigten Staaten sowie Großbritanniens und der Sowjetunion besetzt. Frankreich und Großbritannien erhielten ihre verlorenen Kolonien in Südostasien teilweise zurück und blieben dadurch weiterhin Kolonialmächte.
Weblinks
Einzelnachweise
- Einträge Sieg, Macht (Bedeutung) und Siegermacht, Duden online, abgerufen am 4. August 2019.
- Vgl. Eckart Klein, Deutschlands Rechtslage. In: Werner Weidenfeld/Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999, Neuausgabe 1999, S. 282–291, hier S. 284 f.; Rudolf Hoke, Österreichische und deutsche Rechtsgeschichte, Böhlau, 1992, S. 511; Martin List, Internationale Politik studieren. Eine Einführung, VS Verlag, Wiesbaden 2006, S. 102.