Seelbach (Lohra)

Seelbach i​st ein Ortsteil d​er Großgemeinde Lohra i​m mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Der Ort l​iegt auf 245 m ü. NHN u​nd hat e​twa 70 Einwohner.

Seelbach
Gemeinde Lohra
Höhe: 245 m ü. NHN
Fläche: 3,79 km²[1]
Einwohner: 72 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 19 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Juli 1974
Postleitzahl: 35102
Vorwahl: 06462
Dorfmitte mit Fachwerkkirche
Dorfmitte mit Fachwerkkirche

Geschichte

Von den Anfängen bis zur Gebietsreform in Hessen

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Seelbach erfolgte unter dem Namen Selbach im Jahr 817 im Codex Laureshamensis des Reichsklosters Lorsch.[1] Rather und seine Ehefrau Hadelaug schenken dem Kloster im Ort Selbach drei Hufen mit Feldern, Wiesen, Weiden, Feldwegen, Wäldern, Häusern und anderen Gebäuden.

Gebietsreform

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Seelbach mit weiteren Gemeinden kraft Landesgesetz zum 1. Juli 1974 der Großgemeinde Lohra angegliedert.[3][4] Für diese ehemaligen Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[5]

Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick

Die folgende Liste z​eigt im Überblick d​ie Territorien, i​n denen Seelbach lag, bzw. d​ie Verwaltungseinheiten, d​enen es unterstand:[1][6]

Gerichte seit 1821

Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung (1807–1813 und endgültig 1822) sind die Ämter neben der Verwaltung für die Rechtsprechung (meist Niedere Gerichtsbarkeit bzw. Erste Instanz) zuständig. Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Kreisen übernommen. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Seelbach zuständig. Das Oberste Gericht war das Oberappellationsgericht in Kassel. Untergeordnet war das Obergericht Marburg für die Provinz Oberhessen. Es war die zweite Instanz für die Justizämter.[11]

Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde das Justizamt Rauschenberg 1867 zum königlich Preußischen Amtsgericht Fronhausen. Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung in den zum vormaligen Kurfürstentum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[12] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Fronhausen. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Marburg und das Appellationsgericht Kassel.[13]

Mit Wirkung z​um 1. Oktober 1902 wurden Rodenhausen, Seelbach, Rollshausen u​nd Lohra v​om Bezirk d​es Amtsgerichts Fronhausen abgetrennt u​nd dem Amtsgericht Gladenbach zugelegt wurden.[14]

1948 wurden die die bisher zu dem Amtsgerichtsbezirk Gladenbach gehörenden Gemeinden Lohra, Rodenhausen, Rollshausen und Seelbach dem Amtsgerichtsbezirk Marburg zugeschlagen.[15] In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerzahlen

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1502:16 Hausgesesse
 1577:29 Hausgesesse
 1630:11 Hausgesesse (zweispännige, 3 einspannige Ackerleute)
 1681:10 hausgesessene Mannschaften
 1838:74 Einwohner (Familien: 11 nutzungsberechtigte, 2 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger)
Seelbach: Einwohnerzahlen von 1745 bis 2011
Jahr  Einwohner
1745
 
67
1800
 
?
1834
 
82
1840
 
76
1846
 
79
1852
 
85
1858
 
84
1864
 
90
1871
 
85
1875
 
73
1885
 
74
1895
 
84
1905
 
79
1910
 
81
1925
 
67
1939
 
68
1946
 
111
1950
 
103
1956
 
70
1961
 
74
1967
 
74
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
72
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]

Einwohnerstruktur

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Seelbach 72 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 12 Einwohner unter 18 Jahren, 27 zwischen 18 und 49, 15 zwischen 50 und 64 und 18 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 27 Haushalten. Davon waren 6 Singlehaushalte, 6 Paare ohne Kinder und 12 Paare mit Kindern sowie keine Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 6 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 16 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[2]

Religionszugehörigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1861:alle Einwohner evangelisch-lutherisch
 1885:74 evangelische (= 100,00 %) Einwohner
 1961:65 evangelische (= 87,84 %), 2 katholische (= 2,70 %) Einwohner

Erwerbstätigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1745:Erwerbspersonen: 6 Schmiede, 1 Müller, 1 Wirt.
 1838:Familien: 11 Ackerbau, 2 Tagelöhner.
 1961:Erwerbspersonen: 35 Land- und Forstwirtschaft, 5 Produzierendes Gewerbe, 2 Handel und Verkehr, 3 Dienstleistungen und Sonstiges.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Bauwerke

Sehenswert s​ind vor a​llem die i​m Jahr 1771 erbaute Fachwerkkirche s​owie die a​us Fachwerkbauten bestehende Dorfmitte.

Vereine

Seelbach verfügt über e​ine Abteilung d​er Freiwilligen Feuerwehr, d​eren Räumlichkeiten s​ich im Dorfgemeinschaftshaus befinden.

Literatur

  • Alfred Horst: Die Chronik von Lohra. 1970
  • Karl Huth: Die Gemeinde Lohra und ihre 10 Ortsteile im Wandel der Jahrhunderte. 1989
  • Literatur über Seelbach nach Stichwort In: Hessische Bibliographie
Commons: Seelbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Seelbach, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 21. Oktober 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 30 und 68;.
  3. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12. März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 9, S. 154, § 10 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0 MB]).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 404.
  5. Hauptsatzung. (PDF; 23 kB) § ?6. In: Webauftritt. Gemeinde Lohra, abgerufen im August 2021.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  7. Georg Landau: Beschreibung des kurfürstenthums Hessen. T. Fischer, Kassel 1842, S. 385 (online bei HathiTrust’s digital library).
  8. Die Zugehörigkeit des Amtes Frohnhausen anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  9. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 112 f. (online bei Google Books).
  10. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
  11. Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158 ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
  12. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  13. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20221%E2%80%93224~PUR%3D)
  14. Gesetz, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken vom 22. Juni 1902 (PrGS 1902, S. 227–228)
  15. Otfried Keller: Die Gerichtsorganisation des Raumes Marburg im 19. und 20. Jahrhundert: ein Beitrag zur Rechtsgeschichte der "Landschaft an der Lahn". Presseamt der Stadt Marburg, 1982, ISBN 978-3-9800490-5-4, S. 54.
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